Teil des Ausbildungsprogramms ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zu spezifischen Themen des Informationsrechts und Legal Tech.
Das Rechtsinformatikzentrum bietet periodisch ein entsprechendes Seminar mit eigenen Lehrbeauftragten an. Es können jedoch auch Leistungsnachweise aus anderen Seminaren der Fakultät angerechnet werden, sofern das gewählte Seminarthema die erforderlichen Bezüge aufweist. Es empfiehlt sich insoweit eine vorherige Rücksprache mit dem Rechtsinformatikzentrum. Eine gleichzeitige Anerkennung einer Seminarleistung als Schwerpunkt-/ Grundlagen- und Rechtsinformatikzertifikat-Seminar ist nicht möglich.
Seminarleistung
Die Seminarleistung besteht aus einer schriftlichen Seminararbeit (Umfang und Formalia nach Maßgabe des Seminarleiters), dem mündlichen Seminarvortrag und der Beteiligung an der Diskussion.
Es ist Aufgabe des Verfassers, in Abstimmung mit dem Seminarleiter die richtigen Schwerpunkte zu setzen und die Literatur und ggf. Rechtsprechung möglichst konzentriert zusammenzufassen. Bei manchen Themenstellungen kann es erforderlich sein, Material in Übersichten, Grafiken und Tabellen zu präsentieren.
Der mündliche Vortrag, der sich auf die wichtigsten Ausschnitte aus der Arbeit beschränken muss, soll die Diskussion vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen daher eine möglichst anschauliche Form der Problemdarstellung und eine Herausarbeitung der wesentlichen Ergebnisse. Auch prägnante Beispiele oder Zitate können sinnvoll sein. Die nicht vorgetragenen Teile können für die anschließende Diskussion relevant werden.
Zum mündlichen Vortrag kann es sich empfehlen, ein Thesen- oder Ergebnispapier vorzubereiten, das in die Bewertung der Seminarleistung einbezogen wird. Dieses Papier ist in ausreichender Anzahl zum Seminar mitzubringen und an die anderen Teilnehmer/innen zu verteilen. Es dient zu deren Orientierung. Auf das Handout kann Bezug genommen werden, jedoch braucht der Vortrag diesem nicht unbedingt streng zu folgen.
Die Diskussion dient der Klärung von Verständnisfragen und dem Ausräumen von Unklarheiten im schriftlichen oder mündlichen Referat. Vor allem aber soll sie zur Ergänzung oder Vertiefung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beitragen. Neben den Referenten/innen sind hier auch alle anderen Teilnehmer/innen zur Mitarbeit aufgerufen.
Eine Powerpoint-Präsentation wird nicht erwartet und verbessert auch nicht per se die Note. Gerade bei der Präsentation umfangreicher oder verschiedener Daten kann eine solche aber hilfreich sein. Die Powerpoint-Präsentation sollte jedenfalls sparsam und unterstützend gestaltet werden. Beamer und Notebook werden bei Bedarf gestellt.
In die Gesamtbewertung des Seminars gehen das schriftliche Referat (incl. Handout), die mündliche Leistung (Vortrag sowie Diskussion zum eigenen Referat und im Seminar allgemein) ein.
Das Rechtsinformatikzentrum bietet in unregelmäßigen Abständen ein entsprechendes Seminar mit eigenen Lehrbeauftragten an. Eine Anmeldung ist zum gegebenen Zeitpunkt im LSF möglich.
Voraussetzungen:
- Fortgeschrittene Studierende (ab dem 4. Semester)
- Teilnahme an den einschlägigen Zertifikartskursen bzw. Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet
- Ggf. weitere Teilnahmevoraussetzungen nach Festlegung des Dozenten