Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS)

Das Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) ist eine Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Aufgabe der Forschungsstelle ist die Förderung und Vertiefung der interdisziplinären Forschung und Lehre in den Bereichen des Strafrechts, des Strafprozessrechts, des Polizeirechts und des Nachrichtendienstrechts unter besonderer Berücksichtigung des gesamtgesellschaftlichen Digitalisierungsprozesses und Einbeziehung europäischer und internationaler Bezüge. Ihr Tätigwerden folgt der Überzeugung, dass im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung eine isolierte wissenschaftliche Begleitung des sog. Rechts der Inneren Sicherheit nicht mehr sinnvoll ist, sondern einer übergreifenden Perspektive bedarf und auf wissenschaftliche Erkenntnisse aller juristischen Fachdisziplinen sowie außerhalb der Rechtswissenschaften zurückgreifen muss.

8. Forum zum Recht der Inneren Sicherheit am 14. November 2025 in der Mainzer Staatskanzlei

Am Freitag, den 14. November 2025 findet unter dem Generalthema "Soziale Medien als Sicherheitsrisiko?" in der Mainzer Staatskanzlei bereits zum achten Mal das Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (FORIS) statt. Die Veranstaltung die vom Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) der Ludwig-Maximilians-Universität München gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz veranstaltet wird, steht unter der Schirmherrschaft des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer. Sie richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Sicherheitsbehörden, Ministerien, Politik, Wissenschaft und Rechtsanwaltschaft, aber auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger. In gewohnter Weise werden erfahrende Referentinnen und Referenten über aktuelle Entwicklungen informieren, Lösungsvorschläge unterbreiten und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren. Den Tagungsflyer mit dem Veranstaltungsprogramm und einem Anmeldeformular finden Sie hier (PDF, 1.550 KB).

Ladenburger Thesen zum Wirtschaftsschutz

Am 26. und 27. Juni 2025 fand mit Unterstützung der Daimler und Benz Stiftung der von Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich (Hochschule des Bundes) und Prof. Dr. Mark A. Zöller (LMU München) organisierte Ladenburger Diskurs zum Thema „Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung“ statt. Rund 20 Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft, Unternehmen und Sicherheitsbehörden widmeten sich dabei der Problematik, inwiefern sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht Defizite beim Schutz von deutschen Unternehmen vor Ausspähungsbemühungen staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure aus dem Ausland bestehen und wie solche Vulnerabilitäten im Zusammenhang der Entwicklung einer nationalen Strategie zum Wirtschaftsschutz beseitigt werden können.

Der erste Veranstaltungstag diente vor diesem Hintergrund vor allem der Bestandsaufnahme. In insgesamt zwölf Impulsvorträgen berichteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die zunehmende Bedrohungen und die Herausforderungen, diese zu bewältigen. Insofern kamen die Perspektiven von Unternehmensvertretern, Wirtschaftsverbänden, Nachrichtendiensten, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden, Unternehmensberatern zur Sprache. Ihnen gegenübergestellt wurden rechtswissenschaftliche und kriminologische Befunde in Bezug auf Regelungsdefizite im Polizei- und Nachrichtendienstrecht sowie Straf- und Strafprozessrecht. Dabei wurden spezifische Probleme benannt und erste Lösungs- und Verbesserungsvorschläge angedeutet.

Schnell zeigte sich das Bild einer komplexen Bedrohungslage, deren Ursachen zumindest im Wege einer übergreifenden wissenschaftlichen Perspektive nicht ansatzweise erforscht sind. Infolge der Gefahr von Reputations- und Kontrollverlusten auf Seiten der betroffenen Unternehmen ist in nahezu jeder Hinsicht von einem massiven Dunkelfeld auszugehen, so dass sich auch die wirtschaftlichen Schäden kaum verlässlich beziffern lassen. Zahlreiche überlappende Zuständigkeiten auf Behördenseite, das Fehlen klarer Ansprechpartner im Krisenfall, eine defizitäre Definition von einheitlichen Sicherheitsstandards sowie rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht speziell auf den Bereich von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung abgestimmt sind, lassen kriminellen Akteuren aus dem In- und Ausland zu viel Spielraum. Entsprechendes gilt infolge des Fehlens eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums unter Beteiligung aller Stakeholder, das mit klaren und schlagkräftigen Befugnissen ausgestattet ist. Die Abwesenheit eines einheitlichen Gesamtkonzepts für den Wirtschaftsschutz in Deutschland führt somit mangels klarer Koordination und Kooperation zu erheblichen Sicherheitsdefiziten. Oft ist die Wirtschaft trotz der durchaus existierenden, einschlägigen Gesprächsformate mit den Sicherheitsbehörden und einer grundsätzlich bestehenden Kooperationsbereitschaft bislang auf sich alleingestellt.

Um diese Defizite zu beheben, stand der zweite Veranstaltungstag nach einem kurzen Überblick über die ebenfalls defizitäre empirische Studienlage im Zeichen der Entwicklung von konkreten Lösungsvorschlägen. Eingeteilt in drei verschiedene Gruppen wurden nach intensiver Diskussion von den Vertretern der Wirtschaft, der Behörden und der Wissenschaft konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt und anschließend im Plenum für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentiert.

Aus diesen Ergebnissen wiederum haben die Tagungsleiter mit Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Katalog mit insgesamt 32 „Ladenburger Thesen zum Wirtschaftsschutz“ zusammengefasst. Mit diesem Thesenpapier wird eine erste Forschungsagenda beschrieben, die weder Widersprüche ausschließen noch endgültige Antworten vorwegnehmen will. Vielmehr bezeichnen sie in erster Linie dringende Forschungsdesiderata, deren weitere wissenschaftliche Behandlung noch aussteht.

Die „Ladenburger Thesen zum Wirtschaftsschutz“ können Sie hier (PDF, 184 KB) als pdf herunterladen.

Aktuelles

Im Rahmen des Symposiums „Zart im Nehmen: Das Strafrecht in Zeiten des autoritären Populismus“ auf Verfassungsblog.de hat Prof. Dr. Mark A. Zöller einen Beitrag zur aktuellen Reform des Terrorismusstrafrechts mit dem Titel „Flucht nach vorne“ verfasst. Zu diesem Text gelangen Sie hier.

Am 26. und 27. Juni 2025 fand mit Unterstützung der Daimler und Benz Stiftung der von Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich (Hochschule des Bundes) und Prof. Dr. Mark A. Zöller (LMU München) organisierte Ladenburger Diskurs zum Thema „Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung“ statt. Rund 20 Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft, Unternehmen und Sicherheitsbehörden widmeten sich dabei der Problematik, inwiefern sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht Defizite beim Schutz von deutschen Unternehmen vor Ausspähungsbemühungen staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure aus dem Ausland bestehen und wie solche Vulnerabilitäten im Zusammenhang der Entwicklung einer nationalen Strategie zum Wirtschaftsschutz beseitigt werden können.

Der erste Veranstaltungstag diente vor diesem Hintergrund vor allem der Bestandsaufnahme. In insgesamt zwölf Impulsvorträgen berichteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die zunehmende Bedrohungen und die Herausforderungen, diese zu bewältigen. Insofern kamen die Perspektiven von Unternehmensvertretern, Wirtschaftsverbänden, Nachrichtendiensten, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden, Unternehmensberatern zur Sprache. Ihnen gegenübergestellt wurden rechtswissenschaftliche und kriminologische Befunde in Bezug auf Regelungsdefizite im Polizei- und Nachrichtendienstrecht sowie Straf- und Strafprozessrecht. Dabei wurden spezifische Probleme benannt und erste Lösungs- und Verbesserungsvorschläge angedeutet.

Schnell zeigte sich das Bild einer komplexen Bedrohungslage, deren Ursachen zumindest im Wege einer übergreifenden wissenschaftlichen Perspektive nicht ansatzweise erforscht sind. Infolge der Gefahr von Reputations- und Kontrollverlusten auf Seiten der betroffenen Unternehmen ist in nahezu jeder Hinsicht von einem massiven Dunkelfeld auszugehen, so dass sich auch die wirtschaftlichen Schäden kaum verlässlich beziffern lassen. Zahlreiche überlappende Zuständigkeiten auf Behördenseite, das Fehlen klarer Ansprechpartner im Krisenfall, eine defizitäre Definition von einheitlichen Sicherheitsstandards sowie rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht speziell auf den Bereich von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung abgestimmt sind, lassen kriminellen Akteuren aus dem In- und Ausland zu viel Spielraum. Entsprechendes gilt infolge des Fehlens eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums unter Beteiligung aller Stakeholder, das mit klaren und schlagkräftigen Befugnissen ausgestattet ist. Die Abwesenheit eines einheitlichen Gesamtkonzepts für den Wirtschaftsschutz in Deutschland führt somit mangels klarer Koordination und Kooperation zu erheblichen Sicherheitsdefiziten. Oft ist die Wirtschaft trotz der durchaus existierenden, einschlägigen Gesprächsformate mit den Sicherheitsbehörden und einer grundsätzlich bestehenden Kooperationsbereitschaft bislang auf sich alleingestellt.

Um diese Defizite zu beheben, stand der zweite Veranstaltungstag nach einem kurzen Überblick über die ebenfalls defizitäre empirische Studienlage im Zeichen der Entwicklung von konkreten Lösungsvorschlägen. Eingeteilt in drei verschiedene Gruppen wurden nach intensiver Diskussion von den Vertretern der Wirtschaft, der Behörden und der Wissenschaft konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt und anschließend im Plenum für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentiert.

Aus diesen Ergebnissen wiederum haben die Tagungsleiter mit Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Katalog mit insgesamt 32 „Ladenburger Thesen zum Wirtschaftsschutz“ zusammengefasst. Mit diesem Thesenpapier wird eine erste Forschungsagenda beschrieben, die weder Widersprüche ausschließen noch endgültige Antworten vorwegnehmen will. Vielmehr bezeichnen sie in erster Linie dringende Forschungsdesiderata, deren weitere wissenschaftliche Behandlung noch aussteht.

Die „Ladenburger Thesen zum Wirtschaftsschutz“ können Sie hier (PDF, 184 KB) als pdf herunterladen.

Am Freitag, den 14. November 2025 findet unter dem Generalthema "Soziale Medien als Sicherheitsrisiko?" in der Mainzer Staatskanzlei bereits zum achten Mal das Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (FORIS) statt. Die Veranstaltung die vom Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) der Ludwig-Maximilians-Universität München gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz veranstaltet wird, steht unter der Schirmherrschaft des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer. Sie richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Sicherheitsbehörden, Ministerien, Politik, Wissenschaft und Rechtsanwaltschaft, aber auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger. In gewohnter Weise werden erfahrende Referentinnen und Referenten über aktuelle Entwicklungen informieren, Lösungsvorschläge unterbreiten und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren. Den Tagungsflyer mit dem Veranstaltungsprogramm und einem Anmeldeformular finden Sie oben.

Prof. Dr. Mark A. Zöller ist vom Landtag Nordrhein-Westfalen erneut zum Sachverständigen bestellt worden. Er wird dort im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses und des Rechtsausschusses am 11. September 2025 zur geplanten Reform des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und zum diesbezüglichen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 1. Juli 2025 (LT-Drs. 18/14557) Stellung nehmen.

Die schriftliche Stellungnahme von Professor Zöller finden sie hier (PDF, 219 KB).

Prof. Dr. Mark A. Zöller ist vom Landtag Rheinland-Pfalz erneut zum Sachverständigen bestellt worden. Er wird dort im Rahmen Anhörung des Innenausschusses am 22. Januar 2025 zur geplanten Reform des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und zum diesbezüglichen Gesetzentwurf der Landesregierung vom 6. November 2025 (LT-Drs. 18/10756) Stellung nehmen.

Die 2. Auflage des Lehrbuchs von Prof. Dr. Markus Löffelmann und Prof. Dr. Mark A. Zöller zum Nachrichtendienstrecht ist soeben im Nomos-Verlag erschienen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Überblick

Die Tätigkeiten des IDRIS umfassen:

  • die Forschung und Lehre im Rahmen ihres Aufgabenbereichs innerhalb und außerhalb von Drittmittel-Projekten,
  • die Kooperation mit Behörden, Stiftungen, Unternehmen, Verbänden, Kanzleien, Hochschulen, wissenschaftlichen Verlagen sowie sonstigen geeigneten Stellen, Einrichtungen und natürlichen Personen im In- und Ausland,
  • die Beratung und Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Fraktionen im In- und Ausland,
  • die Angliederung eines wissenschaftlichen Beirats aus Vertretern von Wissenschaft und Praxis, die im Bereich des sog. Rechts der Inneren Sicherheit und/oder Fragen der Digitalisierung besonders ausgewiesen sind.

Umgesetzt wird dies im Einzelnen insbesondere durch:

  • die Förderung des Dialogs zwischen Rechtswissenschaft, anderen Disziplinen mit Bezug zu Fragen der Digitalisierung sowie Vertretern von Politik, Rechts- und Digitalisierungspraxis,
  • die Durchführung von Forschungsvorhaben mit thematischem Bezug zur Aufgabe der Forschungsstelle,
  • die Dokumentation der Forschungsergebnisse durch deren Publikation,
  • die Veranstaltung und Durchführung von Tagungen, Vorträgen, Seminaren, Exkursionen und Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung digitaler Lehr- und Kommunikationsmittel,
  • die Erstellung von Gutachten sowie die Übernahme von Sachverständigen- und Expertentätigkeiten im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
  • die Beratung im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben und aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen im Rahmen des Aufgabenbereichs der Forschungsstelle,
  • die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit prozessualen Fragestellungen und Gerichtsverfahren mit Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
  • die Betreuung von Habilitations- und Promotionsvorhaben sowie sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten mit thematischem Bezug zu den Aufgaben der Forschungsstelle,
  • die Ausbildung und Betreuung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie von Praktikantinnen und Praktikanten und
  • die Betreuung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus dem In- und Ausland.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Organisationsstatut (PDF, 45 KB).

Kontakt

Adresse
Ludwigstr. 29
80539 München
Sekretariat
Andrea Regele
Telefon
+49 89 2180-2022
Fax
+49 89 2180-5675
E-Mail-Adresse
idris@jura.uni-muenchen.de

Das IDRIS unterhält eine eigene Institutsbibliothek, welche Gastwissenschaftlern, Praktikern und Studierenden offensteht.

Kooperationspartner