Chinesische Fachsprachenkurse

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Hier finden Sie unsere Fachsprachenkurse für die Fachsprache Chinesisch. Bitte beachten Sie, dass folgende Kurse nicht jedes Semester angeboten werden.

Anerkennungsmöglichkeiten nach § 24 II bzw. § 37 IV JAPO sind bei jedem Kurs angegeben.

ECTS-Credit Points: Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.

Für die Teilnahme an unseren Fachsprachenkursen ist ein Einstufungstest nicht erforderlich. Sprachkenntnisse - wenigstens Grundkenntnisse - werden vorausgesetzt, auch damit die Abschlussprüfung geschreiben werden kann.

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus. Eine regelmäßige Teilnahme liegt nicht vor, wenn an mehr als zwei Lehrveranstaltungsterminen bei den während der Vorlesungszeit angebotenen Lehrveranstaltungen bzw. mehr als zwei Stunden (120 Minuten) bei den in der vorlesungsfreien Zeit angebotenen Blocklehrveranstaltungen aus von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht teilgenommen wurde (s. Zertifikatsordnung).

Fachsprache Recht

Die Teilnahme an den rechtsterminologischen Chinesischkursen wird ab dem 3. Fachsemester empfohlen, ist jedoch ab dem 1. Fachsemester möglich.

Voraussetzungen

Chinesische Sprachkenntnisse werden erwünscht, aber nicht vorausgesetzt. Grundkenntnisse der chinesischen Sprache sind für den Erwerb eines Fachsprachenscheins nach den §§ 24 und 37 JAPO jedoch erforderlich. Die Vorlesung wird grundsätzlich in deutscher Sprache gehalten.Erklärungen und Erläuterungen spezifischer Sachverhalte werden auch in chinesischer Sprache, sowohl in lateinischer Form (Pinyin) als auch in Schriftzeichen (Hanzi), vermittelt und erklärt.

Beschreibung

1. Überblick über die chinesische Rechtsordnung: Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie.

2. Verfassung, Staatsorganisationsrecht (Legislative, Exekutive, Judikative).

3. Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts: Prinzipien; Natürliche und juristische Personen; Handlungsfähigkeit; Bedingungen und Fristen; Vertretung und Vollmacht

4. Das Familien- und das Erbrecht

5. Überblick über das Gesellschaftsrecht: Begrifflichkeit, Gesellschaftsformen, Gesellschafter, Organe der Gesellschaft, Rechtsfähigkeit, Kapital, Satzung

Die Einführung in die entsprechende chinesische Rechtsterminologie wird anhand von praktischer Fälle dargestellt. Am Ende der Veranstaltung folgt eine zweistündige schriftliche Klausur.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Chinesisch erfolgt (z.B. mündliche Abfrage von Fachbegriffen).
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Chinesisch erfolgt (z.B. mündliche Abfrage von Fachbegriffen)..

Der Erwerb eines benoteten oder unbenoteten Sitzscheins ist möglich.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.

Voraussetzungen

Chinesische Sprachkenntnisse werden erwünscht, aber nicht vorausgesetzt. Grundkenntnisse der chinesischen Sprache sind für den Erwerb eines Fachsprachenscheins nach den §§ 24 und 37 JAPO jedoch erforderlich. Die Vorlesung wird grundsätzlich in deutscher Sprache gehalten.Erklärungen und Erläuterungen spezifischer Sachverhalte werden auch in chinesischer Sprache, sowohl in lateinischer Form (Pinyin) als auch in Schriftzeichen (Hanzi), vermittelt und erklärt.

Beschreibung

1. Das Sachenrecht: Begriff "Sache"; Grundsätze, Eigentum, Besitz, Hypothek, Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

2. Das Vertragsgesetz: Begrifflichkeit, Grundsätze, Vertragsparteien, -inhalt, -form, Angebot und Annahme, Erfüllung des Vertrags, Vertragsverletzung, AGB

3. Vertiefung Gesellschaftsrecht: Gründung, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung, Insolvenz

4. Einführung in das Wirtschaftsverwaltungsrecht

5. Einführung in das Steuerrecht

6. Einführung in das Arbeitsrecht

Die Einführung in die entsprechende chinesische Rechtsterminologie wird anhand von praktischer Fälle dargestellt. Am Ende der Veranstaltung folgt eine zweistündige schriftliche Klausur.

§ 24 II JAPO geeignet: Erwerb des Pflichtscheins möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Chinesisch erfolgt (z.B. mündliche Abfrage von Fachbegriffen).
§ 37 IV JAPO geeignet: Anrechenbarkeit als rechtsterminologischer Kurs auf die FFA möglich, sofern die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Chinesisch erfolgt (z.B. mündliche Abfrage von Fachbegriffen).

Der Erwerb eines benoteten oder unbenoteten Sitzscheins ist möglich.

Diese Veranstaltung wird als Ferienkurs angeboten.