Mathias Scheer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl)

Büroadresse:

Akademiestraße 7

Raum 411 (4. OG)

80799 München

Mathias Scheer befasst sich neben grundsätzlichen Fragen des Bürgerlichen Rechts, insbesondere des Geistigen Eigentums, vertieft mit standardessentiellen Patenten (SEPs) und Fragen der Lizenzierung solcher zu faieren, angemessenen und nicht-diskriminierenden (FRAND) Bedingungen.

Lehrveranstaltungen Wintersemester 2024/25

Für aktuelle Informationen und begleitende Materialien melden Sie sich bitte im Moodle-Kurs an.

Das Tutorium Einführung in das Recht des Geistigen Eigentums wird einmal für Studierende im Schwerpunktbereich und einmal für LL.M./ERASMUS-Studierende angeboten.

Link zum Moodle Kurs.

Veröffentlichungen

  • Scheer/Schrom, Tagungsbericht: Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch nach dem 2. PatMoG, GRUR 2022, 315.
  • Scheer/Schrom, Ausschließlichkeitsrechte in der Krise, JZ 2022, 28.

Vita

Seit September 2019
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informations- und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl) der LMU München bei Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M. (Cambridge).
Juli 2019
Erste Juristische Staatsprüfung im Oberlandesgerichtsbezirk München.
September 2017
Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich 3 (Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht) an der LMU München.
2015-2017
Mentor im Rahmen des Peer-to-Peer-Mentoring Programms der LMU München.
2013-2019
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Università degli Studi di Ferrara.
2013
Abitur am Welfen-Gymnasium Schongau.

Vergangene Lehrveranstaltungen

  • Propädeutische Übung zum Grundkurs Zivilrecht von Prof. Ackermann (Moodle-Link folgt)
  • Propädeutische Übung zum Grundkurs Zivilrecht von Prof. Ackermann (Moodle-Link folgt)
  • Examinatorium im SPB 3 (gemeinsam mit Patrick Zurth et al.) (Moodle-Link folgt)