Magister- und Promotionsamt der Juristischen Fakultät, Diplomierungsangelegenheiten
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin, bevor Sie uns aufsuchen.
Ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die in München promovieren wollen, wenden sich bitte in allen die Zulassung betreffenden Fragen zunächst an Frau Gundula Pabst.
Nachfolgend finden Sie Links zu weiteren Informationen. Bitte schauen Sie auf diesen Seiten nach, ob Ihre Frage dort beantwortet wird, bevor Sie sich mit einer Anfrage an uns wenden.
Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München auf Antrag den akademischen Grad „Diplom-Juristin Univ.“ bzw. „Diplom-Jurist Univ.". Die Voraussetzungen richten sich nach der Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist sowie der Änderungssatzung vom 28.September 2012.
Die Ordnung (PDF, 88 KB)sowie die Änderungssatzung (PDF, 79 KB)sind hier hinterlegt und abrufbar.
Gemäß dem Zeugnis zur Ersten Juristen Prüfung berechtigt das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung zum Führen der Bezeichnung "Jurist (Univ.)". Die Bezeichnung "Jurist (Univ.)" darf dann nicht mehr geführt werden, wenn von der Universität der Titel "Diplom-Jurist" verliehen wurde.
Antragsberechtigt ist, wer
Der Hochschulgrad kann auch rückwirkend verliehen werden an alle Absolventinnen und Absolventen, die ihr Erstes Juristisches Examen seit dem 3. Oktober 1990 bestanden haben. Die Verleihung des Titels ist ausgeschlossen, wenn der oder die Berechtigte bereits anderweitig einen vergleichbaren Titel auf der Basis des Ersten Juristischen Staatsexamens/der Ersten Juristischen Prüfung erworben oder beantragt hat. Die für die Antragstellung einzuhaltenden Fristen sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung.
Der Antrag bedarf der Schriftform. Er ist an den Dekan der Juristischen Fakultät, Stichwort „Diplomjuristin/Diplomjurist“ zu richten. Bitte verwenden Sie ausschließlich das auf unserer Internetseite hinterlegt Antragsformular (PDF, 140 KB)
Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von € 30,-- erhoben. Diese ist vor der Antragstellung auf das Konto der Staatsoberkasse Bayern bei der Bayerischen Landesbank, IBAN: DE53 7005 0000 0000 0248 68 / BIC: BYLADEMMXXX zu überweisen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte den Code 4200.0313.8519 und danach Ihren Namen an.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie die Versicherung. Als Anlagen sind beizufügen:
Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Nach Ausstellung der Urkunde wird Ihnen diese auf dem Postwege zugesandt. Bitte planen Sie für die Bearbeitung und den Versand ein Zeitfenster von circa zwei Wochen ein.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Magister- und Promotionsamt der Juristischen Fakultät, das auch die Diplom-Urkunden ausstellt.