Warum am Jessup Moot Court teilnehmen?
Die Teilnahme am Jessup Moot Court birgt u.a. die folgenden Vorteile:
- Die Annäherung an ein im deutschen rechtswissenschaftlichen Studium häufig vernachlässigtes Ausbildungsformat, namentlich die langfristige, umfassende Auseinandersetzung mit einem umfangreichen und komplexen Fall in Teamarbeit,
- die Schulung rhetorischer und (fremd-)sprachlicher Fähigkeiten,
- die Erfahrung einer intensiven Zusammenarbeit im Team,
- die Auseinandersetzung mit materiellen und prozessualen Fragen des Völkerrechts, und
- den Erwerb grundlegender Kenntnisse der völkerrechtlichen Recherche und des Verfassens von völkerrechtlichen Schriftsätzen.
Das Semester der Teilnahme am Jessup Moot Court wird nicht auf die Studienzeit angerechnet, mithin verlängert sich die Freischussmöglichkeit (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 1 lit. b JAPO 2003). Darüber hinaus kann wahlweise ein Grundlagenseminar (vgl. §§ 18 f. PrStO LMU) oder ein Fachsprachenschein angerechnet werden. Alternativ ist die Anrechnung als Praktikum möglich (vgl. § 25 JAPO).
Die Teilnahme am Jessup Moot Court als Teil des Münchner Teams steht grundsätzlich allen Studierenden der Rechtswissenschaften an der LMU ab dem dritten Semester offen. Darüber hinaus können nach den „Jessup Rules" auch LMU-Studierende anderer Fachbereiche, z.B. der Politikwissenschaften, daran teilnehmen.
Auch Gaststudierende an der LMU (insbesondere aus LL.M.- und Erasmus-Studiengängen) sind herzlich zur Bewerbung eingeladen. Dasselbe gilt für LMU-Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Ausland befinden.
Bei Fragen zur Teilnahmeberechtigung wenden Sie sich bitte an jessup-moot@jura.uni-muenchen.de.
Zu den Teilnahmevoraussetzungen gehören zunächst solide Englischkenntnisse. Darüber hinaus sollte ein Interesse an völkerrechtlichen Fragestellungen bestehen, wenn auch vertiefte Vorkenntnisse im Völkerrecht nicht erforderlich und im Regelfall bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind. Der Moot Court richtet sich insbesondere nicht nur an Studierende im Schwerpunktbereich „Internationales und Europäisches Öffentliches Rechts" (Schwerpunktbereich 9).
Die Bewerbung muss enthalten:
- Ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten; in englischer Sprache),
- den Lebenslauf (in englischer Sprache),
- die Notenübersicht der bisherigen universitären Leistungen,
- das Abiturzeugnis, und
- sonstige für die Bewerbung als relevant angesehene Zeugnisse, Scheine und Bestätigungen (z.B. Sprachnachweise, Seminare, Arbeitszeugnisse etc.).
Bitte fügen Sie die einzelnen Dokumente zu einem (!) PDF zusammen und schicken Sie dieses an jessup-moot@jura.uni-muenchen.de.
Die Bewerbungsphase für das Team 2024/25 hat am 14. Juli 2024 geendet.
Für das Münchner Team werden vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Die endgültige Zusammenstellung des Teams erfolgt in der Regel spätestens Anfang August.