Grundkurse

Es müssen drei Grundkurse (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) besucht und erfolgreich abgeschlossen werden. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt voraus, dass mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur im Sommersemester pro Gebiet bestanden werden. Die Grundkurse dauern zwei Semester und beginnen immer im Wintersemester. Zu den Grundkursen im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht werden nur Studierende im ersten, zum Grundkurs im Strafrecht nur Studierende im dritten Fachsemester zugelassen.

Bei inhaltichen Fragen zu den Grundkursen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstaltungsleiterinnen, Veranstaltungsleiter siehe LSF