Studierende (Outgoing)

Studierende der LMU haben die Möglichkeit, Studienaufenthalte von ein bis zu zwei Semestern an den weltweit angesehenen Partnerinstitutionen der Juristischen Fakultät, den Juristischen Fakultäten

  • der Chuo University, Tokyo, Japan sowie
  • der Seoul National University (SNU), Republik Korea

zu absolvieren.

Auf dieser Internetseite finden Sie umfassende Informationen zum Studium in Japan oder Korea.

Weitere Informationen

Das Japan-Korea Programm können Sie auch mittels eines Podcast zur Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium vom 8. Dezember 2023 kennenlernen (ab Minute 38:29).

Erfahrungsberichte finden Sie hier verlinkt (Weiterleitung auf Moodle).

Zielgruppe

Das Studium steht primär Studierenden der Juristischen Fakultät der LMU offen. Für diese ist Grundvoraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Abreise alle Zwischenprüfungen und Grundkurse erfolgreich bestanden haben (eine Bewerbung ist schon vorher möglich). Empfohlen wird ein Auslandsaufenthalt nach Abschluss der Grund- oder Mittelphase. Andere Konstellationen sind möglich, in erster Linie sollte jedoch ein Aufenthalt vor Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung erfolgen. Eine Bewerbung, die einen Aufenthalt in der Phase zwischen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung der Ersten Juristischen Staatsprüfung anvisiert, ist nicht möglich.

Studierende anderer Fakultäten der LMU können bei der Vergabe von Restplätzen berücksichtigt werden; ferner ist hier eine Rücksprache mit der jeweiligen Partneruniversität erforderlich.

Notenanforderungen

An beiden Partneruniversitäten werden Mindestvoraussetzungen an die erbrachten Studienergebnisse gestellt. Erforderlich ist eine Mindestdurchschnittsnote (ein sog. „Grade Point Average“ (GPA)), die berechnet wird, indem die Durchschnittsnote aller zum Zeitpunkt der Bewerbung beim Programm vorliegenden und berücksichtigungsfähigen bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen gebildet und anhand der Umrechnungstabelle der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (externer Link) in eine Punktzahl zwischen 0.0 und 4.0 umgerechnet wird.

Die Chuo University verlangt dabei einheitlich ein GPA von 2.5, was einer Durchschnittsnote von 6,5 Punkten entspricht. In Einzelfällen kann der GPA auch darunter liegen.

Die SNU differenziert zwischen

  • Bachelorstudierenden (entspricht den Studierenden der Juristischen Fakultät, die noch nicht alle der in § 10 PStO genannten Leistungsnachweise erbracht haben – verlangt wird hier ein GPA von 2.5, was einer Durchschnittsnote von 6,5 Punkten entspricht) und
  • Masterstudierenden im zweiten Semester ihres Masterstudiums z.Z. der Bewerbung (entspricht den Studierenden der Juristischen Fakultät, die bereits alle der in § 10 PStO genannten Leistungsnachweise erbracht, aber noch nicht die Erste Juristische Staatsprüfung absolviert haben – verlangt wird hier ein GPA von 3.0, was einer Durchschnittsnote von mindestens 8,0 Punkten entspricht).

Berücksichtigungsfähig sind die in § 10 PStO (Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung in der jeweils geltenden Fassung) genannten Prüfungsleistungen, d.h. alle erbrachten Leistungen

  • im Grundlagenfach,
  • in den Grundkursen (Leistungen im Grundkurs, die gleichzeitig eine Zwischenprüfungsleistung darstellen, werden bei der Berechnung des GPA nur einfach berücksichtigt),
  • in den Zwischenprüfungen,
  • im Grundlagenseminar,
  • in den Übungen für Fortgeschrittene,
  • im Fachsprachenkurs nach § 24 II JAPO,
  • in der Juristischen Universitätsprüfung.
  • Wichtig: Dies sind nur die Prüfungsleistungen, die bei der Berechnung der Durchschnittsnote berücksichtigt werden können, Sie müssen nicht bereits all diese Leistungen erbracht haben, um sich beim Programm zu bewerben!

Sprachanforderungen

Erforderliche Englischkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen werden. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein (zum Zeitpunkt des Beginns des Bewerbungszeitraums, d.h. 15.12.), und kann bspw. erbracht werden durch

  • ein Abiturzeugnis: Niveau B2+/C1;
  • LMU Sprachzeugnis: Niveau C1 (ein solches Zeugnis können Sie am Sprachenzentrum der LMU erwerben);
  • TOEFL iBT: Mindestpunktzahl 90;
  • IELTS-Test: Overall Band Score 6.5;
  • Cambridge English Certificate: Niveau C1;
  • Andere Nachweise nach Rücksprache.
Keine Japanisch- bzw. Koreanischkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung erforderlich

Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden Vorkenntnisse der japanischen bzw. koreanischen Sprache nicht vorausgesetzt, sind aber förderlich. Bei erfolgreicher Bewerbung wird von Ihnen erwartet, dass Sie vor Ihrer Abreise mindestens einen Sprachkurs in der jeweiligen Landessprache absolvieren, sofern dieser vom LMU-Sprachenzentrum im Semester vor Ihrem Auslandsaufenthalt angeboten wird. Hierüber muss ein Nachweis erbracht werden.

Das Bewerbungsverfahren gliedert sich in zwei Teile:

  • Bewerbung beim Japan-Korea Partnerschaftsprogramm, um durch das Programm bei der Partneruniversität nominiert zu werden. Dieses Verfahren wird sogleich beschrieben.
  • Bei erfolgter Nominierung:
    Bewerbung bei den Partneruniversitäten nach dem jeweils von diesen vorgegegebenen Bewerbungsverfahren. Dies ist mit wenig Zusatzaufwand verbunden. Regelmäßig werden die von uns vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auch akzeptiert; nur in wenigen Ausnahmefällen kam es in der Vergangenheit zu Ablehnungen durch die Partneruniversitäten. Weitere Infos finden Sie auf den jeweiligen externen Internetseiten der Chuo University bzw. der SNU.

Bewerbungsfrist beim Japan-Korea Partnerschaftsprogramm

Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich im Januar statt und erfasst Bewerbungen

  • mit Studienbeginn im anschließenden Herbstsemester (regelmäßig im September desselben Jahres) sowie
  • mit Studienbeginn im darauffolgenden Frühjahrssemester (regelmäßig im März / April des darauffolgenden Jahres)
  • unabhängig von der Studienlänge (ein oder zwei Semester), d.h. es ist nur eine Bewerbung nötig.

Eine Bewerbung ist damit aktuell möglich für ein Studium

  • im Herbstsemester 2023/2024 oder
  • im Herbstsemester 2023/2024 und im Frühjahrssemester 2024 oder
  • im Frühjahrssemester 2024 oder
  • im Frühjahrssemester 2024 und im Herbstsemester 2024/2025

Frühester Bewerbungszeitpunkt: 15. Dezember

Bewerbungsfrist: 15. Januar, 24 Uhr – fällt der 15. Januar auf das Wochenende, verschiebt sich der Bewerbungsschluss auf den darauffolgenden Montag, 24 Uhr.

Einreichung der Bewerbung

Es gibt zwei Wege, die Bewerbungsunterlagen (siehe unten "Bewerbungsunterlagen") einzureichen:

  • Elektronisch über das Kontaktformular (siehe unten "Kontakt") in einem PDF-Dokument mitsamt eines Scans der rechtlichen Unterlagen (siehe Downloads); die rechtlichen Unterlagen müssen alsbald dem Programm im Original postalisch oder über den Lehrstuhlbriefkasten übermittelt werden (siehe unten "Kontakt").
  • In Papierform per Post oder über den Lehrstuhlbriefkasten (siehe unten "Kontakt") ungeheftet, einseitig bedruckt und ohne etwaige Bewerbungshüllen mitsamt den Originalen der rechtlichen Unterlagen. Es zählt der Poststempel.

Geben Sie bitte bei Ihrer Bewerbung stets Ihre @campus.lmu.de-Adresse an und prüfen Sie diese regelmäßig – die Korrespondenz findet ausschließlich über diese E-Mail-Adresse statt! Informationen zur Einrichtung und Nutzung dieser E-Mailadresse finden Sie auf der Internetseite des IT-Servicedesks.

Weiterer Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  • Vorauswahl; Einladung zum kurzen Auswahlgespräch
  • Bekanntgabe der Nominierungsentscheidung; Nominierung bei der Partneruniversität; Erhalt der weiteren Informationen zum Ablauf
  • Vor Abreise:

Übersicht: Üblicher Ablauf eines Bewerbungsverfahrens bei Studienbeginn im Herbst des Bewerbungsjahres

Januar (des Bewerbungsjahres)

  • Bewerbung beim Programm bis zum 15. Januar (bzw. am darauffolgenden Montag)
  • Auswahlgespräch
  • Ergebnisbekanntgabe der internen Auswahl
Februar
  • ---
März
  • Nominierung
  • Eigenbewerbung SNU
April
  • Sprachkurs
  • Eigenbewerbung Chuo University
Mai
  • Sprachkurs
  • Ergebnisbekanntgabe SNU
Juni
  • Sprachkurs
  • Interkulturelle Vorbereitung
Juli
  • Sprachkurs
  • Ergebnisbekanntgabe Chuo University
August
  • Abreise SNU
September
  • Abreise Chuo University
  • Studienbeginn

Übersicht: Üblicher Ablauf Bewerbungsverfahren bei Studienbeginn im Frühjahr des auf die Bewerbung folgenden Jahres

Januar (des Bewerbungsjahres)

  • Bewerbung beim Programm bis zum 15. Januar (bzw. am darauffolgenden Montag)
  • Auswahlgespräch
  • Ergebnisbekanntgabe der internen Auswahl
Februar-August
  • ---
September
  • Nominierung
  • Eigenbewerbung SNU
Oktober
  • Sprachkurs
  • Eigenbewerbung Chuo University
November
  • Sprachkurs
  • Ergebnisbekanntgabe SNU
Dezember
  • Sprachkurs
  • Interkulturelle Vorbereitung
Januar (des Folgejahres)
  • Sprachkurs
Februar
  • Abreise SNU
  • Ergebnisbekanntgabe Chuo University
März
  • Studienbeginn SNU
  • Abreise Chuo University
April
  • Studienbeginn Chuo University

Das Bewerbungsverfahren ist so ausgestaltet, dass ein Großteil der Bewerbungsunterlagen mit den Unterlagen von Erasmus+/SEMP und LMUexchange sowie der Partneruniversitäten abgestimmt ist (vgl. die Hinweise zu Mehrfachbewerbungen unter "Chancen erhöhen: Mehrfachbewerbungen innerhalb des Programms und bei anderen Programmen").

Eingereicht werden müssen die nachfolgend aufgeführten Bewerbungsunterlagen Teil A und Teil B (entweder elektronisch in einem PDF-Dokument oder per Post/über den Lehrstuhlbriefkasten, ungeheftet, einseitig bedruckt und ohne etwaige Bewerbungshüllen – siehe oben "Bewerbungsfrist und Ablauf des Bewerbungsprozesses").

Bei Mehrfachbewerbungen für beide Universitäten sind zwei getrennte Bewerbungen mit Deckblatt, auf dem die Priorisierung vermerkt ist, einzureichen. Bei der Bewerbung mit geringerer Priorität sind bei Teil A lediglich die rechtlichen Unterlagen sowie ein eigenständiges Motivationsschreiben erneut einzureichen. Bitte beachten Sie ferner die Hinweise unter "Chancen erhöhen: Mehrfachbewerbungen innerhalb des Programms und bei anderen Programmen".

Bewerbungsunterlagen Teil A

Unterlagen, die von allen Bewerber:innen einzureichen sind (in dieser Reihenfolge):

  • Rechtliche Unterlagen (auch hier via Moodle abrufbar)
  • Lebenslauf (zwingend mit Angabe Ihrer @campus.lmu.de E-Mailadresse; auf Deutsch, max. 2 Seiten – eine grafisch ansprechende Gestaltung bleibt Ihnen überlassen)
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch, max. 2 Seiten, Standard-Rand, Times New Roman Schriftgröße 12, 1,5-facher Zeilenabstand, normaler Zeichenabstand), in dem Sie auf Ihre Motivation für das Auslandsstudium an der jeweiligen Universität eingehen, die sich insbesondere aus Ihrem fachlichen / persönlichen Hintergrund und/oder Ihren Zukunftszielen ergeben kann
  • Aktueller LSF-Notenauszug (Gesamtauszug, d.h. der Auszug muss alle Leistungen beinhalten, nicht nur die bestandenen Leistungen)
  • Immatrikulationsbescheinigung (Englisch)
  • Einfache Kopie / Scan des Abiturzeugnisses
  • Sprachnachweis Englisch (siehe oben "Bewerbungsvoraussetzungen")
  • Sonstige aus Ihrer Sicht nützliche Unterlagen (z.B. Bescheinigungen über ehrenamtliches Engagement, Stipendienbescheinigungen, Arbeits- und/oder Praktikumszeugnisse, etc.)
Bewerbungsunterlagen Teil B

Bewerbungsunterlagen, die sich je nach Partneruniversität unterscheiden

Chuo University:

Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen für die Chuo University finden Sie auf der Internetseite der Chuo University (externer Link), insbesondere auf dem dort verlinkten Fact Sheet. Hieran orientiert verlangen wir die folgenden Unterlagen für unseren eigenen Bewerbungsprozess:

  • Den "C1 Study Plan for Undergraduate Program". Hier müssen Sie insbesondere Ihre akademischen Interessen und Ziele und die diesbezüglich passenden Kurse angeben - Kursprogramme für Undergraduates finden Sie u.a. hier (u.a. englischsprachiges Kursangebot 2023-2024 - externer Link). Die Kurswahl ist nicht verbindlich. Für weitere Rückfragen mit Blick auf Ihre Bewerbung an der Chuo University wenden Sie sich bitte direkt an diese.
  • Optional: "Certificate of JPN language proficiency", wenn Sie bereits einen Japanischkurs absolviert haben (zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht verpflichtend gefordert).
SNU:

Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen für die SNU finden Sie auf der Internetseite der SNU (externer Link). Hieran orientiert verlangen wir die folgenden Unterlagen für unseren eigenen Bewerbungsprozess:

  • Statement of Purpose (auf Englisch oder Koreanisch). Sofern dieses mit dem Bewerbungsschreiben für Teil A identisch ist, braucht es nicht nochmals beigefügt zu werden; denken Sie bitte daran, dieses Schreiben in der Anrede personenneutral zu halten, da Sie dieses ggf. – nach erfolgter Nominierung – auch für Ihre Bewerbung an der SNU benötigen.
  • Optional: Englischsprachiges Empfehlungsschreiben einer Professorin / eines Professors (nicht: wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters) der LMU – die entsprechende Vorlage der SNU finden Sie hier (auch via Moodle). Das Empfehlungsschreiben wird im Bewerbungsprozess der SNU berücksichtigt, ist aber nicht mehr verpflichtend und entscheidet auch nicht den Bewerbungsprozess. Sofern ein Empfehlungsschreiben eingereicht wird, muss es in einem verschlossenen, versiegelten Umschlag an das Programm (siehe unten "Kontakt") übersandt werden. Dieses Empfehlungsschreiben wird auch von PROSALMU akzeptiert.

Hinweis zu den weiteren Bewerbungsunterlagen der Partneruniversität

Die folgenden weiteren Unterlagen sollten zum Zwecke der Eigenbewerbung rechtzeitig bereitgehalten werden (kein Anspruch auf Vollständigkeit; aufgrund teilweise längerer Bearbeitungsdauer wird die rechtzeitige Erstellung/Einholung empfohlen; diese liegt im Verantwortungsbereich jeder Bewerberin / jedes Bewerbers):

  • Amtliches Transcript of Records (entspricht nicht dem LSF-Notenauszug) – Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Referats für Internationale Angelegenheiten.
  • Ausreichend gültiger Reisepass. Achtung: Die Beantragung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Besondere Dokumente bei der Chuo University, deren Einholung einige Zeit in Anspruch nehmen kann (nicht abschließend):
    • Declaration and Certification of Finances.
    • Financial Statement Verification – diesbezüglich ist auch ein Nachweis über die finanzielle Unabhängigkeit während des Auslandsaufenthalts zu erbringen (z.B. Kontoauszug mit ausreichender Deckung für den gesamten Aufenthalt – laut Chuo University etwa ¥100.000 pro Monat; Stipendiumsbescheinigung).
    • Certificate of Health.

  • Parallelbewerbungen für beide Partneruniversitäten sind möglich, allerdings ist dann eine Priorität anzugeben und es sind die weiteren Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen (siehe oben) zu beachten. Auch ist es möglich, sich mit Priorisierung für mehrere Zeiträume (z.B. Studienbeginn im Herbst, hilfweise erst im Frühjahr) zu bewerben. Vermerken Sie bitte in all diesen Fällen auf einem Deckblatt mit Priorisierung Ihre gewünschten Studienaufenthalte, also z.B.:
    • Priorität 1: Chuo Universität, Herbstsemester 2024/2025 und Frühjahrssemester 2025
    • Priorität 2: Chuo Universität, Frühjahrssemester 2025
    • Priorität 3: SNU, Herbstsemester 2024/2025 und Frühjahrssemester 2025
    • Priorität 4: SNU, Frühjahrssemester 2025
  • Ferner sind zeitgleiche Bewerbungen bei anderen Austauschprogrammen möglich. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung beim Japan-Korea Partnerschaftsprogramm wird Ihnen jedoch eine Frist gesetzt, in der Sie sich für oder gegen eine Nominierung entscheiden müssen.
  • Chancen erhöhen – Ihre Vorteile:
    • Da Sie schon Ende Januar Rückmeldung von uns erhalten, können Sie sich ohne viel Zusatzaufwand beim Erasmus+/SEMP-Programm bis Mitte Februar bewerben, wenn Ihre Bewerbung bei uns nicht erfolgreich war.
    • Parallelbewerbungen zum LMUexchange-Programm sind möglich. Geben Sie nach Möglichkeit bei Ihrer LMUexchange-Bewerbung Ihre (künftige) Bewerbung beim Japan-Korea-Partnerschaftsprogramm auf Ihrer Prioritätenliste an.

Freiversuch nach § 37 JAPO

Für Informationen zur Nichtanrechnung Ihres Auslandsstudiums auf die Freiversuchszeit kontaktieren Sie bitte das Landesjustizprüfungsamt.

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Sie können sich an der Chuo University und der SNU Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Grundvoraussetzung ist stets, dass Sie ein ordnungsgemäßes Studium abgeleistet haben. Dies ist an beiden Universitäten erfüllt, sofern Sie mindestens acht Credits pro Semester erreicht haben. Dabei müssen mindestens sieben Credits aus Kursen in geltendem ausländischem oder internationalem Recht stammen, maximal ein Credit kann aus einem Sprachkurs stammen. Es bestehen dann folgende Anrechnungsmöglichkeiten:

Anrechnung einer Übung für Fortgeschrittene (VÜ):

Sie können sich an beiden Universitäten maximal eine VÜ anrechnen lassen. Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Sie können sich eine VÜ anrechnen lassen, sofern im Rahmen einer Lehrveranstaltung

  • eine schriftliche Arbeit angefertigt wurde, die einen Umfang von mindestens 15 Seiten und mindestens 4.000 Wörtern vorweist, und
  • eine Prüfung bestanden wurde. Dabei kommt als Prüfung die landesüblichen Klausuren oder mündlichen Prüfungen in Zusammenhang mit der besuchten Lehrveranstaltung in Betracht.

2. Daneben können Sie sich auch eine VÜ anrechnen lassen, sofern von den oben beschriebenen acht Credits insgesamt fünf Credits aus dem Rechtsgebiet, in dem Sie sich eine VÜ anrechnen lassen möchten, stammen. Diese fünf Credits dürfen nicht bereits anderweitig angerechnet worden sein.

Anrechnung eines Grundlagenseminars:

Sie können sich an beiden Universitäten ein Grundlagenseminar anrechnen lassen. Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Sie können sich ein Grundlagenseminar anrechnen lassen, sofern im Rahmen einer Lehrveranstaltung

  • eine schriftliche Arbeit angefertigt wurde, die in ihrem Umfang und nach ihrem äußeren Eindruck einer deutschen Grundlagenseminararbeit entspricht, was einen Umfang von mindestens 15 Seiten und mindestens 4.000 Wörtern voraussetzt, und
  • ein mündlicher Vortrag geleistet wurde.

2. Daneben können Sie sich auch ein Grundlagenseminar anrechnen lassen, sofern Sie mindestens drei Credits pro Semester im Rahmen einer Lehrveranstaltung erreichen. Diese drei Credits dürfen nicht bereits anderweitig angerechnet worden sein.

Anrechnung einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung nach § 24 Abs. 2 JAPO

Sie können sich an beiden Universitäten die nach § 24 Abs. 2 JAPO abzuleistende rechtswissenschaftliche Veranstaltung anrechnen lassen, sofern Sie eine nicht deutschsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung von mindestens zwei Semesterwochenstunden bzw. zwei Credits pro Semester besuchen und diese erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Die vorgenannten zwei Credits dürfen nicht bereits anderweitig angerechnet worden sein.

Weiterführende Hinweise

  • Für weitere Fragen zu den Anrechnungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Wolff.
  • Credits pro Kurs werden stets einheitlich angerechnet, eine Aufspaltung ist nicht möglich. Wenn also z.B. zwei Kurse mit jeweils drei Credits bewertet und diese für die VÜ-Anrechnung herangezogen werden, dann kann der „übrige“ Credit, der nicht für die VÜ-Anrechnung erforderlich wäre, nicht z.B. für die Anrechnung eines Grundlagenseminars verwendet werden.
  • Für Fragen hinsichtlich der Anrechnungsmöglichkeiten für die fachspezifische Fremdsprachenausbildung nach § 37 Abs. 4 JAPO wenden Sie sich bitte an das Fachsprachenzentrum der Juristischen Fakultät.


Stipendien

Zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes wird eine Stipendiumsbewerbung empfohlen. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf folgende Programme:

  • PROSALMU: Die Bewerbung können Sie unmittelbar nach Ihrer Nominierung durch die Juristische Fakultät der LMU durchführen. Weiterführende Hinweise finden Sie hier. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das PROSA-Stipendienprogramm.
    Hinweis für SNU-Kandidatinnen und -Kandidaten: Das PROSALMU-Programm akzeptiert auch die Vorlage des Empfehlungsschreibens, das für die SNU-Bewerbung Verwendung findet.
  • DAAD-Jahresstipendium für Studierende aller wissenschaftlichen Fächer: Weitere Informationen finden Sie hier (externer Link).

Auslands-BAföG

Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie hier.

Chuo University Tokyo

Informationen zum Visum in Japan erhalten Sie u.a. über das Fact Sheet der Chuo University, das Sie auf der Internetseite der Chuo University finden. Weitere Informationen stellt regelmäßig die japanische Botschaft auf ihrer Internetseite bereit.

Seoul National University

Informationen zum Visum in Korea erhalten Sie regelmäßig zusammen mit dem sog. Welcome-Package. Informationen finden Sie u.a. über die Internetseite der koreanischen Botschaft.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne für Anfragen oder Anregung jeder Art bei uns:

  • Unkompliziert über unser Kontaktformular unter Angabe Ihrer LMU-e-Mailadresse
  • Per Post:
    Juristische Fakultät der LMU München
    Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
    - Japan-Korea Partnerschaftsprogramm -
    Prof.-Huber-Platz 2
    80539 München

Persönliche Beratungsgespräche, z.B. via Zoom, sind möglich und können auf Anfrage vereinbart werden.