Teilnahme am Jessup Moot Court

Warum am Jessup Moot Court teilnehmen?

Bei der Teilnahme an einem Moot Court bietet sich die Möglichkeit, Fähigkeiten zu üben, die in der regelmäßigen universitären Ausbildung eher vernachlässigt werden. Im Moot Court-Wettbewerb können sich die Teilnehmer voll und ganz auf einen umfangreichen und komplexen Fall konzentrieren und lernen dabei intensive Teamarbeit und die tiefgehende Bearbeitung einer zugespitzten Fragestellung kennen.

Darüber hinaus schult der Jessup Moot Court auch die rhetorischen und (fremd-)sprachlichen Fähigkeiten der Teilnehmer. Im Umgang mit den anderen teilnehmenden Moot Court-Teams und beim Plädieren vor einer mit internationalen Richtern und anderen Völkerrechtspraktikern besetzten Richterbank können die Teilnehmer Pleading-Techniken üben und die Verfahrensabläufe internationaler Gerichtsbarkeit kennenlernen. Zieht das Team in die International Rounds ein, besteht schließlich auch die Möglichkeit, sich gegen Teams aus aller Welt bei der Endrunde in Washington, D.C. zu messen.

Der Jessup Moot Court ermöglicht einen tiefen Einstieg in das materielle und prozessuale Völkerrecht. Darüber hinaus vermittelt die Teilnahme aber auch grundlegende Kenntisse für die völkerrechtliche Recherche und das Verfassen von völkerrechtlichen Schriftsätzen.

Die Teilnahme am Jessup Moot Court gilt Zusatzausbildung mit Verlängerung der Freischussmöglichkeit (gem. § 37 (3) lit. b) JAPO 2003). Darüber hinaus kann wahlweise ein Grundlagenseminar (§§ 18 f. PrStO LMU) oder ein Fachsprachenschein angerechnet werden. Alternativ ist auch die Anrechnung als Praktikum iSd § 25 JAPO möglich.

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Münchner Team des Jessup Moot Courts steht grds. allen Studierenden der Rechtswissenschaften vom dritten bis zum letzten Semester an der LMU offen. Darüber hinaus steht nach den Jessup Rules die Teilnahme auch anderen Studierenden der LMU, z.B. der Politikwissenschaften offen. Auch Studierende verwandter Fachrichtungen sind damit herzlich eingelanden, sich für eine Teilnahme am Moot Court-Team zu bewerben.

Insbesondere können auch Gaststudierende an der LMU (LL.M. bzw. Erasmus) zur Teilnahme berechtigt sein. Gleiches gilt für Studenten der LMU, die sich gegenwärtig noch im Ausland befinden.

Sollten Sie Fragen in diesem Zusammenhang haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an jessup-moot@jura.uni-muenchen.de.

Teilnahmevoraussetzungen

Bewerber für das Münchner Team sollten in jedem Fall über solide Englischkenntnisse verfügen. Darüber hinaus sollten die Bewerber Interesse an völkerrechtlichen Fragestellungen mitbringen – Vorkenntnisse im Völkerrecht sind nicht erforderlich und auch nicht der Regelfall bei der Bewerbung. Die Teilnahme steht damit nicht nur Studierenden des Schwerpuntbereichs 9 offen. Auch andere Studierende und insbesondere auch solche, die sich gegenwärtig noch im Ausland befinden, sind herzlich dazu eingeladen, sich für das Münchner Team zu bewerben.

Bewerbung

Die Bewerbung muss enthalten:

  • aussagekräftiges Motivationsschreiben (Max. 2 Seiten auf Englisch!)
  • Lebenslauf (auf Englisch!)
  • Notenübersicht der bisherigen universitären Leistungen
  • Abiturzeugnis
  • sonstige für die Bewerbung als relevant angesehene Zeugnisse/Scheine/Bestätigungen (Sprachnachweise, Seminare, Arbeitszeugnisse etc.)

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen als ein (zusammengefügtes!) PDF-Dokument per E-Mail an jessup-moot@jura.uni-muenchen.de ein.

Die Bewerbungsphase für das Team 2024/25 endet am 14. Juli 2024.

Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Für das Münchner Team werden vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu persönlichen Auswahlgesprächen geladen. Die endgültige Zusammenstellung des Teams erfolgt voraussichtlich Ende Juli/Anfang August.