Griechische Fachsprachenkurse

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Beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldemodalitäten für Semesterkurse und Ferienkurse!

Hier finden Sie unsere Fachsprachenkurse für die Fachsprache Griechisch. Bitte beachten Sie, dass folgende Kurse nicht jedes Semester angeboten werden, und dass Prof. Kosmides weitere Kurse anbieten könnte.

Anerkennungsmöglichkeiten nach § 24 II bzw. § 37 IV JAPO sind bei jedem Kurs angegeben.

ECTS-Credit Points: Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.

Für die Teilnahme an unseren Fachsprachenkursen ist ein Einstufungstest nicht erforderlich. Sprachkenntnisse - wenigstens Grungskenntnisse - werden vorausgesetzt, auch damit die Abschlussprüfung geschrieben werden kann.

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus. Eine regelmäßige Teilnahme liegt nicht vor, wenn an mehr als zwei Lehrveranstaltungsterminen bei den während der Vorlesungszeit angebotenen Lehrveranstaltungen bzw. mehr als zwei Stunden (120 Minuten) bei den in der vorlesungsfreien Zeit angebotenen Blocklehrveranstaltungen aus von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht teilgenommen wurde (s. Zertifikatsordnung).

Fachsprache Recht

Beschreibung

Allgemeines und besonderes europäisches Vertragsrecht auf sekundärrechtlicher Ebene. Die einzelnen vertragsrechtlichen Rechtsakte des unionalen Sekundärrechts. Insbesondere die Richtlinien 93/13/EWG, 1999/44/EG, 2011/83/EU, 2019/770/EU und 2019/771/EU. Die Umsetzung bzw. das Umsetzungsvorhaben dieser Richtlinien in das griechische Recht. Vergleich der griechischen mit den deutschen Umsetzungsvorgaben.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Beschreibung

Die Lehrveranstaltung soll die Studierenden mit den wesentlichen Grundzügen des griechischen Familien- sowie Erbrechts vertraut machen. Im Rahmen des Familienrechts liegt der Schwerpunkt auf dem Eherecht (insbesondere Eheschliessung, Wirksamkeit der Ehe, Ehewirkungen und Scheidung). Daneben wird ein Überblick über die Beziehungen zwischen Eltern und Kind verschaffen. Im Erbrechtsteil geht es um die Prinzipien des Erbrechts, das Testament sowie die gesetzliche Erbfolge (Intestaterbfolge und sog. zwingende Erbfolge).

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Beschreibung

Einführung in das griechische Zivilrecht europäischer Herkunft: Unionsorgane. Überblick über das bestehende Privatrecht im unionalen Primärrecht, insbesondere Grundfreiheiten, primärrechtliche Verankerung der Vertragsfreiheit, Kompetenzen der EU zur Rechtssetzung auf dem Gebiet des Zivilrechts; Mittel der Rechtssetzung (Verordnung und Richtlinie); Überblick über das bestehende Privatrecht im unionalen Sekundärrecht. Europäisches Privat- und Zivilrecht als Binnenmarktrecht. Umsetzung zivilrechtlicher Richtlinien in das griechische Recht. Insbesondere die Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU).

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Beschreibung

lm Rahmen des Kurses sollen die Grundlagen der griechischen Rechtsordnung dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Privatrecht. Die verschiedenen Themen werden möglichst rechtsvergleichend zum deutschen Recht behandelt. Es geht im Einzelnen um Folgendes:

1. Überblick über die griechische Rechtsordnung: Historische Entwicklung; Griechenland in der E.U.; Rechtsquellen; Die Auslegung von Gesetzen insbesondere im Bereich des Privatrechts.

2. Fundamente des Verfassungsrechts: Politisches System; Staatsorgane (Legislative, Exekutive, Judikative); ausgewählte Grundrechte und - freiheiten.

3. Fundamente des Privatrechts: Unterscheidung zwischen Zivilrecht und Sonderprivatrecht; Leitprinzipien des Zivilrechts.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Beschreibung

Im Rahmen des Kurses sollen die Grundlagen der griechischen Rechtsordnung dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Privatrecht. Die verschiedenen Themen werden möglichst rechtsvergleichend zum deutschen Recht behandelt. Es handelt sich im Einzelnen um Folgendes:

1. Privatautonomie, Rechtsgeschäft, Vertrag

2. Überblick über die gesetzlichen Schuldverhältnisse

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Beschreibung

Die Veranstaltung behandelt folgende Themen:

- Privatautonomie und Vertragsfreiheit

- Das Rechtsgeschäft: Begriff und Arten

- Der Vertrag als Rechtsgeschäft

- Vertragsschluss

- Vertragspflichten

- Vertragstypen und vertragstypologische Einordnung von Verträgen

- Gesetzlich nicht geregelte Verträge

§ 24 II JAPO geeignet:Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt. § 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Griechisch erfolgt.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.