Türkische Fachsprachenkurse

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Beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldemodalitäten für Semesterkurse und Ferienkurse!

Hier finden Sie unsere Fachsprachenkurse für die Fachsprache Türkisch. Bitte beachten Sie, dass folgende Kurse nicht jedes Semester angeboten werden.

Anerkennungsmöglichkeiten nach § 24 II bzw. § 37 IV JAPO sind bei jedem Kurs angegeben.

ECTS-Credit Points: Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.

Für die Teilnahme an unseren Fachsprachenkursen ist ein Einstufungstest nicht erforderlich.

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus. Eine regelmäßige Teilnahme liegt nicht vor, wenn an mehr als zwei Lehrveranstaltungsterminen bei den während der Vorlesungszeit angebotenen Lehrveranstaltungen bzw. mehr als zwei Stunden (120 Minuten) bei den in der vorlesungsfreien Zeit angebotenen Blocklehrveranstaltungen aus von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht teilgenommen wurde (s. Zertifikatsordnung).

Fachsprache Recht

Voraussetzungen

Ausreichende Türkischkenntnisse.

Beschreibung

Geschichtliche Entwicklung der türkischen Rechtsordnung; Rechtsquellen; Aufbau der Justiz; Entstehung der verschiedenen Verfassungen seit 1923; Staatsorgane (Legislative, Exekutive, Judikative).

Kursbuch

Auszüge aus der türkischen Verfassung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Türkischkenntnisse.

Beschreibung

Geschichtliche Entwicklung der türkischen Zivilrechtsordnung; ausgewählte Institution des türkischen Schuldrechts (Entstehung eines Rechtsgeschäfts; einzelne Vertragstypen und -verhältnisse) und des Sachenrechts (Eigentum; Besitz; Mobiliar- und Immobiliarrecht).

Kursbuch

Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Türkischkenntnisse.

Beschreibung

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Kursbuch

Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Türkischkenntnisse.

Beschreibung

Einführung in das allgemeine Familienrecht der Türkei, insbesondere Verlobung, Eheschließung, Scheidung und Adoption und in diesem Zusammenhang auch Einführung in das türkische Personenrecht.

Kursbuch

Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Türkischkenntnisse.

Beschreibung

Einführung in das allgemeine Erbrecht der Türkei, insbesondere
Gesamtrechtsnachfolge, gesetzliche und gewillkürte Rechtsnachfolge, Erbanfechtung, Erbunwürdigkeit.

Kursbuch

Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Türkischkenntnisse.

Beschreibung

„Einführung in die türkische Rechtsterminologie 6“ gibt einen Überblick über das türkische Handelsrecht: Definitionen und Unterschiede von Vollkaufmann und Minderkaufmann; der Handelbetrieb, der Hauptsitz und die Filiale, Veräußerung und Übertrag des Handelsbetriebs; das Handelsgeschäft und seine Rechtsfolgen, die Unterschiede zwischen Prokuristen, Agenten, Handelsvertreter. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der türkischen und der deutschen Rechtsordnung finden dabei durchgängig eine breite Berücksichtigung.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Türkisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.