Anmeldeverfahren - Vorlesungszeit

Anmeldung zu den Fachsprachenkursen im WiSe 2024/25

Während einer Beurlaubung dürfen keine Leistungen am FSZ erbracht werden. Art. 93 Abs. 3 S. 2 BayHIG bleibt unberührt.

I. Anmeldemodalitäten für die Großveranstaltung in der englischen Sprache (§ 24 JAPO)

Die Anmeldung zu der Großveranstaltung "Common Law Terminology" erfolgt im LSF.

Für das WiSe 2024/25 muss man sich vom 02.-22.09.2024 nach den folgenden Modalitäten anmelden:

  • Man muss über den Punkt Lehrveranstaltung "belegen/abmelden" auswählen und den Hinweis bestätigen (bei Problemen siehe hier).
  • Eine Abmeldung ist vom 23.-27.09.2024 möglich
  • Ab dem 08.10.2024 kann man im Stundenplan prüfen, ob man einen Platz erhalten hat. Die Abkürzung "ZU" bedeutet "zugelassen". Die Abkürzung "WL" bedeutet, dass man auf der Warteliste steht. Im Falle von verspäteten Abmeldungen werden die Studierenden auf der Warteliste ausgelost und können nachrücken. Die Platzvergabe erfolgt nicht nach Anmeldedatum. Studierende in einem höheren Fachsemester werden bevorzugt, während die anderen Teilnehmer/Innen ausgelost werden.
  • Im Laufe des Semesters (20.01.-02.02.2025) erfolgt die Anmeldung zur Prüfung. S. im LSF unter Prüfungsanmeldung-->Grundstudium. Nicht möglich ist eine Anmeldung zur Prüfung ohne offizielle Kursbelegung.
  • Ein Rücktritt ist ebenfalls bis zum 02.02.2025 möglich.
  • Anmeldungen nach Ablauf der Frist für die Kursbelegung und für die Klausuranmeldung werden nicht bearbeitet!
  • Bitte keine Anmeldungen oder Anfragen an die Lehrkräfte schicken!

II. Anmeldemodalitäten für die anderen Fachsprachenkurse

  • Alle Rechtskurse und Wirtschaftskurse sind anmeldepflichtig.
  • Die Anmeldung erfolgt über E-Mail an das fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de vom 02.-29.09.2024. Für die Kurse mit freien Plätzen ist die Anmeldefrist bis zum 09.10.2024 verlängert.
  • Für jeden gewünschten Kurs ist eine extra E-Mail an fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de zu senden.
  • Im Betreff ist nur der vollständige Titel der Veranstaltung anzugeben (nicht anzugeben sind der Termin bzw. der Dozent!).
  • Die E-Mail muss als „Text“ folgende Informationen enthalten:

    Frau/Herr Nachname, Vorname
    Fakultät
    Fachsemester
    Matrikelnummer
    E-Mail-Adresse
    § 37 (für die FFA) oder § 24 JAPO (für den Pflichtschein, nur für Jura-Studierende)
    Präferenz: XY
  • Eine Präferenz muss nur bei mehreren Anmeldungen angegeben werden, und zwar unter Angabe des Kurses, den man vorzugsweise besuchen möchte, und bei sämtlichen Anmeldungen (z.B. "Präferenz: International Legal English"). Bei mehreren Präferenzen geben Sie bitte auch die Priorität an (z.B.: "Präferenz: 1. International Legal English, 2. Legal Research...". Wenn Sie nur einen Kurs besuchen möchten, teilen Sie es uns bitte mit.
  • Studierende ab dem 7. FS werden nur unter Vorlage eines dringenden Grundes bevorzugt (z.B. bevorstehendes Examen, Vervollständigung der FFA etc.).
  • Erasmus-Bewerbende müssen in der Anmeldung angeben, dass sie den Schein für die Bewerbung benötigen. Die Anmeldungen werden dann mit den bei Frau Haustein eingegangenen Bewerbungen verglichen. Die zentrale online-Erasmus-Registrierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Juristischen Fakultät genügt vorläufig.
  • Jeder Anmeldung sind folgende Dokumente beizufügen:
    • die Immatrikulationsbescheinigung des WiSe 2024/25 (als PDF-Datei auf Ihrem LSF-Portal zu finden; fügen Sie bitte keine Studentenausweise bei, weil sie nicht gut lesbar sind);
    • eine vollständig ausgefüllte, datierte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung des eigenen Namen im zentralen Moodle-Kurs des Fachsprachenzentrums (durch Zusendung dieses Formulars (DOCX, 183 KB)), allerdings ausschließlich für die Kurse, deren Teilnehmerlisten veröffentlicht werden. Sollte ein Anhang nicht möglich sein, so sind uns die Immatrikulationsbescheinigung sowie die Einwilligungserklärung spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist auf dem Postweg (FSZ, Ludwigstr. 29, Zi. 14, PF 179, 80539 München) zuzusenden oder aber bei uns (außerhalb der Öffnungszeiten hängt dazu extra ein großer Umschlag an der Tür des FSZ) bzw. in einem wie oben an uns adressierten Umschlag bei der Hauspost/HGB abzugeben. Bei Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung muss der Titel der Veranstaltung angegeben werden. Auf der Einwilligungserklärung muss der Name des Betroffenen lesbar sein.
  • Ab Semesterbeginn werden Studierende, die Interesse an einer Teilnahme an Fachsprachenkursen mit freien Plätzen haben, gebeten, sich am ersten Unterrichtstag direkt bei der Lehrkraft anzumelden. Eine offizielle Anmeldung am FSZ erübrigt sich dann, wobei alle üblichen Informationen der Lehrkraft mitgeteilt werden müssen. Sicherheitshalber kann man sich unter Absprache mit den Lehrkräften nachträglich auch bei uns ordnungsgemäß anmelden.
  • ACHTUNG: Eine Anmeldung außerhalb des genannten Anmeldezeitraums gilt als fehlerhaft und wird nicht berücksichtigt, es sein denn, Plätze im gewünschten Kurs sind noch zu vergeben.
  • Aus allen richtigen, vollständigen und fristgerechten Anmeldungen werden die Teilnehmenden der Kurse per Losverfahren ausgewählt (Es ist also unerheblich, wann die E-Mail bei uns eingeht. Eine Bevorzugung der früher eingehenden E-Mails findet nicht statt).
  • Die Teilnehmerlisten für die Rechtsenglischkurse sowie für die Veranstaltung "Einführung in die französische Rechtssprache" werden im zentralen Moodle-Kurs des Fachsprachenzentrums (Juristische Fakultät > Wintersemester 2024/25 > X. Fachsprachenzentrum: „Fachsprachenzentrum Verwaltung") ab dem 08.10.2024 unter der Voraussetzung bekannt gegeben, dass eine ordnungsgemäß unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten vorliegt. Zugang zu diesem Moodle-Kurs „Fachsprachenzentrum Verwaltung" ist nur mittels des im Intranet der Juristischen Fakultät hinterlegten und bei Moodle verlinkten Einschreibeschlüssels möglich. Zu diesem zentralen Moodle-Kurs des Fachsprachenzentrums gelangen Sie hier. Eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgt nicht!
  • Damit sich dieses Verfahren bewährt, weisen wir daraufhin, dass die Anmeldung ab Bekanntgabe der Teilnehmenden verbindlich ist. Bei Nichtteilnahme aus irgendeinem Grund ist eine unverzügliche Abmeldung per E-Mail vor Kursbeginn erforderlich. Dies gilt natürlich auch für die anderen Fachsprachenkurse.
  • Der Eingang einer Anmeldung kann von uns nicht extra bestätigt werden. Sie können aber eine automatische Lesebestätigung bei Ihrem Email-Programm einstellen.
  • Bitte keine Anmeldungen an die Lehrkräfte schicken!
  • Eine Anmeldung zur Prüfung ist nicht vorgesehen. Für die Zulassung zur Prüfung genügt eine regelmäßige Teilnahme.
  • Die Ergebnisse für diese Fachsprachenkurse werden nicht in LSF eingetragen. Es werden Zeugnisse ausgestellt.