Erste Juristische Staatsprüfung

Für die Erste Juristische Staatsprüfung ist ausschließlich das bayerische Landesjustizprüfungsamt zuständig.

Anmeldung zum Staatsexamen

Bitte beachten Sie, dass ab dem Prüfungstermin 2024/1 die Anmeldung und Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung entsprechend den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) grundsätzlich vollständig digital abgewickelt werden kann.

  • Digitale Antragstellung inklusive Authentifizierung über BayernID
  • Upload der notwendigen (Studien-)Unterlagen
    (sofern nicht alle notwendigen Nachweise mit der Anmeldung eingereicht werden können, reichen Sie die noch fehlenden Unterlagen bitte bis spätestens drei Arbeitstage nach dem Vorlesungsende ein)
  • Möglichkeit des elektronischen Empfangs der Zulassung im Nutzerkonto, sofern Rückkanal durch Nutzer eröffnet wird

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts.

Für die Anmeldung zum Staatsexamen müssen Sie diverse Unterlagen einreichen.
Hierzu ein paar Anmerkungen:

  • Studienverlaufsbescheinigung: es genügt eine einfache Kopie
  • Leistungsnachweise über das Bestehen der Fortgeschrittenenübungen:
    Ausdruck des Notenspiegels ist ausreichend (bitte beachten: das LJPA möchte nicht den Notenspiegel mit allen Leistungen).
  • Bestätigung über das Bestehen der Fremdsprachenausbildung:
    • Pflichtausbildung nach § 24 JAPO: es genügt eine einfache Kopie (außer Note ist Teil des Notenspiegels)
    • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung nach § 37 JAPO: es genügt eine einfache Kopie
  • Bescheinigung über die Juristische Universitätsprüfung: es genügt eine einfache Kopie
  • handschriftlicher Lebenslauf: entfällt ab dem Termin 2024/1
  • Angabe der Studienordnung zu der die Juristische Universitätsprüfung abgelegt wurde: i.d.R PO 2012 (diese finden Sie im Notenauszug in der 6.ten Zeile, beginnend mit Leistungsübersicht gemäß ....); Diese Abfrage entfällt ab dem Termin 2024/2

Fachwechsel bei bestandenem Staatsexamen

Wichtig: Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen bei bestandenem Staatsexamen!

Für die Teilnahme an der studienabschließenden Prüfung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung ist grundsätzlich die Immatrikulation im Prüfungssemester zwingend erforderlich.

Wer bereits ein Zeugnis über das Bestehen der Juristischen Universitätsprüfung erhalten hat und erfolgreich an der ersten Juristischen Staatsprüfung teilgenommen hat, hat das Studienziel Erste Juristische Prüfung erreicht.

Mit Erreichen dieses Ziels werden Sie am Ende des Semesters, in dem die Abschlussprüfung bestanden wurde, exmatrikuliert.

Zur Vermeidung der Exmatrikulation ist ein Fachwechsel in den Studiengang Notenverbesserung bei der Studentenkanzlei vorzunehmen.

Weitergehende Informationen finden Sie in der Anlage und auf der Seite der Studentenkanzlei.

Ein Fachwechsel kann nur schriftlich innerhalb festgelegter Fristen beantragt werden. Diese Fristen finden Sie auf der Seite der Studentenkanzlei im Menüpunkt "Wie beantrage ich einen Fachwechsel".

Sobald Ihnen das Zeugnis "Erste Juristische Prüfung" vorliegt, senden Sie dieses zusammen mit dem Antrag auf Fachwechsel (PDF, 120 KB) postalisch oder per E-Mail an die Studentenkanzlei. Den Antrag auf Fachwechsel finden Sie auch auf der Seite der Studentenkanzlei.

Bitte senden Sie das E-Mail ausschließlich von Ihrer Campus-E-Mail-Adresse.