Mittelphase und Phase des Schwerpunktbereichsstudiums
Schwerpunktseminar, Schwerpunktklausur, Grundlagenseminar, Übungen für Fortgeschrittene
Schwerpunktseminar, Schwerpunktklausur, Grundlagenseminar, Übungen für Fortgeschrittene
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Akademische Oberrätin
Akademische Oberrätin
Vertretung und Studienberatung zur Vorbereitung auf die JUP und EJS
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01.04.25: Anmeldetermine für das SoSe 2025 FOLGEN
23.04.25: Antrag zur Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium (online über LSF; Anmeldeschluss am 07.05.25)
23.04.25: Anmeldung zu den Übungen für Fortgeschrittene (online über LSF; Anmeldeschluss am 07.05.25)
01.06.25: Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung (Schwerpunktklausur) 2025/2 (online über LSF; Anmeldeschluss am 31.07.25)
nähere Info´s unter dem Menü Schwerpunktklausur
21.07.25: Anmeldung zur studienbegleitenden Prüfung (Schwerpunktseminar) WiSe 2025/26 - (online über LSF; Anmeldeschluss am 11.08.25)
nähere Info´s siehe Menü Schwerpunktseminar
xx.07.25: Infoveranstaltung des Studienbüros zum technischen Ablauf des Anmeldeverfahrens (18:00 bis 19:00 Uhr im Raum xxx und per Zoom)
xx.07.25: Stichtag für die Rückmeldung zum WiSe 2025/26
01.10.24: Anmeldetermine für das WiSe 2024/25 (PDF, 149 KB)
14.10.24: Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium (Anmeldezeitraum vom 14.10. bis 28.10.24)
01.12.24: Schwerpunktklausur 2025/1 - Beginn der Anmeldefrist zur studienabschließenden Prüfung über das LSF (letzter Anmeldetag: 17.02.25)
nähere Info´s unter dem Menü Schwerpunktklausur
01.02.25: Schwerpunktseminar SoSe 2025 - Beginn der Anmeldefrist zur studienbegleitenden Prüfung über das LSF (letzter Anmeldetag: 24.02.25)
nähere Info´s siehe Menü Schwerpunktseminar
Alle Informationen zum Staatsexamen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz:
Erste Juristische Staatsprüfiung
.
Information zur Anmeldung zum Staatsexamen
Für die Anmeldung zum Staatsexamen müssen Sie diverse Unterlagen einreichen. Hierzu ein paar Anmerkungen:
Fachwechsel bei bestandenem Staatsexamen
Für die Teilnahme an der studienabschließenden Prüfung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung ist grundsätzlich die Immatrikulation im Prüfungssemester zwingend erforderlich.
Wer bereits ein Zeugnis über das Bestehen der Juristischen Universitätsprüfung erhalten hat UND erfolgreich an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teilgenommen hat, hat das Studienziel Erste Juristische Prüfung erreicht.
Mit Erreichen dieses Ziels werden Sie am Ende des Semesters, in die Abschlussprüfung bestanden wurde, exmatrikuliert.
Zur Vermeidung der Exmatrikulation ist ein Fachwechsel in den Studiengang Notenverbesserung bei der Studentenkanzlei vorzunehmen.
Sobald Ihnen das Zeugnis "Erste Juristische Prüfung" vorliegt, senden Sie dieses zusammen mit dem Antrag auf Fachwechsel per E-Mail an die Studentenkanzlei. Den Antrag auf Fachwechsel finden Sie auf der Seite der Studentenkanzlei.
Weitergehende Informationen finden Sie im Merkblatt Fachwechsel (PDF, 120 KB) und auf der Seite der Studentenkanzlei.
Alles was Sie schon immer zur Anmeldung, zum Schwerpunktseminar und zur Schwerpunktklausur wissen wollten
Inforveranstaltung für das WiSe 2025/26
Wann: 06.10.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Wo: Raum wird noch bekanntgegeben
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet;
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Infoveranstaltung für das SoSe 2025
Zeitpunkt: 07.04.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Veranstaltungsort: Raum W201
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Universitätsprüfung aus der Sicht des Prüfungsamts (PDF, 427 KB)
Hier finden Sie die Folien der Informationsveranstaltung vom 07.04.2025: LINK (PPT, 878 KB)
Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit Ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5. Fachsemester und endet mit der Höchstfrist. In der Regel beginnt das Schwerpunktbereichsstudium in der Mittelphase der jeweiligen, dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfächer (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht). Voraussetzung ist der vollständige Abschluss des Grundstudiums (alle Grundkurse nebst Zwischenprüfung) sowie des Grundlagenfachs, was regelmäßig ab dem 5. Semester der Fall ist.
In dem gewählten Schwerpunktbereich wird der universitäre Teil der Ersten Juristischen Prüfung abgelegt. Darüber hinaus können durch die Wahl des Schwerpunktbereichs bereits erste Weichen hinsichtlich des angestrebten Wunschberufs gestellt werden.
Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst mindestens 12 und höchstens 14 Semesterwochenstunden. Es gibt folgende drei Veranstaltungsformen:
1) Pflichtvertiefungsveranstaltungen:
Diese bauen auf dem Pflichtstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung auf, vertiefen diesen und vermitteln einen Teil des Pflichtstoffs der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich.
2) Schwerpunktpflichtveranstaltungen:
Diese vermitteln den weiteren Pflichtstoff der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich.
3) Ergänzungsveranstaltungen:
Diese ermöglichen als Zusatzangebote die Ergänzung und Vertiefung des Prüfungsstoffs des gewählten Schwerpunktbereichs.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten bieten die Infobroschüren, welche sowohl für das neue Schwerpunktbereichsstudium (PDF, 279 KB) (ab dem Sommersemester 2022) als auch für das alte Schwerpunktbereichsstudium (PDF, 682 KB) (bis zum Wintersemester 2021/22) vorhanden sind.
Informationen zu den Änderungen des Schwerpunktbereichsstudiums ab dem Sommersemester 2022
Die JAPO sieht für das Schwerpunktbereichsstudium ab dem Sommersemester 2022 nur noch 12 bis 14 statt wie bisher 16 bis 24 Semesterwochenstunden vor.
Die Änderungen des Schwerpunktbereichsstudiums sind in der Zweiten Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 65 KB) der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung vom 24. Februar 2022 geregelt.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
Die Aufnahme des Schwerpunktbereichsstudiums wird weiterhin sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich sein.
Schwerpunktbereich 1.1: Grundlagen der Rechtswissenschaften: Rechtsgeschichte
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Susanne Lepsius
Inhalt folgt
Schwerpunktbereich 1.2: Grundlagen der Rechtswissenschaften: Rechtsphilosophie und neuere Rechtsgeschichte
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Susanne Lepsius
Inhalt folgt
Schwerpunktbereich 2.1: Strafrecht und Strafrechtspflege
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Ralf Kölbel
Im Schwerpunktbereich 2.1 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der strafrechtlichen Probleme, die sich im Zuge der Globalisierung auf internationaler Ebene (Europäisches und Völkerstrafrecht) und durch weitere zentrale gesellschaftliche Entwicklungen (Digitalisierung) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.
Schwerpunktbereich 2.2: Kriminalwissenschaften
Sprecher des Schwerpunktes: Prof. Dr. Ralf Kölbel
Im Schwerpunktbereich 2.2 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der Probleme, die sich bei der Kriminalität junger Menschen (Jugendstrafrecht) und der empirischen Erforschung von Kriminalität und gesellschaftlicher Reaktionen auf Kriminalität (Kriminologie) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.
FAQ´s zur Reform des Schwerpunktbereichsstudiums:
Allgemeines zur Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium
Um im Schwerpunktbereich überhaupt Leistungen erbringen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium mit Wahl des Schwerpunktbereiches gestellt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Wahl des Schwerpunktbereiches für Sie verbindlich ist und ein Wechsel nicht möglich ist. Ob Sie zum Schwerpunktbereichsstudium im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung zugelassen werden, erfahren Sie über das LSF-Portal nach Beendigung des Anmeldezeitraums.
Der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Schwerpunktbereichsstudium begonnen werden soll, zu stellen.
Anmeldezeitraum für das Sommersemester 2025
Vom 23. April bis zum 07. Mai 2025 ausschließlich über das LSF-Portal.
Die Anmeldung ist noch keine Zulassung zum Schwerpunkt.
Ablauf:
Ohne Zulassung können Sie das Schwerpunktbereichsstudium nicht beginnen.
Sollten Sie Fragen zur Zulassung haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Anmeldeschluss beim Prüfungsamt. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung (PDF, 163 KB), §36
Bitte beachten Sie auch die Übersicht der Durchschnittsnoten:
Die studienbegleitende Prüfung ist in Form eines Schwerpunktseminars abzulegen.
Für die Teilnahme sind 2 Anmeldungen erforderlich:
Die Bewerbung für einen Seminarplatz erfolgt je nach Schwerpunkt beim Studienbüro bzw. beim Lehrstuhl; nähere Informationen finden Sie hier: Link
Mit der Zusage zu einem Seminarplatz melden Sie sich zur studienbegleitenden Prüfung an.
Dies erfolgt online über das LSF-Portal unter dem Menü Prüfungsan- und -abmeldung.
Bitte beachten Sie noch:
Weitergehende Informationen finden Sie hier: Schwerpunktseminar
Die studienabschließende Prüfung findet in Form einer 300 min. Klausur statt. Thematisch umfasst die Klausur die Pflichtvertiefungs- und Schwerpunktpflichtfächer. Die studienabschließende Prüfung wird zweimal pro Jahr jeweils in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr und Herbst angeboten.
Auch für die Abschlussklausur ist eine Anmeldung beim Prüfungsamt (online per LSF) erforderlich.
Die Meldeschlusszeiten sind:
Der Prüfungszeitraum der studienabschließenden Prüfung im Frühjahr gehört zum beginnenden Sommersemester, der Prüfungszeitraum im Herbst gehört zum beginnenden Wintersemester.
Für die Zulassung zum Verbesserungsversuch ist darüberhinaus der Zulassungsbescheid zum Freischuss vom Landesjustizprüfungsamt vorzulegen (per E-Mail als pdf). Diesen Nachweis reichen Sie nach, sobald Ihnen dieser vorliegt, aber rechtzeitig vor dem Verbesserungsversuch.
Weitergehende Informationen finden Sie hier: Schwerpunktklausur
Das Grundlagenseminar ist Zulassungsvoraussetzung zur studienbegleitenden Prüfung (Schwerpunktseminar). Die Studierenden müssen dies erfolgreich abgeschlossen haben.
Das Grundlagenseminar umfasst eine schriftliche Arbeit sowie einen mündlichen Vortrag. Die Leistungsvoraussetzungen im Einzelnen (Umfang der Seminararbeit, Bearbeitungszeit, Vortragsdauer, Gewichtung von Seminararbeit und Vortrag) legt der/die Veranstaltungsleiter*in fest.
Weitergehende Informationen finden Sie hier: Grundlagenseminar
Weitergehende Informationen finden Sie hier: Übungen für Fortgeschrittene
Hier finden Sie die Formulare für Meldungen zum Schwerpunktbereichsstudium.
Für alle Formulare gilt:
Kandidaten, die zur Wiederholung oder Verbesserung antreten möchten, beachten bitte unbedingt §§ 47 Abs. 2, 51 Satz 2 der PStO 2007 sowie die erste, zweite und dritte Änderungssatzung bzw. §§ 46 Abs. 2, 50 Sätze 2 und 3 PStO 2012 sowie dieses Merkblatt (PDF, 99 KB)zum Fachwechsel!
Für die Anmeldung zum Verbesserungsversuch oder zum zweiten Wiederholungsversuch der studienabschließenden Prüfung ist zwingend der Zulassungsbescheid zum Freischuss vom Landesjustizprüfungsamt rechtzeitig vor dem Klausurtermin vorzulegen
(per E-Mail von Ihrer campus-Mailadresse als PDF-Datei).
Bitte lesen Sie sich unbedingt die Informationen unter dem Menüpunkt "Allgemeines" durch.
Wann muss ich immatrikuliert sein
Sie müssen in jedem Semester, in dem Sie universitäre Einrichtungen nutzen oder an Prüfungen teilnehmen immatrikuliert sein. Das gilt jeweils für das ganze Prüfungssemester. Sofern Sie die JUP vollständig abgelegt haben, besteht in dem Semester zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung kein Immatrikulationserfordernis. Bitte beachten Sie aber alle Konsequenzen einer Exmatrikulation, insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.
Zu welchem Semester zählen die jeweiligen Abschlussklausuren der Juristischen Universitätsprüfung?
Die Abschlussklausuren im Frühjahr zählen zum beginnenden Sommersemester, die Abschlussklausuren im Herbsttermin zum beginnenden Wintersemester. Es kommt auf den Abschluss des Prüfungsverfahrens (=Verwaltungsverfahren) durch Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (Zeugniserteilung), nicht den Tag, an dem die Klausur geschrieben wurde, an.
Wird über die Teilleistungen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung ein Schein erstellt?
Nein, über die einzelnen Teilleistungen wird in der Regel kein Schein ausgestellt. Alle Leistungen und ihre Bewertung werden auf dem Abschlusszeugnis angegeben. Teilleistungen werden nur bei besonderem Bedarf (z.B. für Stipendium, etc.) gesondert bescheinigt.
Kann ich mich bei der Anmeldung zum Schwerpunkt oder zu einer Prüfungsleistung vertreten lassen?
Ja,
Sie müssen in jedem Semester, in dem Sie universitäre Einrichtungen nutzen oder an Prüfungen teilnehmen immatrikuliert sein. Das gilt jeweils für das ganze Prüfungssemester. Sofern Sie die JUP vollständig abgelegt haben, besteht in dem Semester zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung kein Immatrikulationserfordernis. Bitte beachten Sie aber alle Konsequenzen einer Exmatrikulation, insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen!
Die Abschlussklausuren im Frühjahr zählen zum beginnenden Sommersemester, die Abschlussklausuren im Herbsttermin zum beginnenden Wintersemester. Es kommt auf den Abschluss des Prüfungsverfahrens (=Verwaltungsverfahren) durch Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (Zeugniserteilung), nicht den Tag, an dem die Klausur geschrieben wurde, an.
Nein, über die einzelnen Teilleistungen wird in der Regel kein Schein ausgestellt. Alle Leistungen und ihre Bewertung werden auf dem Abschlusszeugnis angegeben. Teilleistungen werden nur bei besonderem Bedarf (z.B. für Stipendium, etc.) gesondert bescheinigt.
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie aber, dass der Vertreter bzw. die Vertreterin alle Originalunterlagen von Ihnen, sowie ein eigenes Ausweisdokument von sich sowie eine Kopie des Personalausweises von Ihnen, also der anzumeldenden Person, vorlegen muss. Das Prüfungsamt gewährt keine Verlängerungen von Fristen, die aufgrund fehlender Dokumente in diesem Zusammenhang erforderlich werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Angelegenheiten.
Die Ergebnisse der Schwerpunktklausur werden im LSF veröffentlicht und zusätzlich auf dem Postweg versendet. Für den Frühjahrstermin kann Mitte Juli, für den Herbsttermin kann Mitte Januar mit dem Versand gerechnet werden. Sobald der Versandtermin feststeht, wird er im Internet bekannt gegeben. Bitte sehen Sie von Rückfragen beim Prüfungsamt ab. Sie bringen keine Beschleuningung! Bitte achten Sie auf die Aktualität Ihrer Adresse bei der Studentenkanzlei und nehmen Sie erforderliche Änderungen jeweils bis spätestens 15.6. (Frühjahrstermin) bzw. 15.12. (Herbsttermin) vor.
Nach Versand der Ergebnisse bietet das Prüfungsamt in der Regel eine einmalige kostenlose Einsichtnahmemöglichkeit an. Der konkrete Termin wird mit den Ergebnissen versandt und auf der Internetseite bekannt gegeben. Ausserhalb dieses Termins ist eine Einsichtnahme nicht möglich. Der Anspruch auf Akteneinsicht gem. Art. 29 BayVwVfG bleibt unberührt. Hierbei werden Kosten nach dem BayKostG erhoben.
Nein! Jede Verwendung eines Hilfsmittels, das nicht auf der Hilfsmittelliste ausdrücklich aufgeführt ist, stellt einen Täuschungsversuch dar. Das gilt insbesondere für selbst ausgedruckte Gesetzestexte, etc.. Hilfsmittel müssen vom Prüfungsausschuss beschlossen werden und können nicht von einzelnen Dozenten "freigegeben" werden!
Der Umfang der Schwerpunktseminararbeit soll 27.500 Zeichen nicht unterschreiten und darf 55.000 Zeichen nicht überschreiten (§ 40 Abs. 2 PStO). Dabei zählt die gesamte Arbeit einschließlich Leerzeichen und Fußnoten ohne Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis.
Während der Beurlaubung können Studienleistungen nicht erbracht und Prüfungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht abgelegt werden, Art 48 Abs. 3 BayHSchG. Beurlaubung und Prüfung im selben Semester schließen sich daher aus. Das bedeutet umgekehrt auch, dass Sie keine Beurkaubung mehr für ein Semester erhalten können, in dem Sie bereits eine Prüfung abgelegt haben.
Trotz Beurlaubung dürfen Prüfungen abgelegt werde, wenn es sich entweder um die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen handelt oder die oder der Studierende die Beurlaubung aus Gründen von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gewährt wurde, Art 48 Abs. 3 letzter HS, Abs. 4 BayHSchG.