Alumni und Freunde des Lehrstuhls e.V.

Willkommen auf der Internetseite des Vereins „Alumni und Freunde des Lehrstuhls für Völkerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München e.V."!

Der Verein ist im Dezember 2006 gegründet worden und als gemeinnützig anerkannt. Er soll den aktiven und ehemaligen Mitarbeitern des Lehrstuhls, seinen Freunden sowie allen an der Arbeit des Lehrstuhls interessierten Personen die Möglichkeit geben, untereinander in Kontakt zu bleiben und das gemeinsame Interesse am Völkerrecht zu pflegen.

Im Mittelpunkt unserer Vereinsarbeit steht die Förderung des Völkerrechts in Lehre, Forschung und Praxis. So unterstützt der Verein mit seinen Mitgliedsbeiträgen und Spenden die Teilnahme des Teams der Ludwig-Maximilians-Universität am Philip C. Jessup Moot Court. Bei diesem weltweit größtem Moot Court treten bis zur Endausscheidung in Washington jährlich über 500 Universitäten aus 80 Ländern im Rahmen eines fiktiven völkerrechtlichen Falles gegeneinander an. Auch für die Organisation von auswärtigen Seminaren des Lehrstuhls werden zur Entlastung der Studierenden Mittel bereit gestellt.

Darüber hinaus organisiert der Verein völkerrechtliche Vorträge und macht seine Mitglieder auf interessante Veranstaltungen aus dem Bereich des Völkerrechts aufmerksam. Höhepunkt des Vereinsjahres ist die mittlerweile schon fast traditionelle Weihnachtsfeier. Eingeleitet wird die Feier mit einem wissenschaftlichen oder praxisnahen völkerrechtlichen Vortrag aus dem Kreis der rund 70 Mitglieder. Im Anschluss daran kommt es bei weihnachtlicher Stimmung zum Wiedersehen zwischen den weit verstreuten Vereinsmitgliedern und dem persönlichen Austausch über mehrere Institutsgenerationen hinweg.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unserem Verein beitreten und dadurch das Völkerrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München unterstützen würden.

Grußwort von Professor Simma anlässlich der Gründungsfeier des Vereins im Juni 2007

Liebe Kolleg(inn)en und Freunde!

Zuerst einmal: herzliche Grüße aus dem Münchner Institut für Völkerrecht (bzw. Institut für Internationales Recht – Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, wie wir jetzt offiziell heißen). Von 1973 bis Anfang 2003 habe ich an diesem Institut hauptberuflich gearbeitet, seit 6. Februar 2003 bin ich Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, seit 1. April 2006 als Professor im Ruhestand. Zu meinem Nachfolger in München wurde im Jahre 2004 Prof. Dr. Georg Nolte berufen.

Trotz Übernahme des Richteramtes in Den Haag bin ich dem Münchner Institut eng verbunden geblieben und es ist mir jedenfalls bisher gelungen, alle paar Wochen für einige Tage ins Institut zu kommen, um dort zu arbeiten, aber auch alte Freunde zu treffen und Verbindungen aufrechtzuerhalten. Bei dieser Gelegenheit ist dann unter meinen letzten Schülern die Idee geboren worden, einen Freundeskreis des Instituts in Gestalt eines Fördervereins zu gründen. Das ist vor einigen Wochen geschehen (siehe den Briefkopf). Nach seiner Satzung liegt der Zweck des Vereins in der Förderung des Völkerrechts in Forschung, Lehre und Praxis, wie sie am Münchner Institut betrieben werden. Die freundschaftliche Atmosphäre am Institut und die nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Verbundenheit seiner Mitglieder war ja wohl das ganz besondere Merkmal des Instituts - im Kreis der Lehrenden und Mitarbeiter gleichsam kulminierend in den Seminaren am Zirmerhof. Etwas von dieser Gemeinschaft fortzusetzen, das gemeinsame Interesse am Völkerrecht (ja, selbstverständlich auch am Europarecht!) so zu pflegen, wie es vielen von Ihnen/Euch hoffentlich noch in Erinnerung geblieben ist, soll die Art und Weise sein, in der unser Verein seiner Aufgabe nachgehen wird. Wir stellen uns das so vor, dass wir jedes Jahr mindestens einen Vortrag veranstalten möchten und zum zweiten, falls genügend Interesse dafür vorhanden sein wird, eine Exkursion, um an einem geeigneten Ort ein Blockseminar über besonders interessante Fragen des Völkerrechts abzuhalten. Alles weitere kann sich dann spontan entwickeln.

Beginnen wollen wir am Donnerstag, den 14. Juni 2007, um 19:30 mit einem Vortrag im Bibliotheksraum des Instituts (immer noch: Professor-Huber-Platz 2, Erdgeschoss links), in dem ich aus meiner Tätigkeit in Den Haag berichten werde. Sie sind dazu herzlich eingeladen. Eine weitere Vortragsveranstaltung soll dann im Herbst folgen, gefolgt von einem ersten Seminar im Frühjahr/Frühsommer 2008.

So möchte ich Sie bitten, Mitglieder des Vereins zu werden. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages sollte kein Hindernis darstellen –wir haben ihn mit € 20,- für Berufstätige und € 10,- für Studenten festgelegt, daneben sind wir natürlich für freiwillige Spenden höchst dankbar. Die angefügte Satzung wurde in Absprache mit dem Finanzamt erstellt. Die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig sollte daher in Kürze erfolgen, womit Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich absetzbar wären.

Ich würde mich sehr freuen, Sie als Mitglied des Vereins begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bruno Simma

Das Logo des Vereins ist dem Blick aus den Fenstern des Lesesaals der Völkerrechtsbibliothek zum Universitätshauptgebäude nachempfunden, der den Alumni und Alumnae des Lehrstuhls nur zu bekannt sein dürfte.

Besonders danken wir Frau Katrin Berkenkamp von der AAG Kommunikation, Agentur für Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen für die Entwürfe und Umsetzung unseres Vereinslogos.

Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen unsere Vorstandsmitglieder jederzeit zur Verfügung.

Ehrenvorsitzender:

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bruno Simma, ehem. Richter am IGH

judgesimma@gmail.com

Erster Vorsitzender:

Dr. Gebhard Bücheler, LL.M. (Columbia)

gbuecheler@gmail.com

Zweiter Vorsitzender:

Kathrin Tremml

kathrin.tremml@jura.uni-muenchen.de

Schatzmeister:

Dr. Stefan Herrmann

stefan.herrmann@jura.uni.muenchen.de

Jessup Beauftragter:

Broder Ernst

broder.ernst@jura.uni-muenchen.de

Satzung des Fördervereins „Alumni und Freunde des Lehrstuhls für Völkerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München e.V." in der Fassung vom 2. November 2007 (zuletzt geändert durch Vorstandsbeschluss vom 2. November 2007 nach §§ 8 Abs. 4, 11 der Satzung)

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen Alumni und Freunde des Lehrstuhls für Völkerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München e.V.

(2) Er hat seinen Sitz in München und ist im Vereinsregister eingetragen.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist Förderung des Völkerrechts in Forschung, Lehre und Praxis.

(2) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation von Veranstaltungen mit völkerrechtlichem Bezug wie Seminaren oder Vorträgen sowie durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften, im Besonderen an den Lehrstuhl für Völkerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

(2) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss dem Vorstand drei Monate vor Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Unterlässt ein Mitglied trotz vorheriger schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung die Zahlung des etwaigen Mitgliedsbeitrags im Sinne von § 5 Abs. 1 dieser Satzung, kann der Vorstand den Ausschluss dieses Mitgliedes beschließen. Ein Mitglied, das dem Vorstand vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten glaubhaft macht, die die Beitragszahlung unzumutbar erschweren, soll jedoch nicht ausgeschlossen werden, wenn es den Mitgliedsbeitrag erstmals nicht fristgemäß zahlt.

(4) In anderen Fällen grober Verletzungen der Vereinspflichten entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands über den Ausschluss eines Mitgliedes.

§ 5 Mitgliedsbeiträge und Einkünfte

(1) Es können Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

(2) Die Einkünfte des Vereins bestehen aus:

a) den Mitgliedsbeiträgen;

b) Spenden und Zuwendungen der Mitglieder;

c) Zuwendungen und Spenden jeder Art von Personen und Institutionen;

d) sowie aus Erträgnissen des Vereinsvermögens und sonstigen Einnahmen.

§ 6 Organe

Die Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung und

b) der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

(2) Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

(3) Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

(4) Über die Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

(5) Der Mitgliederversammlung obliegt

a) die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Vorstandes sowie der Dauer ihrer Amtszeit, wobei die erste Amtszeit nach Gründung des Vereins zwei Jahre beträgt;

b) die Wahl der Mitglieder des Vorstandes;

c) die Entgegennahme und Billigung des Jahresberichts des Vorstands, des Rechnungsprüfungsberichts sowie des Jahresabschlusses;

d) die Entlastung des Vorstands;

e) die Wahl eines Rechnungsprüfers, der nicht dem Vorstand angehören darf.

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht mindestens aus vier Mitgliedern: dem Ehrenvorsitzenden, dem ersten Vorstand, dem zweiten Vorstand sowie dem Schatzmeister (wobei, soweit möglich, zumindest ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit am Lehrstuhl für Völkerrecht tätig sein sollte).

(2) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit auf Vorstandssitzungen oder im Umlaufverfahren, welches auch per E-Mail oder fernmündlich zulässig ist.

(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ehrenvorsitzenden.

(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder auf einer Vorstandssitzung anwesend sind, oder sich an einem Umlaufbeschluss durch Stimmabgabe beteiligen.

(5) Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet durch Abwahl, durch Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft oder durch Amtsniederlegung.

(6) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl durchzuführen.

(7) Sollte kein neuer Vorstand gewählt werden, bleibt der alte Vorstand geschäftsführend im Amt.

§ 9 Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand lädt schriftlich (oder per E-Mail) zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder hat der Vorstand darüber hinaus eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Mitglieder des Vorstandes sind jeweils einzeln zur außergerichtlichen Vertretung nach § 26 Absatz 2 BGB berechtigt. Eine gerichtliche Vertretung muss durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vorgenommen werden.

(3) Die Führung des Vorsitzes in der Mitgliederversammlung obliegt dem ersten Vorstand, im Falle seiner Verhinderung dem zweiten Vorstand, im Falle dessen Verhinderung ein anderes Mitglied des Vorstandes.

(4) Verhinderte Mitglieder können schriftlich ein anderes Mitglied zur Vertretung in der Mitgliederversammlung bevollmächtigen. Kein Mitglied darf mehr als zwei weitere Mitglieder vertreten.

§ 10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Ludwig-Maximilians-Universität München. In diesem Fall ist das Vermögen ausschließlich für den Lehrstuhl für Völkerrecht der juristischen Fakultät aufzuwenden, der das erhaltene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Völkerrechts zu verwenden hat.

§ 11 Ermächtigung des Vorstands

Der Vorstand ist ermächtigt, eventuell vom Registergericht oder den Steuerbehörden beanstandete Satzungsbestandteile entsprechend abzuändern.

Um Mitglied zu werden, senden Sie bitte das unten angefügte Antragsformular per Email an alumni-vr@jura.uni-muenchen.de, per Fax an +49 89 2180-3841 oder per Post an den Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht der LMU, Prof.-Huber-Platz 2, 80539 München.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit € 20 (für Studenten € 10).

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