Was ist der Jessup Moot Court?
Der Philip C. Jessup International Law Moot Court (kurz: Jessup Moot Court) ist der renommierteste, älteste, und mit Teilnehmern aus über 94 Ländern und 645 Universitäten auch größte Moot Court der Welt.
Die Teilnehmer simulieren auf Englisch einen fiktiven völkerrechtlichen Fall vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Er wird von der International Law Students Association (ILSA) in Washington, D.C. ausgerichtet.
In Deutschland findet jährlich an wechselnden Universitäten ein Vorentscheid zur Auswahl der deutschen Vertreter statt. Benannt ist er nach Philip Jessup, einem ehemaligen Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Der seit 60 Jahren stattfindende Philip C. Jessup International Law Moot Court, benannt nach einem amerikanischen Völkerrechtler und ehemaligem Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH), ist der weltweit älteste und auch größte Moot Court der Welt. Die Teilnehmenden simulieren auf Englisch einen fiktiven völkerrechtlichen Fall vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Begründet wurde "der Jessup" 1959 von Studenten der Universität Harvard. Seither wird er jährlich von der International Law Students Association (ILSA) ausgerichtet. Zurzeit nehmen etwa 2.500 Studierende von knapp 650 Universitäten aus etwa 95 Ländern teil. In Deutschland findet jährlich an wechselnden Universitäten ein Vorentscheid zur Auswahl der deutschen Vertreter statt. Nach den nationalen Vorentscheiden findet die Endrunde in Washington, D.C. statt. Die LMU wird sich auch in diesem Jahr unter Betreuung des Lehrstuhls für Völkerrecht und Öffentliches Recht beteiligen.
Die Schriftsatzphase (i.d.R. ca. September - Januar) beginnt mit der Veröffentlichung des Falles (sog "Compromis") durch ILSA und endet mit der zeitgleichen Abgabe zweier anwaltlicher Schriftsätze (ein Kläger- und einen Beklagtenschriftsatz à jeweils 9.500 Wörter). Während dieser Zeit treffen sich die vier TeilnehmerInnen nahezu täglich an einem speziell für sie am Lehrstuhl reservierten Konferenztisch, um gemeinsam mithilfe von ein bis drei Coaches an den Schriftsätzen zu arbeiten.
Die Schriftsätze werden dann in der mündlichen Phase (ca. Januar - März) in Plädoyers umgewandelt und anhand unzähliger interner Probeverhandlungen vor ehemaligen TeilnehmerInnen, wissenschaftlichen MitarbeiterInnen,... als RichterInnen, verfeinert. Dabei finden die Verfahrensregeln des Internationalen Gerichtshofs (IGH) Anwendung.
Im nationalen Vorentscheid (ca. Anfang März), bei dem jedes Jahr ca. zwanzig deutsche Universitäten teilnehmen wird ermittelt, welche Teams sich für die internationalen Endrunden qualifizieren. Jedes Team tritt in einer Gruppenphase zweimal als Kläger und zweimal als Beklagter gegen einen andern Gruppengegner auf. Im Anschluss "verhandeln" die besten acht Teams in K.O.-Runden um den Sieg. Die besten drei Teams fahren dann nach Washington, D.C. zu den Internationalen Runden (ca. Anfang April), bei denen ca. 95 Teams im gleichen Verfahren einen Sieger ermitteln.
Die Richterinnen und Richter bei den nationalen und internationalen Ausscheidungsrunden sind VölkerrechtlerInnen aus Lehre und Praxis. Sowohl bei den nationalen als auch bei den internationalen Ausscheidungen beteiligen sich zudem idR amtierende Richterinnen und Richter des IGH an den Verhandlungen.
In den letzten Jahren behandelten die zumeist sehr aktuellen Fälle unter anderem das Recht auf Privatsphäre und internationale Massenüberwachung sowie das Abhören hoher Staatsangehöriger; das Völkerrecht im Cyberspace; den Einsatz einer autonomen Unterwasserdrohne zu Überwachungszwecken sowie Probleme der nuklearen Abrüstung. Der Fall des Jahres 2014/15 war eng an den Krim-Konflikt zwischen Russland und der Ukraine angelehnt und wird seit März 2017 tatsächlich vor dem IGH verhandelt. Eine Übersicht der Themen und der Münchner Teams der vergangenen Jahren findet sich auch hier.
Im Sommersemester eines jeden Jahres wird in der Regel ein Tutorium zur Teilnahme am Jessup und anderen Moot Courts angeboten, bei dem bereits kleine Fälle be- und verhandelt werden.
Die Auswahl der Münchner Teammitglieder findet idR im Juli eines jeden Jahres statt. Entsprechende Informationen zur Bewerbung werden unter aktuelle Informationen rechtzeitig bekanntgegeben. In dieser Zeit wird idR auch ein Showpleading durch die Mitglieder des Vorjahres-Teams angeboten.
Eine Teilnahme bietet die Möglichkeit, seine Englisch- und Völkerrechtskenntnisse sowie Teamfähigkeiten unter Beweis zu stellen und auszubauen. Für ihre Teilnahme erhalten die Studierenden eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Moot Court als Zusatzausbildung nach § 37 Abs. 4 Satz 2 JAPO (sog. "Freischussverlängerung") sowie wahlweise einen Grundlagenseminarschein oder eine Bestätigung über eine Fachsprachenausbildung. Auch kann die Teilnahme als ein Monat an praktischer Studienzeit anerkannt werden, soweit die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 JAPO erfüllt sind und der Moot Court weder als freiversuchsverlängernde Zusatzausbildung nach § 37 Abs. 4 JAPO noch als Sprachenpflichtschein eingesetzt wird.
Mehr allgemeine Informationen zum Wettbewerb finden sich auf der Website der Ausrichterorganisation ILSA.
Genauere Informationen zur Teilnahme finden sich hier.