Praktika
Informationen zu Pflicht- und freiwilligen Praktika.
Anforderungen an Pflichtpraktika
Die Anforderungen an das Pflichtpraktikum richten sich nach § 25 JAPO. Voraussetzungen sind:
-Absolvierung in der vorlesungsfreien Zeit
-Betreuung durch einen Juristen
-insgesamt drei Monate; Aufteilung möglich, mindestens ein Monat pro Praktikumsstelle
-mindestens zwei Bereiche aus Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht
Praktika in der Justiz
- AG München (Ansprechpartner: Herr Lukas Ostermeir)
- LG München I (Ansprechpartnerin: Frau Sonja Bulst)
- LG München II (Ansprechpartnerin: Frau Nadler)
Praktika bei Kanzleien und Unternehmen
| Nr. | Eingestellt am | Ausbildungsstelle | Angebot | Möglicher Praktikumszeitraum | Gebiet / Fachsemester |
|---|---|---|---|---|---|
| p087 | 27.01.2026 | Hogan Lovells | Praktikumsplätze (PDF, 652 KB) | 03.08.2026 - 11.09.2026 | Abgeschlossene Zwischenprüfung, sehr gute Englischkenntnisse, internationales Wirtschaftsrecht |
| p089 | 25.02.2026 | Sidley Austin LLP | Praktikumsplätze (PDF, 574 KB) | 07.09.2026 - 02.10.2026 | |
| p090 | 04.03.2026 | YPOG | Praktikantenprogramm (PDF, 198 KB) | August 2026 |
Praktika im Ausland
Auch im Ausland sind Praktika möglich. Hier finden Sie weiter Informationen.
Praktikumsbestätigung und -bescheinigung
Praktikumsbestätigung: Möglicherweise benötigen Sie für ihre Praktikumsstelle eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Hierfür benutzen Sie bitte die Eingabemaske (Verlinkung zur Eingabemaske)
Praktikumsbescheinigung: Sie wollen sich ihr Praktikum bestätigen lassen. Hierfür können Sie dieses Formular (PDF, 10 KB)verwenden.
"Ich möchte einen Praktikumsplatz anbieten"
Bitte senden sie eine aussagekräftige PDF-Datei mit allen wichtigen Informationen zur Praktikumsstelle, sowie den persönlichen Anforderungen an praktikum@jura.uni-muenchen.de. Das Praktikumsangebot wird dann zeitnah veröffentlicht.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Stellen immer zum Ende der vorlesungsfreien Zeit im Winter und Sommer entfernt.
Nebenjobs mit juristischem Bezug
FAQ
Ein zusammenhängender Zeitraum von vier Wochen ist notwendig.
Nein, ausreichend ist die Betreuung durch einen Juristen.
Nein, eine Anrechnung dieser Tätigkeiten ist nicht möglich.