Russische Fachsprachenkurse

Beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldemodalitäten für Semesterkurse und Ferienkurse!

Hier finden Sie unsere Fachsprachenkurse für die Fachsprache Russisch. Bitte beachten Sie, dass folgende Kurse nicht jedes Semester angeboten werden.

Anerkennungsmöglichkeiten nach § 24 II bzw. § 37 IV JAPO sind bei jedem Kurs angegeben.

ECTS-Credit Points: Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.

Für die Teilnahme an unseren Fachsprachenkursen ist ein Einstufungstest nicht erforderlich.

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus. Eine regelmäßige Teilnahme liegt nicht vor, wenn an mehr als zwei Lehrveranstaltungsterminen bei den während der Vorlesungszeit angebotenen Lehrveranstaltungen bzw. mehr als zwei Stunden (120 Minuten) bei den in der vorlesungsfreien Zeit angebotenen Blocklehrveranstaltungen aus von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht teilgenommen wurde (s. Zertifikatsordnung).

Fachsprache Recht

Voraussetzungen

Ausreichende Russischkenntnisse.

Beschreibung

Der Kurs dient der Einführung in das russische Recht und behandelt rechtliche Terminologie, die Arbeit mit juristischen Texten, insb. der russ. Verfassung, deren Verständnis und deren Übersetzung. Vertieft wird die mündliche Rede im Rahmen der professionellen Kommunikation.
Zu alledem werden die wesentlichen grammatikalischen Konstrukte vermittelt.
Die Teilnehmer lernen den Umgang mit russischen Rechtsdatenbanken als Quelle von Gesetzestexten, Kommentaren und Gerichtsentscheidungen kennen.
In Juristischer Hinsicht werden folgende Themen behandelt:

  • Aufbau, Quellen des russischen Rechts
  • Rechtsgebiete und deren Grundprinzipien;
  • Grundlagen des Verfassungsrechts insb. der Staatsorganisationsrechts, Grundrechte, Gesetzgebungsverfahren, Verfassungsgerichtsbarkeit;
  • Texte aus weiteren Rechtsgebieten insb. Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Finanzrecht, Wahlrecht, Verwaltungsprozessrecht etc.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins auf Antrag möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Russischkenntnisse.

Beschreibung

Der Kurs behandelt zivilrechtliche Terminologie, die Arbeit mit juristischen Texten, insb. Gesetzestexten, deren Verständnis und deren Übersetzung. Vertieft wird die mündliche Rede im Rahmen der professionellen Kommunikation.
Zu alledem werden die wesentlichen grammatikalischen Konstrukte vermittelt.
Die Teilnehmer lernen den Umgang mit russischen Rechtsdatenbanken als Quelle von Gesetzestexten, Kommentaren und Gerichtsentscheidungen kennen.
In Juristischer Hinsicht werden folgende Themen behandelt:

  • Aufbau, Quellen und Grundprinzipien des russischen Zivilrechts;
  • Rechtsgeschäfte und Stellvertretung, einschl. des Verfassens einer schriftlichen Vollmacht;
  • Allgemeines Schuldrecht;
  • Allgemeines Vertragsrecht;
  • Kaufrecht und wesentliche Kaufvertragsbestimmungen;
  • Sachenrecht;
  • Besonderheiten des Wirtschaftsrechts;
  • Gesellschaftsformen und deren Vertretung;
  • Zivile Gerichtsbarkeit (allgemeine Gerichtsbarkeit, Wirtschaftsgerichtsbarkeit).

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins auf Antrag möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Russischkenntnisse.

Beschreibung

Ziel: Erweiterung der bereits vorhandenen Russischkenntnissen durch juristische Fachbegriffe bzw. Bearbeitung von Fachthemen aus dem Bereich Öffentliches Recht Russlands.
Einführung ins öffentliche Recht der Russischen Föderation: Verfassungsgeschichte Russlands, Grundprinzipien russischer Verfassungsordnung, Staatsaufbau der Russischen Föderation, Menschenrechte in Russland, Staatsorgane Russlands und ihre Aufgaben, Grundprinzipien des russischen Verwaltungsrechts, ausgewählte Gebiete des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins auf Antrag möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Russischkenntnisse.

Beschreibung

Ziel: Erweiterung der bereits vorhandenen Russischkenntnissen durch juristische Fachbegriffe bzw. Bearbeitung von Fachthemen aus dem Bereich Öffentliches Recht Russlands.
Dieser Kurs dient als Fortsetzung bzw. Ergänzung des Kurses „Russisch für Juristen 1“ und bietet eine Einführung in folgende Themen an: Personenrecht (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, juristische Personen im russischen Recht), Vertragsrecht (Vertragsabschluss, Stellvertretung, Kaufvertrag), Familienrecht (Eheschließung, Ehegüterrecht, Ehescheidung und Kindschaftsrecht) sowie Erbrecht (gesetzliche und testamentarische Erbfolge) unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung. Der Kurs beinhaltet auch Übersetzung von juristischen Texten und Erörterung praktischer Fälle.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins auf Antrag möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Russischkenntnisse.

Beschreibung

Ziel: Erweiterung der bereits vorhandenen Russischkenntnissen durch juristische Fachbegriffe bzw. Bearbeitung von Fachthemen aus dem Bereich Öffentliches Recht Russlands.
Straf- und Strafprozessrecht Russlands. Grundbegriffe des Strafrechts, Strafprozess vs. Zivilprozess unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung. Darüber hinaus werden das Verfassen juristischer Dokumente und das Auftreten vor Gericht auf Russisch geübt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins auf Antrag möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semester oder Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Ausreichende Russischkenntnisse.

Beschreibung

Ziel: Erweiterung der bereits vorhandenen Russischkenntnissen durch juristische Fachbegriffe bzw. Bearbeitung von Fachthemen aus dem Bereich Öffentliches Recht Russlands.
Analyse russischer juristischer Texte. In diesem Kurs werden die Besonderheiten unterschiedlicher juristischer Texte (z.B. Gesetz, Bericht, Testament, Steuererklärung) erlernt. Der schon vorhandene Wortschatz wird anhand der Analyse von praxisbezogenen Dokumenten erweitert. Die Texte werden in russischer Sprache zusammengefasst und kommentiert. Darüber hinaus wird die deutsch-russische und russisch-deutsche Übersetzung geübt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins auf Antrag möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs oder als Ferienkurs angeboten.

Fachsprache Wirtschaft

Die Kurse sind anmeldepflichtig.

Vermerk für BWL- und VWL-Studenten: Die Fachsprachkurse (5 ECTS-Punkte) können nicht in die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der beiden wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten (Fakultät 4 und 5) als studienbegleitende Prüfungsleistungen (Modul- und Modulteilprüfungen) eingebracht und auch nicht als solche in den Kontoauszügen und Zeugnissen ausgewiesen werden.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse der russischen Sprache.

Beschreibung

Allgemeine Einführung in die Russische Wirtschaftssprache (Begriffe, Strukturen etc.), Grundprinzipien russischer Wirtschaftsordnung, russische Wirtschaftspolitik und Haushaltsplanung, Unternehmensverfassung in Russland, Unternehmensführung in Russland, Wirtschaftsleben in der GUS, Grundlagen der Geschäftskorrespondenz, Übungen zum verstehenden Hören.

Kursbuch

Russisch im Geschäftskontakt (2003); Russisch für Wirtschaft und Handel (1998); eigene Skripten.

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs auf die FFA möglich, soweit die Prüfung ganz oder zumindest teilweise auf Russisch geschrieben wird.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs oder als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse der russischen Sprache.

Beschreibung

Besonderheiten der Unternehmensführung in Russland, aktuelle Entwicklungen in der russischen Produktionswirtschaft, Preisbildung in Russland, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Bankbetrieb in Russland. Der Kurs beinhaltet auch Übersetzung von Fachtexten und Feststellung des praktischen Bezugs zu den erlernenden Themen.

Kursbuch

Russisch im Geschäftskontakt (2003); Russisch für Wirtschaft und Handel (1998); eigene Skripten.

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs auf die FFA möglich, soweit die Prüfung ganz oder zumindest teilweise auf Russisch geschrieben wird.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs oder als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse der russischen Sprache.

Beschreibung

Der Kurs hat Erörterung praktischer Situationen, die mit den unternehmerischen Tätigkeiten in/mit Russland zu tun haben, als Schwerpunkt. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Entwicklung kommunikativer Fähigkeiten (schriftlich und mündlich) sowie auf den Ausbau des Fachwortschatzes mit dem konkreten praktischen Bezug gerichtet.

Kursbuch

Russisch im Geschäftskontakt (2003); Russisch für Wirtschaft und Handel (1998); eigene Skripten.

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs auf die FFA möglich, soweit die Prüfung ganz oder zumindest teilweise auf Russisch geschrieben wird.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs oder als Ferienkurs angeboten.