Zertifikatsstudium "Informationsrecht & Legal Tech"

Das Zertifikatsprogramm ist als studienbegleitende, wissenschaftliche Zusatzausbildung / Doppelstudium konzipiert. Es ist auf vier Semester angelegt und kann jeweils zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden. Das Curriculum wird durch die Zertifikatsordnung in der jeweils geltenden Fassung bestimmt.

Der Münchner Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht und Legal Tech" ist ein wissenschaftliches Qualifizierungsangebot. Studierende der Juristischen Fakultät der LMU München erhalten hier die Möglichkeit, gefragte Zusatzkompetenzen im Bereich der Digitalisierung zu erwerben und mit einem Hochschulzertifikat abzuschließen.

Weitergehende Informationen zum Zertifikatsstudium erhalten Sie in unserem FAQ-Bereich.

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt ausschließlich über LSF. Informationen hierzu finden Sie in der Anleitung.

Sollten Sie Interesse an einer Lehrveranstaltung haben, für die noch kein Termin feststeht, schreiben Sie uns gerne an ri-kurse@jura.uni-muenchen.de.

Informationen zum Zertifikatsstudium und zu den einzelnen Kursen erhalten Sie in kompakter Form auch in unserem Flyer (PDF, 2.328 KB).

Sie erlangen erste, grundlegende Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des IT-Rechts und
sind befähigt, typische rechtliche Risiken in der Lebenswirklichkeit des IT-Rechts zu erkennen.
Dabei reflektieren Sie die Rechtsfolgen der in Betracht kommenden Lösungsansätze und nehmen sie in Ihr eigenes Rechts- und Handlungsbewusstsein auf.

Die Veranstaltung vermittelt dazu unverzichtbare terminologische Grundlagen sowie die zentralen Prinzipien und Methoden der Informationstechnologie (Hard- und Software, Netzwerke, Cloud-Dienste etc.).
Im Weiteren richtet sich der Blick auf die algorithmische Abbildung von Normen. Sie erfahren, wie sich aktuelle technologische Entwicklungen wie z.B. Künstliche Intelligenz und Legal Tech in juristischen Tätigkeitsfeldern auswirken.
Daneben lernen Sie die Bedeutung von Informationssicherheit, die Erscheinungsformen von Cybercrime sowie die relevante rechtliche Regulierung der Informationsverarbeitung (IT-Recht) in Grundzügen kennen.

Die technologischen Aspekte werden dabei jeweils mit der maßgeblichen rechtlichen Materie in Bezug gesetzt. Die Veranstaltung legt somit die Basis für die Vertiefung in den Veranstaltungen RI 3 bis RI 6 des Zertifikatsstudiengangs "Informationsrecht & Legal Tech".

Für eine Teilnahme ist keine Einschreibung in den Studiengang erforderlich. Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Leistungsnachweises zur Anrechnung für das Rechtsinformatik-Zertifikat ist. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang erforderlich. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich.

Voraussetzungen:

  • Studierende ab dem 1. Semester
  • Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

Die Veranstaltung wird (bei Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl) grundsätzlich in jedem Semester angeboten.

Eine Anmeldung ist per LSF möglich. Die Termine werden dort veröffentlicht.

Im Sommersemester 2025 findet die Veranstaltung teilverblockt zu folgenden Zeiten statt:
Einheiten 1 bis 8:
14.04.2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
15.04.2025, 9.00 bis 16.30 Uhr
16.04.2025, 9.00 bis 12.30 Uhr
Fortsetzung (Einheiten 9-14) ab 24.04.2025 jeweils Donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr c.t.

Die Kursseite mit den Materialien zu den Veranstaltungen ist über Moodle erreichbar. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmenden in der ersten Veranstaltung bekanntgegeben.

Die Veranstaltung vermittelt digitale Schlüsselqualifikationen an der Schnittstelle von Technik und Recht. Die Studierenden erwerben zentrale Kenntnisse im Umgang mit elektronischen Fachinformationen und digitalen "Werkzeugen" für Rechtsanwendende im Sinne einer "Digital Literacy". Sie lernen an praktischen Übungen die zur Unterstützung und Digitalisierung der juristischen Arbeit am Markt befindlichen Angebote kennen und identifizieren Potentiale, um eine Effizienz- und Qualitätssteigerung in Studium und Beruf zu erzielen.

Für eine Teilnahme ist keine Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech" erforderlich.
Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Leistungsnachweises zur Anrechnung im Zertifikatsstudiengang ist.
Für die Teilnahme an der Leistungskontrolle ist eine Einschreibung in den Studiengang erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie im FAQ-Bereich.

Voraussetzungen:

  • Studierende ab dem 1. Semester
  • Umgang mit WWW-Browsern, Office- und PDF-Formaten

Die Veranstaltung wird (bei Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl) grundsätzlich in jedem Semester angeboten. Die Termine werden hier rechtzeitig bekanntgegeben.

Eine Anmeldung ist per LSF möglich.

Nächste Veranstaltung im SoSe 2025. Beginn: 11.07.2025, 10.00 bis 16.00 Uhr
teilverblockt, drei Kurstage (11.07. bis 25.07.2025)

Die Kursseite mit den Materialien ist auf Moodle erreichbar. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmenden in der ersten Veranstaltung bekanntgegeben.

In der Grundphase des Zertifikatsprogramms ist eine Wahlpflichtveranstaltung zu belegen.

In diesem Bereich werden folgende Veranstaltungen angeboten:

  • Einführung in die Informatik (Import-Modul der Informatik): Programmierung und Softwareentwicklung mit dazugehöriger Übung. Die Übung ist keine Pflicht, ist aber hilfreich um die Prüfung, welche als Leistungsnachweis gilt, zu bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
  • Grundlagen des maschinellen Lernens (Import-Modul der Informatik)
  • Technische Grundlagen der Informationssicherheit (RIZ - Hofer)
    Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung stellt Organisationen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Im Zuge dessen bildet Informationssicherheit die Grundlage für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft und ist damit zum Gegenstand dynamischer gesetzlicher Regulierung geworden.
    Die Veranstaltung vermittelt die technischen und organisatorischen Grundlagen, die im Kontext einer späteren rechtlichen Bewertung von Krisen- und Haftungssituationen betrachtet werden. Nächster Termin: WiSe 2025/26

    Bitte beachten Sie die Veranstaltungen im Sommersemester 2025:
  • Kolloquium zu Rechtsfragen der Künstlichen Intelligenz (Herr PD Dr. Dürrschmidt)
    Termine sowie nähere Informationen im LSF
  • Legal Tech und Künstliche Intelligenz (Frau Dr. Leeb)
    Termine sowie nähere Informationen im LSF

Voraussetzungen:

  • Studierende ab dem 2. Semester (bei technischen Inhalten auch ab dem 1. Semester)
  • Empfohlen wird der (vorherige / parallele) Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht"

Eine Anmeldung erfolgt über das LSF - auch die Termine werden dort bekannt gegeben.
Die Kursseite mit den Materialien finden Sie auf Moodle.

Sie erhalten in dieser Veranstaltung einen Überblick über die Bedeutung und grundlegende Herausforderungen des Informationsstrafrechts und einen Eindruck von den aktuellen Phänomenen der Computerkriminalität sowie dem status quo der rechtlichen Bewältigung. Schließlich sollen sie die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe einschlägiger Strafvorschriften kennenlernen.
Es werden folgende Themengebiete behandelt:

  • Einführung in das Informationsstrafrecht
  • Delikte gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
  • Computerbezogene Straftaten
  • Urheberstrafrecht (Überblick)
  • Persönlichkeits- und Datenschutzrecht
  • Verantwortlichkeit (Illegale Inhalte; Providerverantwortlichkeit)

Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Zertifikatserwerb ist.

Voraussetzungen:

  • Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech"
  • Studierende ab ca. 4. Semester
  • Grundlegende juristische Kenntnisse im Strafrecht
  • Empfohlen wird der vorherige Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht"

Termin & Ort :
24.04.2025 bis 24.07.2025, 10:00 bis 12:00 Uhr c.t.
Geschwister-Scholl-Platz 1, Raum F 007

Der Vertiefungsteil wird in der 2. Semesterhälfte gelesen (Ergänzungsveranstaltung).

Dozent: Prof. Dr. Zöller

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Materialien werden vom Dozenten direkt bereitgestellt.

Die Veranstaltung vertieft datenschutzrechtliche Fragestellungen aus den einführenden informationsrechtlichen Vorlesungen. Sie vermittelt Systematik und Anforderungen des Datenschutzrechts gemäß der jeweils geltenden Regulierung (insbes. DS-GVO, BDSG, BayDSG) sowie einschlägiger Rechtsprechung sowie das - ebenfalls von Rechtsakten der EU geprägte - Recht der Datennutzung. Dabei werden aktuelle Problemstellungen und praktische Herausforderungen einbezogen sowie Entwicklungen kritisch hinterfragt.
Ziel ist es, die Rollen und Aufgaben von Verantwortlichen wie betrieblichen / behördlichen Datenschutzbeauftragten kennenzulernen und die Fachkunde zu erwerben, datenschutzrechtliche Fallgestaltungen eigenständig bearbeiten und lösen zu können sowie bei der datenschutzkonformen Gestaltung entsprechender Prozesse mitzuwirken.

Voraussetzungen:

  • Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech"
  • Studierende ab dem 3. Fachsemester
  • Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht
  • Empfohlen wird der vorherige Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht“

Eine Anmeldung erfolgt über das LSF - auch die Termine werden dort bekannt gegeben.
Die Kursseite mit den Materialien finden Sie auf Moodle

Optional werden angeboten:

1. Abschlussprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist. Hierzu ist eine Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang erforderlich.

2. Personenzertifizierung als Datenschutzspezialist /-in durch die Bayerische Verwaltungsschule i.V.m. dem Landesbeauftragten für die Datenschutzaufsicht in Bayern. Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Veranstaltung RI 5 mit erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung des Kurses (ab dem SoSe 2023). Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Studienberatung des RIZ.

Das Recht ist heute der wichtigste Gestaltungsfaktor in Digitalisierungsprojekten.
Im Bereich „IT-Compliance" werden Fragen der Informationstechnologie, die in der juristischen Anwendungs- und/oder Beratungspraxis vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft relevant sind, behandelt. Im Zentrum stehen dabei die grundlegenden Anforderungen an eine rechtskonforme Architektur und Organisation von IT-Prozessen und den Umgang mit Haftungsrisiken aus der Informationsverarbeitung.
Behandelt werden u.a. Themen wie Rechtliche Anforderungen an die Informationssicherheit in Organisationen, Outsourcing, Cloud Computing, IT-Verträge, Software-Lizenzmanagement, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, steuer- und handelsrechtliche Anforderungen, sektorbezogene Regulierung (z.B. für Betreiber kritischer Infrastrukturen).

Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Recht der künstlichen Intelligenz dar.

Es wird optional eine Abschlussprüfung angeboten, deren Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist.

Voraussetzungen:

  • Einschreibung in den Zertifikatsstudiengang "Informationsrecht & Legal Tech"
  • Studierende ab ca. 3. Semester
  • Empfohlen wird der vorherige Besuch der Vorlesung „RI1: Grundlagen IT & Recht“

Eine Anmeldung erfolgt über das LSF - auch die Termine werden dort bekannt gegeben.

Im Sommersemester 2025 besteht die Veranstaltung aus drei Modulen:

Modul 1: Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Systemen

Dozenten: Nikolaus Bauer und Thomas Hofer
Termin: ab 30.04.2025, 12.00 bis 14.00 Uhr c.t.

Modul 2: Grundlagen der IT-Governance und IT-Compliance
Dozent: Thomas Hofer
Termin: wird noch bekanntgegeben

Modul 3: IT-Sicherheitsrecht - Recht und Regulierung
Dozent: RA Karsten U. Bartels LL.M
Termin: wird noch bekanntgegeben

Die Kursseiten zu den jeweiligen Modulen mit den Materialien finden Sie auf Moodle. Die Zugangsdaten werden Ihnen von den Dozenten jeweils in der Veranstaltung bekannt gegeben.

Teil des Ausbildungsprogramms ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zu spezifischen Themen des Informationsrechts und Legal Tech.
Das Rechtsinformatikzentrum bietet periodisch ein entsprechendes Seminar mit eigenen Lehrbeauftragten an. Es können jedoch auch Leistungsnachweise aus anderen Seminaren der Fakultät angerechnet werden, sofern das gewählte Seminarthema die erforderlichen Bezüge aufweist. Es empfiehlt sich insoweit eine vorherige Rücksprache mit dem Rechtsinformatikzentrum. Eine gleichzeitige Anerkennung einer Seminarleistung als Schwerpunkt-/ Grundlagen- und Rechtsinformatikzertifikat-Seminar ist nicht möglich.

Seminarleistung

Die Seminarleistung besteht aus einer schriftlichen Seminararbeit (Umfang und Formalia nach Maßgabe des Seminarleiters), dem mündlichen Seminarvortrag und der Beteiligung an der Diskussion.

Es ist Aufgabe des Verfassers, in Abstimmung mit dem Seminarleiter die richtigen Schwerpunkte zu setzen und die Literatur und ggf. Rechtsprechung möglichst konzentriert zusammenzufassen. Bei manchen Themenstellungen kann es erforderlich sein, Material in Übersichten, Grafiken und Tabellen zu präsentieren.

Der mündliche Vortrag, der sich auf die wichtigsten Ausschnitte aus der Arbeit beschränken muss, soll die Diskussion vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen daher eine möglichst anschauliche Form der Problemdarstellung und eine Herausarbeitung der wesentlichen Ergebnisse. Auch prägnante Beispiele oder Zitate können sinnvoll sein. Die nicht vorgetragenen Teile können für die anschließende Diskussion relevant werden.
Zum mündlichen Vortrag kann es sich empfehlen, ein Thesen- oder Ergebnispapier vorzubereiten, das in die Bewertung der Seminarleistung einbezogen wird. Dieses Papier ist in ausreichender Anzahl zum Seminar mitzubringen und an die anderen Teilnehmer/innen zu verteilen. Es dient zu deren Orientierung. Auf das Handout kann Bezug genommen werden, jedoch braucht der Vortrag diesem nicht unbedingt streng zu folgen.

Die Diskussion dient der Klärung von Verständnisfragen und dem Ausräumen von Unklarheiten im schriftlichen oder mündlichen Referat. Vor allem aber soll sie zur Ergänzung oder Vertiefung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beitragen. Neben den Referenten/innen sind hier auch alle anderen Teilnehmer/innen zur Mitarbeit aufgerufen.

Eine Powerpoint-Präsentation wird nicht erwartet und verbessert auch nicht per se die Note. Gerade bei der Präsentation umfangreicher oder verschiedener Daten kann eine solche aber hilfreich sein. Die Powerpoint-Präsentation sollte jedenfalls sparsam und unterstützend gestaltet werden. Beamer und Notebook werden bei Bedarf gestellt.

In die Gesamtbewertung des Seminars gehen das schriftliche Referat (incl. Handout), die mündliche Leistung (Vortrag sowie Diskussion zum eigenen Referat und im Seminar allgemein) ein.

Das Rechtsinformatikzentrum bietet in unregelmäßigen Abständen ein entsprechendes Seminar mit eigenen Lehrbeauftragten an. Eine Anmeldung ist zum gegebenen Zeitpunkt im LSF möglich.

Voraussetzungen:

  • Fortgeschrittene Studierende (ab dem 4. Semester)
  • Teilnahme an den einschlägigen Zertifikartskursen bzw. Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet
  • Ggf. weitere Teilnahmevoraussetzungen nach Festlegung des Dozenten

Hier finden Sie die kommenden Prüfungstermine der jeweiligen Abschlussprüfungen:

  • RI 1 - Grundlagen IT&Recht: 22.04.2025, 10.00 bis 11.00 Uhr
  • RI 2 - Digitale Werkzeuge: 22.04.2025, 14.00 bis 15.30 Uhr