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27.02.2025: Aktuell keine News
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Inhalt
Ab dem 01.06.2025 ist die Anmeldung zu den Schwerpunktklausuren im Termin 2025/2 online über das LSF-Portal möglich.
weitere Informationen folgen
Ab dem 01.12.2024 ist die Anmeldung zu den Schwerpunktklausuren im Termin 2025/1 online über das LSF-Portal möglich.
Sie können Ihre Anmeldung jederzeit bis zum Anmeldeschluss am 17.02.2025 über das LSF stornieren.
Bitte beachten Sie, dass im Termin 2025/1 Klausuren nach altem Recht und neuem Recht angeboten werden.
Bitte beachten Sie unbedingt nachfolgende Hinweise:
- Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint im Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x02 bzw. 8x04
(x steht für den Schwerpunktbereich; 02 für altes Recht und 04 für neues Recht). - Zulassung zur Schwerpunktklausur: diese finden Sie ab dem 26.02.2023 in Ihrem Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x20.
Sollten Gründe für eine Nichtzulassung vorliegen, meldet sich das Prüfungsamt zeitnah nach Ihrer Anmeldung bei Ihnen. Die Anmeldekonten 8x02 bzw. 8x04 werden im laufenden Prüfungssemester gelöscht. - Studierende, die im WiSe 2024/25 ihr Schwerpunktseminar ablegen und noch keine Note erhalten haben, können sich ebenso online anmelden.
- Die Prüfung im Frühjahr gehört zum SoSe 2025, daher müssen alle Teilnehmende das gesamte SoSe 2025 immatrikuliert sein. Die Ausnahmen des Art. 93 Abs. 3 BayHIG bleiben unberührt.
Bitte beachten Sie die Termine für eine rechtzeitige Rückmeldung im SoSe 2025. - Studierende, die zur Notenverbesserung (Erstversuch 4,00 Punkte oder besser) antreten möchten, übersenden zusätzlich eine Kopie des Freischussnachweises (=Zulassungsvoraussetzung) per E-Mail an das Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie den Leitfaden für die Anmeldung zur Schwerpunktklausur 2025/1 (PDF, 255 KB)
06.06.2024:
Bitte beachten Sie den Hinweis zu den Hilfsmitteln für den Schwerpunkt 7 (Menüpunkt Hilfsmittel)
Anmeldephase beginnt am 01.06.2024 und endet am 31.07.2023
Bitte melden Sie sich online über das LSF an.
Sie können Ihre Anmeldung jederzeit bis zum Anmeldeschluss am 31.07.2023 online stornieren.
Im Termin 2024/2 werden Klausuren nach altem Recht und neuem Recht angeboten.
Bitte beachten Sie zur Anmeldung unbedingt folgende Hinweise:
- Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint in der persönlichen Leistungsübersicht mit der Prüfungsnummer 8x02 bzw. 8x04, wobei x für den jeweiligen Schwerpunktbereich steht. Das Erscheinen dieser Zeile belegt nur den Eingang Ihrer Anmeldung. Damit ist keine Zulassung zur Prüfung verbunden. Die Zulassungen erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Anmeldeschluss am 31. Juli 2024 (voraussichtlich bis Mitte August 2024), in jedem Fall aber erst nach erfolgter Rückmeldung in das WiSe 2023/24 (=Zulassungsvoraussetzung). Bitte nehmen Sie Ihre Rückmeldung unbedingt fristgerecht vor.
- Studierende, die im SoSe 2024 ihr Schwerpunktseminar ablegen, können sich auch vor dem mündlichen Seminarvortrag bereits anmelden. Dies geht ebenso online.
- Alle Schwerpunktklausurteilnehmende müssen das gesamte WiSe 2023/24 grundsätzlich ordnungsgemäß immatrikuliert sein. Die Ausnahmen des Art. 48 Abs. 3 BayHSchG bleiben unberührt.
- Eine erfolgreiche Zulassung erscheint in der persönlichen Leistungsübersicht mit der Prüfungsnummer 8x20, wobei x für den jeweiligen Schwerpunktbereich steht. Kontrollieren Sie die Zulassung ab Mitte August 2024.
- Der Eintrag 8x02 bzw. 8x04 wird nach den Prüfungsterminen nicht mehr in der Leistungsübersicht erscheinen.
- Studierende, die im Termin 2024/2 zur Notenverbesserung (Erstversuch 4,00 Punkte oder besser) antreten möchten, übersenden eine Kopie des Freischussnachweises (=Zulassungsvoraussetzung) per E-Mail (universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.de) an das Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Schwerpunktklausur 2024/2:
Leitfaden für die Anmeldung zur Schwerpunktklausur 2024/2 (PDF, 256 KB)
Gemäß § 46 der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 163 KB) vom 28. September 2012 in der Fassung der Änderungssatzung vom 24. Februar 2022 kann die Prüfung einmal wiederholt werden, wenn diese bei der Erstteilnahme mit weniger als 4,0 Punkte bewertet wurde.
Dies ist unabhängig von einer Teilnahme am Freiversuch der Ersten Juristischen Staatsprüfung möglich.
Für eine Wiederholung der Schwerpunktklausur sind folgende Formalia zu beachten:
- Es muss ein Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Schwerpunktklausur gestellt werden
- Dieser muss innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses des Erstversuchs gestellt werden. Die Wiederholung der Schwerpunktklausur kann daher im Termin, der unmittelbar auf den Erstversuch folgt oder im darauffolgenden Termin abgelegt werden. Auf § 46 Abs. 2 Satz 1 PStO wird hingewiesen.
- Der Antrag erfolgt online über das LSF-Portal.
Eine weitere Wiederholung ist nur unter der Voraussetzung des § 50 PStO möglich.
Zusammengefasst heißt das:
Wiederholungsversuch, wenn Erstversuch nicht bestanden (< 4,0 Punkte) innerhalb von 2 Terminen
Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 5 der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 163 KB) vom 28. September 2012 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 24. Februar 2022 kann die Schwerpunktklausur, wenn sie mit 4 oder mehr Punkten bewertet wurde, grundsätzlich nicht nochmals zur Notenverbesserung abgelegt werden.
Davon gibt es aber gemäß § 50 PStO im Zusammenhang mit dem Freiversuch in der Staatsprüfung nach § 37 JAPO eine Ausnahme.
Erforderlich dafür ist:
- Die erstmalige und erfolgreiche Teilnahme an der studienabschließenden Prüfung vor oder spätestens im Termin des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung, an dem der Prüfling im Rahmen des Freiversuchs nach § 37 JAPO teilnimmt.
- Die vollständige Ablegung des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Freiversuch.
- Ein Antrag auf Zulassung zur Verbesserung der Schwerpunktklausur. Der Antrag muss gemäß § 50 S. 3 PStO grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses des Erstversuches gestellt werden. Daher kann die Verbesserung der Schwerpunktklausur grundsätzlich im Termin, der unmittelbar auf den Erstversuch folgt oder im darauffolgenden Termin abgelegt werden. Sofern der Freiversuch in der Staatsprüfung später als ein Termin nach dem Erstversuch in der Schwerpunktklausur abgelegt wird, verlängert sich die Frist für den Notenverbesserungsversuch der Schwerpunktklausur bis spätestens einen Termin nach dem Freiversuch. In diesem Fall verlängert sich die Anmeldefrist bis zur Anmeldephase des entsprechenden Termins. Auf § 46 Abs. 2 Satz 1 PStO wird hingewiesen.
- Der Antrag kann online über das LSF-Portal gestellt werden.
- Zusendung des Zulassungsbescheids des Landesjustizprüfungsamtes zum Freiversuch (per Mails als pdf) rechtzeitig vor dem Verbesserungsversuch.
Zusammengefasst:
Folgende zwei Möglichkeiten gelten für einen möglichen Verbesserungsversuch
- Verbesserungsversuch, wenn Erstversuch bestanden (>= 4,0 Punkte) UND Zulassung zum Freiversuch, grundsätzlich innerhalb von 2 Terminen, aber nicht vor dem Freiversuchtermin.
Beispiel:
Erstversuch in 2024/1, Freiversuch in 2024/1, Verbesserung in 2024/2 oder 2025/1
Erstversuch in 2024/1, Freiversuch in 2024/2, Verbesserung in 2024/2 oder 2025/1
Erstversuch in 2024/1, Freiversuch in 2025/1, Verbesserung in 2025/1 oder 2025/2
Erstversuch in 2024/1, Freiversuch in 2028/1, Verbesserung in 2028/1 oder 2028/2
Erstversuch in 2024/1, Freiversuch in 2023/2 ==> Keine Verbesserung möglich - Erstversuch nicht bestanden UND Wiederholungsversuch nicht bestanden UND Zulassung zum Freiversuch ==> auch hierfür besteht grundsätzlich ein Verbesserungsversuch
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Zulassung zum Freiversuch alleine nicht genügt um für den Verbesserungsversuch der Schwerpunktklausur zugelassen zu werden. Es ist notwendig, dass Sie den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Freiversuch vollständig ablegen.
Allgemeine Hinweise
Für die studienabschließende Prüfung der Juristischen Universitätsprüfung ab dem Termin 2025/1 werden die nachfolgenden Hilfsmittel zugelassen.
Von den zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen, sofern nicht für einzelne Hilfsmittel etwas anderes bestimmt ist. Die bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen können zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen bereits einsortiert sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.
Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen.
Für die Beschaffenheit der Hilfsmittel gelten die Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Justiz – Landesjustizprüfungsamt – für die Erste Juristische Staatsprüfung, Punkte 4.1 – 4.3 der Hilfsmittelverordnung EJS (PDF, 103 KB) (2038.3.3.2-J) vom 16. Oktober 2008 (Az.: PA - 2230 - IX - 9167/2008), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. März 2022 (Az.: PA - 2230 - IX - 7612/2021) entsprechend.
Diese lauten:
- Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
- Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässigen Hilfsmitteln beigegeben werden.
- Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese ausschließlich Gesetzesbezeichnungen und Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.
- Erwägungsgründe zu EU-Rechtsakten werden im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (!) als Normen im Sinne dieser Hilfsmittelbekanntmachung verstanden.
Soweit zur Lösung der Prüfungsaufgaben Normen erforderlich sind, die nicht in einem zulässigen Hilfsmittel abgedruckt sind, werden diese der Aufgabenstellung beigelegt.
Generell für alle Schwerpunkte sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
Zusätzlich sind abhängig vom Schwerpunktbereich weitere Hilfsmittel zugelassen.
Eine Auflistung aller zugelassenen Hilfsmittel finden Sie im Dokument:
Zugelassene Hilfsmittel (Stand: 20.01.2025) (PDF, 166 KB)
Über die Zulassung von Hilfsmitteln entscheidet gemäß § 42 Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung (2012) der Universitätsprüfungsausschuss.
Ihm obliegt auch die Entscheidung, wann ein Hilfsmittel unzulässig ist und seine Benutzung oder sein Besitz als Unterschleif gemäß § 14 PrüStuO zu werten ist. Der Prüfungsausschuss wird jedoch lediglich ex post bei Verdachtsfällen tätig, die ihm vom Prüfungsamt vorgelegt werden.
Unter dieser Prämisse hat das Prüfungsamt zu häufig gestellten Fragen nachstehende Antworten verfasst.:
Häufig gestellte Fragen zur Hilfsmittelbekanntmachung für die studienabschließenden Prüfung im Rahmen der JUP mit Stand vom 25.02.2025 (PDF, 138 KB)
Wie habe ich mich krank zu melden?
- Die Krankmeldung erfolgt durch Vorlage eines ärztliches Attestes beim Prüfungsamt.
- Das Attest eines niedergelassenen Arztes ist ausreichend, es sei denn der Prüfungsausschuss verlangt im Einzelfall die Vorlage eines Attestes einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der LMU München oder einer Amtsärztin oder eines Amtsarztes.
Welche Angaben muss das Attest enthalten?
Das Attest muss die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie die Angabe der sich daraus ergebenden Behinderung in der Prüfung enthalten. Die genaue Bezeichnung der Krankheit ist zweckmäßig, aber nicht entscheidend. Die Entscheidung über die Prüfungsunfähigkeit hat die Prüfungsbehörde zu treffen, nicht der Arzt. Der nicht weiter begründete Hinweis, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei, genügt daher nicht. Schlichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind nicht ausreichend.
Dem Verlangen des Prüflings gegenüber, ein in diesem Sinne ordnungsgemäßes Attest auszustellen, kann sich ein Arzt nicht erfolgreich auf seine Schweigepflicht berufen. Im Verlangen des Patienten, ein zur Feststellung seiner Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt geeignetes Attest auszustellen, liegt die konkludente Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht. Gelingt der Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht, geht dies zu Lasten des Prüflings, der insoweit die Beweislast trägt.
Wann muss ich mich krankmelden?
Der Prüfungsrücktritt muss unverzüglich erfolgen, d. h. der Prüfling muss die Rücktrittserklärung zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem sie von ihm in zumutbarer Weise hätte erwartet werden können, gegenüber dem Prüfungsamt abgeben.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Formular: Antrag zum Rücktritt (PDF, 753 KB) von der studienabschließenden Prüfung
- Formloser Rücktrittsantrag mit Originalunterschrift
- Attest eines niedergelassenen Arztes
- Vorlage für den Vertrauensarzt (nur auf Anforderung) (PDF, 96 KB)
Der Prüfungsrücktritt muss unverzüglich per E-Mail von Ihrer Campus-Emailadresse erfolgen. Bitte senden Sie im ersten Step das Formular "Antrag zum Rücktritt" mit dem Attest eines niedergelassenen Arztes an das Prüfungsamt. Das Prufungsamt wird Ihnen zeitnah antworten.
Bitte beachten Sie die Regelfrist und Höchstfrist für die Ablegung der Juristischen Universitätsprüfung gemäß §47 Abs. 1 PrüStuO (PDF, 163 KB)
Aufgrund der Erhöhung der Regelstudienzeit von 9 auf 10 Fachsemester hat sich auch die Regelfrist für die Ablegung der Juristischen Universitätsprüfung auf 10 Fachsemester erhöht.
Da die Regelfrist gemäß §47 Abs. 1 Satz 2 PrüStuO um zwei Semester überschritten werden darf, liegt die Höchstfrist für die Ablegung der Schwerpunktklausur derzeit grundsätzlich im 12. Fachsemester.
Bitte beachten Sie zudem, dass gemäß Art. 130 Abs. 1 BayHIG das SoSe 2020, das WiSe 2020/21, SoSe 2021 und das WiSe 2021/22 coronabedingt in Bezug auf die Regelfrist nicht als Fachsemester gelten.
Beachten Sie die Prüfungs- und Studienordnung und das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).
Termine
Semester | Schwerpunktklausur | Vorlesungszeit | Erste Juristische Staatsprüfung |
---|---|---|---|
2025/1 | 31.03.25 - 04.04.25 | 23.04.25 - 25.07.25 | 05.03.25 - 12.03.25 |
2025/2 | 22.09.25 - 26.09.25 | 13.10.25 - 06.02.26 | 10.09.25 - 17.09.25 |
2026/1 | 23.03.26 - 27.03.26 | 13.04.26 - 17.07.26 | 04.03.26 - 11.03.26 |
2026/2 | 28.09.26 - 02.10.26 | 12.10.26 - 05.02.27 | 09.09.26 - 16.09.26 |
2027/1 | 22.03.27 - 25.03.27 | 12.04.27 - 16.07.27 | 03.03.27 - 10.03.27 |
2027/2 | 27.09.27 - 01.10.27 | 18.10.27 - 11.02.28 | 08.09.27 - 15.09.27 |
Sie wollen spätere Termine herausfinden? Diese sind für die Vorlesungszeit und für die Erste Juristische Staatsprüfung verfügbar.
Noch ein Hinweis zu den exakten Prüfungsterminen:
die genauen Prüfungstermine je Schwerpunkt können erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden, da wir für die Festlegung die genauen Anmeldezahlen kennen müssen.
Die genauen Prüfungstermine werden wir hier nicht veröffentlichen. Alle angemeldeten Schwerpunktklausurteilnehmende werden per E-Mail zeitnah nach dem Anmeldeschluss über die Termine informiert.
Ablaufplan
Phase | Termin 2024/2 | Termin 2025/1 | Termin 2025/2 |
---|---|---|---|
Anmeldung zur Schwerpunktklausur (online) | 01.06.23 - 31.07.23 | 01.12.24 - 17.02.25 | 01.06.25 - 31.07.25 |
Veröffentlichung der genauen Prüfungstermine (per E-Mail an alle angemeldeten Prüfungsteilnehmende) | im Lauf der KW 32 | im Laufe der KW 9 | im Laufe der KW 32 |
Zulassung zur Schwerpunktklausur | ca. Mitte August 2024 | ca. Ende Feb 2025 | ca. Mitte August 2025 |
Termine der Schwerpunktklausuren | 30.09.24 - 04.10.24 | 31.03.25 - 04.04.25 | 22.09.25 - 26.09.25 |
Veröffentlichung der Noten über LSF | im Laufe der KW 51 | im Laufe der KW 26 | im Lauf der KW 51 |
Versand der Schwerpunktzeugnisse | 10.01.2025 | 11.07.2025 | 16.01.2026 |
Einsichtnahme | digital in der KW 3 | digital in der KW 29 | digital in der KW 4 |
Durchschnittsnoten
SPB | 2021/2 | 2022/1 | 2022/2 | 2023/1 | 2023/2 | 2024/1 | 2024/2 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
folgt | |||||||
1 | 5 - 7,60 | 3 - 8,33 | 0 - 0,00 | 4 - 5,75 | 4 - 4,50 | ||
1.1 | 2 - 10,00 | 4 - 11,00 | 3 - 8,67 | ||||
1.2 | 2 - 4,50 | 2 - 13,00 | 8 - 10,25 | ||||
2 | 80 - 7,88 | 59 - 6,44 | 50 - 7,19 | 15 - 6,47 | 13 - 5,88 | 5 - 3,00 | |
2.1 | 9 - 5,94 | 10 - 8,50 | 8 - 6,50 | ||||
2.2 | 49 - 7,21 | 57 - 6,14 | 87 - 6,25 | ||||
3 | 36 - 6,14 | 41 - 7,20 | 40 - 8,00 | 42 - 7,12 | 25 - 9,00 | 35 - 7,77 | |
4 | 37 - 8,11 | 39 - 6,75 | 36 - 6,56 | 50 - 6,51 | 44 - 6,83 | 41 - 8,00 | |
5 | 5 - 7,20 | 6 - 9,00 | 6 - 7,83 | 2 - 11,75 | 4 - 4,63 | 8 - 7,88 | |
6 | 11 - 8,77 | 22 - 8,55 | 8 - 9,31 | 17 - 8,88 | 15 - 9,20 | 17 - 8,88 | |
7 | 33 - 7,97 | 30 - 5,70 | 33 - 8,62 | 29 - 6,76 | 26 -7,54 | 37 - 7,45 | |
8 | 22 - 5,55 | 31 - 8,19 | 26 - 6,15 | 30 - 8,07 | 33 - 7,42 | 26 - 7,38 | |
9 | 40 - 9,01 | 31 - 9,31 | 32 - 9,47 | 30 - 10,28 | 33 - 9,02 | 32 - 8,25 | |
10 | 64 - 8,29 | 65 - 6,94 | 58 - 6,43 | 58 - 7,50 | 70 - 7,24 | 72 - 7,03 | |
⌀ | 7,78 | 7,27 | 7,47 | 7,50 | 7,59 | 7,33 | |
TN | 333 | 327 | 289 | 339 | 315 | 379 |
Die Durchschnittsnoten der Klausuren von 2018/2 bis 2023/2 finden Sie hier (PDF, 162 KB)