Italienische Fachsprachenkurse

Beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldemodalitäten für Semesterkurse und Ferienkurse!

Hier finden Sie unsere Fachsprachenkurse für die Fachsprache Italienisch. Bitte beachten Sie, dass folgende Kurse nicht jedes Semester angeboten werden.

Anerkennungsmöglichkeiten nach § 24 II bzw. § 37 IV JAPO sind bei jedem Kurs angegeben.

ECTS-Credit Points: Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.

Für die Teilnahme an unseren Fachsprachenkursen ist ein Einstufungstest nicht erforderlich.

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus. Eine regelmäßige Teilnahme liegt nicht vor, wenn an mehr als zwei Lehrveranstaltungsterminen bei den während der Vorlesungszeit angebotenen Lehrveranstaltungen bzw. mehr als zwei Stunden (120 Minuten) bei den in der vorlesungsfreien Zeit angebotenen Blocklehrveranstaltungen aus von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht teilgenommen wurde (s. Zertifikatsordnung).

Fachsprache Recht

Die Teilnahme an den rechtsterminologischen Italienischkursen wird ab dem 2. Fachsemester empfohlen, ist jedoch ab dem 1. Fachsemester möglich.

Die Kurse sind anmeldepflichtig. Sie bauen nicht aufeinander auf und der Inhalt wird sich jedes Semester den Kursteilnehmern anpassen. Daher ist eine Voranmeldung sehr wichtig!

Alle Ferienkurse sind 2-stündige Veranstaltungen, die genau so wie die wöchtentlichen Kurse in der Vorlesungszeit angerechnet werden.

Voraussetzungen

Einführung in die italienische Fachsprache 2 oder vergleichbare Vorkenntnisse.

Beschreibung

Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA mehrmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. Siehe unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.

Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet die Behandlung von Rechtsinstituten sowie Übersetzungen von juristischen Texten.

Kursunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich. Diese Veranstaltung wird hierzu besonders empfohlen.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Einführung in die italienische Fachsprache 2 oder vergleichbare Vorkenntnisse.

Beschreibung

Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA mehrmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. Siehe unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.

Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet die Behandlung von Rechtsinstituten sowie Übersetzungen von juristischen Texten.

Kursunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich. Diese Veranstaltung wird hierzu besonders empfohlen.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Gute Italienischkenntnisse.

Beschreibung

Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA merhmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. Siehe unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.

Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet die Behandlung von Rechtsinstituten sowie Übersetzungen von juristischen Texten.

Kursunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich. Diese Veranstaltung wird hierzu besonders empfohlen.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Gute Italienischkenntnisse.

Beschreibung

Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA mehrmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. Siehe unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.

Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet die Behandlung von Rechtsinstituten sowie Übersetzungen von juristischen Texten.

Kursunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich. Diese Veranstaltung wird hierzu besonders empfohlen.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Gute Italienischkenntnisse.

Beschreibung

Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA mehrmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. Siehe unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.

Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet die Behandlung von Rechtsinstituten sowie Übersetzungen von juristischen Texten.

Kursunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich. Diese Veranstaltung wird hierzu besonders empfohlen.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Gute Italienischkenntnisse.

Beschreibung

Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA mehrmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. Siehe unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.

Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet die Behandlung von Rechtsinstituten sowie Übersetzungen von juristischen Texten.

Kursunterlagen werden zur Verfügung gestellt.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich. Diese Veranstaltung wird hierzu besonders empfohlen.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

  • Grundzüge des italienischen Verfassungsrechts (z.B. Verfassungsorgane, Gesetzgebungsverfahren, Verfassungsgerichtsbarkeit)
  • Grundzüge des italienischen Privatrechts: z.B. nationale Rechtsquellen und EU-Rechtsquellen; Personenrecht (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt)
  • Familienrecht (Eheschließung, eingetragene Lebenspartnerschaft und nihteheliche Lebensgemeinschaft, Ehegüterrecht, Ehetrennung und Ehescheidung sowie Kindschaftsrecht)
  • Erbrecht (Erbschaftsannahme, gesetzliche und testamentarische Erbfolge, gemeinsames und gegenseitiges Testament, Erbverträge, Testament, Vermächtnis, internationalprivatrechtliche Fragen)
  • Sachenrecht (dingliche Rechte und Nutzungsrechte, Eigentumserwerb und Eigentumsschutzklagen, Besitz und Besitzschutzklagen, Ersitzung)
  • Schuldrecht (Entstehung von Schuldverhältnissen, Leistung, Arten der Schuldverhältnisse; Gläubiger- und Schuldnerwechsel: Abtretung, Forderungsübergang, Anweisung, Schuldübernahme, vertraglicher Schuldbeitritt; Erlöschen des Schuldverhältnisses)
  • Allgemeines Vertragsrecht (Vertragsfreiheit, Stellvertretung, Vertragsform, allgemeine Geschäftsbedingungen, Konsensualprinzip, Vertragsbestandteile, Vertragsabschluss, Vertragswirkungen und Rücktritt vom Vertrag, Unwirksamkeit des Vertrages)
  • Kaufrecht (Vorvertrag, Kaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, internationale Kaufverträge)
  • Typische Verträge (wie z.B. Kauf unter Eigentumsvorbehalt, Finanzierungleasing, Kauf mit Wiederkaufsvereinbarung, Kauf mit Sicherungsübereignung, Rückmietverkauf, Trödelvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag)
  • Außervertragliche Schuldverhältnisse (unerlaubte Handlung und Gefährdungshaftung, Produkthaftung)
  • Grundzüge des italienischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts (Unternehmensformen, Handelsregister, italienische GbR, GmbH, AG u.s.w.)
  • Grundzüge de Internationalen Privatrechts (Aufgabe und geschichtliche Entwicklung des IPR, Rechtsquellen des IPR, Kollisionsnormen, Anknüpfungskriterien, Verweisung, Ordre Public, Rechtswahl, IPR-Besonderer Teil: natürliche Personen, Familienrecht, Erbrecht, Schuldvertragsrecht (auch Rom I-VO), Deliktsrecht (auch Rom II-VO))
  • Grundzüge der italienischen Gerichtsorganisation (Zivilprozessrecht, u.a. gemeinsame Analyse von Gerichtsentscheidungen; Strafprozessordnung), und zwar alles unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der italienischen und der deutschen Rechtsordnung.

Die oben erwähnten Themen werden unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der italienischen und der deutschen Rechtsordnung und ggf. des internationalen Privatrechts. Die entsprechende italienische Rechtsterminologie sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften werden übersetzt. Praktischer Fälle werden erörtert.

Fachsprache Wirtschaft

Eine Teilnahme ist ab dem 1. Fachsemester möglich.

Die Kurse sind anmeldepflichtig.

Vermerk für BWL- und VWL-Studenten: Die Fachsprachkurse (5 ECTS-Punkte) können nicht in die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der beiden wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten (Fakultät 4 und 5) als studienbegleitende Prüfungsleistungen (Modul- und Modulteilprüfungen) eingebracht und auch nicht als solche in den Kontoauszügen und Zeugnissen ausgewiesen werden.

Voraussetzungen

Einführung in die italienische Sprache 2 oder vergleichbare Vorkenntnisse.

Beschreibung

Privatbriefe und Briefe geschäftlichen Inhaltes: Aufbau, häufig gebrauchte Wendungen, verschiedene Musterbriefe, das Telefongespräch.

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Einführung in die italienische Sprache 2 oder vergleichbare Vorkenntnisse.

Beschreibung

Stellenanzeigen verstehen, Bewerbungsschreiben und Lebensläufe verfassen, Referenzen einholen, Vorstellungsgespräche führen, Geschäftstermine organisieren.

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Gute Italienischkenntnisse.

Beschreibung

Aufbau und Gestaltung von Geschäftsbriefen, Rundschreiben, Anfrage (Preisanfrage, Bitte um Zusendung von Preislisten, Mustern, Proben), negative Antwort (Artikel ausverkauft, nicht mehr im Handel usw.), Angebot, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Auftragserteilung.

Kursbuch

Prusa/Oedl/Hosch, Le manderò un messaggio ... Einführung in die italienische Geschäftskommunikation und Wirtschaftssprache, Braumüller, Wien, IV Aufl., 2006, mit integriertem CD-Rom. Ergänzende Kopien werden verteilt.

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Gute Italienischkenntnisse.

Beschreibung

Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Empfangsbestätigung, Beschwerdebriefe (falsche oder unverkäufliche Ware, Zuviel- oder Zuweniglieferung, überhöhter Preis, beschädigte Ware, Lieferverzögerung), Zahlungsformen, Zahlungsaufschub, Zahlungsaufforderungen (Zahlungserinnerung, zweite Mahnung, dritte Mahnung mit Klageandrohung), Auskunftserteilung.

Kursbuch

Prusa/Oedl/Hosch, Le manderò un messaggio ... Einführung in die italienische Geschäftskommunikation und Wirtschaftssprache, Braumüller, Wien, IV Aufl., 2006, mit integriertem CD-Rom. Ergänzende Kopien werden verteilt.

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Italienischkurse - Allgemeinsprache - zur Vorbereitung auf die Fachsprachenkurse

Voraussetzungen

Keine Italienischkenntnisse.

Beschreibung

Grundkenntnisse der italienischen Sprache.

Kursbuch

Piotti / de Savorgnani, UniversItalia 1. Universitalia 2.0, Band 1, A1/A2, Hueber Verlag

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO nicht geeignet: Keine Anrechenbarkeit auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs angeboten.

Voraussetzungen

Einführung in die italienische Sprache 1 oder vergleichbare Vorkenntnisse.

Beschreibung

Grundkenntnisse der italienischen Sprache.

Kursbuch

Piotti/de Savorgnani, UniversItalia 1. Universitalia 2.0, Band 1, A1/A2, Hueber Verlag

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO nicht geeignet: Keine Anrechenbarkeit auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs oder als Ferienkurs je nach Bedarf angeboten.

Voraussetzungen

Einführung in die italienische Sprache 2 oder vergleichbare Vorkenntnisse.

Beschreibung

Überbrückung zwischen Schulitalienisch und den Fachkursen für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.

Kursbuch

Piotti/de Savorgnani, Universitalia 2.0, Band 2, B1/B2, Hueber Verlag

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO nicht geeignet: Keine Anrechenbarkeit auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs oder als Ferienkurs je nach Bedarf angeboten.

Voraussetzungen

Aufbaukurs in der italienischen Sprache 1 oder vergleichbare Vorkenntnisse.

Beschreibung

Überbrückung zwischen Schulitalienisch und den Fachkursen für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.

Kursbuch

Piotti/de Savorgnani, Universitalia 2.0, Band 2, B1/B2, Hueber Verlag

§ 24 II JAPO nicht geeignet: Kein Erwerb des Pflichtscheins möglich.
§ 37 IV JAPO nicht geeignet: Keine Anrechenbarkeit auf die FFA möglich.

Diese Veranstaltung wird als Semesterkurs oder als Ferienkurs je nach Bedarf angeboten.