Anmeldeverfahren - Vorlesungszeit SoSe 2026

Allgemeine Hinweise

Studierende der Juristischen Fakultät im Hauptfach können unsere Kurse zum Erwerb des Pflichtscheins gem. § 24 JAPO oder im Rahmen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) gem. § 37 JAPO belegen. Ferner ist für eine Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Juristischen Fakultät das erfolgreiche Bestehen eines Fachsprachenkurses erforderlich.

Beachten Sie: (1) In der Fachsprache Englisch führt ausschließlich Common Law Terminology zum Erwerb des Pflichtscheins; (2) Die juristischen Kurse in den anderen Sprachen können entweder nach § 37 JAPO (FFA) oder § 24 JAPO (Pflichtschein) belegt werden. (3) Die wirtschaftswissenschaftlichen Kurse können nur im Rahmen der FFA (§ 37 JAPO) belegt werden, wobei die juristischen Kurse in der jeweiligen Sprache überwiegen müssen. (4) Die Kurse in der italienischen Allgemeinsprache gelten nur als Vorbereitungskurse für die Teilnahme an den Fachsprachenkursen in der italienischen Sprache. (5) Ein Kurs kann nicht für den Pflichtschein und die FFA besucht werden (Verbot der Doppelverwertung); (6) Sprachen außer Englisch: Erasmus-Bewerbenden wird empfohlen, den entsprechenden Kurs nicht als Pflichtschein, sondern als FFA-Kurs zu wählen.

Während einer Beurlaubung dürfen keine Leistungen am FSZ erbracht werden. Art. 93 Abs. 3 S. 2 BayHIG bleibt unberührt.

Bitte keine Anmeldungen oder Anfragen an die Lehrkräfte schicken.

I. Anmeldemodalitäten für die Großveranstaltung "Common Law Terminology" (Pflichtschein gem. § 24 JAPO in der englischen Sprache).

Die Anmeldung zu der Großveranstaltung "Common Law Terminology" erfolgt im LSF.

Für das SoSe 2026 muss man sich vom 02.-30.03.2026 nach den folgenden Modalitäten anmelden:

  • Über den Punkt Lehrveranstaltung "belegen/abmelden" auswählen und den Hinweis bestätigen (bei Problemen siehe hier).
  • Eine Abmeldung ist bis zum 06.04.2026 möglich
  • Platzvergabe: Ab dem 10.04.2026 kann man im Stundenplan prüfen, ob man einen Platz erhalten hat. Die Abkürzung "ZU" bedeutet "zugelassen". Die Abkürzung "WL" bedeutet, dass man auf der Warteliste steht. Im Falle von verspäteten Abmeldungen werden die Studierenden auf der Warteliste ausgelost und können nachrücken. Die Platzvergabe erfolgt nicht nach Anmeldedatum. Studierende in einem höheren Fachsemester werden bevorzugt, und die verbleibenden Plätze werden unter den Studierenden im 2. bzw. im 3. FS mithilfe eines Zufallszahlengenerators verteilt.
  • Eine Anmeldung zur Prüfung muss vom 29.06.-12.07.2026 erfolgen. S. im LSF unter Prüfungsanmeldung-->Grundstudium. Nicht möglich ist eine Anmeldung zur Prüfung ohne Platzzusage.
  • Ein Rücktritt ist ebenfalls bis zum 12.07.2026 möglich.
  • Anmeldungen nach Fristablauf können nicht bearbeitet werden.

Studierende, die noch auf das Ergebnis der vorher belegten Großveranstaltung warten, oder deren Prüfung ohne fristgerechte Abmeldung in LSF nicht mitgeschrieben haben, können sich nicht zu dieser Großveranstaltung anmelden. Wenn vor Kursbeginn in ihrem Notenspiegel erscheint, dass sie die Prüfung nicht bestanden haben, können sie sich an das Fachsprachenzentrum wenden. Selbst wenn die Anmeldefrist schon abgelaufen ist, und solange noch Plätze frei sind, werden sie nachträglich manuell angemeldet.

Die Ergebnisse werden in LSF eingetragen.

II. Anmeldemodalitäten für die anderen Fachsprachenkurse

  • Alle juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Kurse sind anmeldepflichtig.
  • Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an das fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de vom 02.-30.03.2026. In den Kursen mit Restplätze (s. unter "Aktuelle(n) Informationen" und "Kurse(n) mit freien Plätzen"), ist eine nachträgliche Anmeldung bis zum 10.04.2026 möglich.
  • Für jeden gewünschten Kurs ist eine extra E-Mail an Fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de zu senden.
  • Im Betreff ist nur der vollständige Titel der Veranstaltung anzugeben.
  • Die E-Mail muss als „Text“ folgende Informationen enthalten:
    Frau/Herr
    Nachname
    Vorname
    Fakultät
    Fachsemester
    Matrikelnummer
    Campus-E-Mail-Adresse
    JAPO-Paragraf (entweder „§ 37 JAPO“ für die Absolvierung der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) oder „§ 24 JAPO“ für den Erwerb des Pflichtscheins)
    Präferenz: 1. ..., 2. ..., 3. ...
  • Eine Präferenz muss nur bei mehreren Anmeldungen angegeben werden, und zwar unter Angabe des Kurses, den man vorzugsweise besuchen möchte, und bei sämtlichen Anmeldungen. Bei mehreren Präferenzen geben Sie bitte auch die Priorität(en) an (z.B.: "Präferenz: 1. International Legal English, 2. Legal Research...".) Wenn Sie nur einen Kurs besuchen möchten, teilen Sie es uns bitte mit.
  • Studierende ab dem 7. FS werden unter Vorlage eines dringenden Grundes bevorzugt (z.B. bevorstehendes Examen, Vervollständigung der FFA etc.).
  • Erasmus-Bewerbende müssen in der Anmeldung angeben, dass sie den Schein für die Bewerbung benötigen. Die Anmeldungen werden dann mit den bei Frau Haustein eingegangenen Bewerbungen verglichen. Die zentrale online-Erasmus-Registrierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Juristischen Fakultät genügt vorläufig, aber die Bestätigungs-E-Mail der Online Registrierung ist der Anmeldung beizufügen.
  • Jeder Anmeldung sind folgende Dokumente beizufügen:
    • die Immatrikulationsbescheinigung für das SoSe 2026 (als PDF-Datei auf Ihrem LSF-Portal zu finden);
    • eine vollständig ausgefüllte, datierte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung des eigenen Namens im zentralen Moodle-Kurs des Fachsprachenzentrums (durch Zusendung dieses Formulars (DOCX, 183 KB)), welche jeweils nur für einen Kurs erteilt werden darf .
  • Ab Semesterbeginn werden Studierende, die Interesse an einer Teilnahme an Fachsprachenkursen mit Restplätzen (s. unter "Aktuelle(n) Informationen" und "Kurse(n) mit freien Plätzen") haben, gebeten, sich am ersten Unterrichtstag direkt bei der Lehrkraft anzumelden. Eine offizielle Anmeldung muss trotzdem nachgereicht werden.
  • Aus allen richtigen, vollständigen und fristgerechten Anmeldungen werden die Teilnehmenden der Kurse per Losverfahren ausgewählt. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Hinsicht gleichrangig berücksichtigt (kein first come, first serve).
  • Die Teilnehmerlisten werden im zentralen Moodle-Kurs des Fachsprachenzentrums (03 Juristische Fakultät > Zentrale Moodle-Kurse der Juristischen Fakultät > „Fachsprachenzentrum Verwaltung") ab dem 10.04.2026 unter der Voraussetzung bekannt gegeben, dass eine ordnungsgemäß unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten vorliegt. Zugang zu diesem Moodle-Kurs „Fachsprachenzentrum Verwaltung" ist nur mittels des im Intranet der Juristischen Fakultät hinterlegten und bei Moodle verlinkten Einschreibeschlüssels möglich. Zu diesem zentralen Moodle-Kurs des Fachsprachenzentrums gelangen Sie hier. Eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgt nicht.
  • Die Anmeldung ist ab Bekanntgabe der Teilnehmerlisten verbindlich. Bei Nichtteilnahme ist eine unverzügliche offizielle Abmeldung per E-Mail vor Kursbeginn erforderlich, um das Nachrücken eventueller Studierende auf der Warteliste zu ermöglichen. Andernfalls können Sie bei einer folgenden Platzvergabe nachrangig berücksichtigt werden. Bei einem gerechtfertigten kurzfristigen Rücktritt muss auch der/die jeweilige Kursleiter*in per E-Mail benachrichtigt werden.
  • Der Eingang einer Anmeldung kann von uns nicht extra bestätigt werden. Sie können aber eine automatische Lesebestätigung bei Ihrem E-Mail-Programm einstellen.
  • Die Prüfung findet am letzten Unterrichtstag statt. Eine Anmeldung zur Prüfung ist nicht vorgesehen.
  • Die Anrechnung eines Kurses auf die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) setzt neben dem Bestehen der Klausur auch die regelmäßige Teilnahme voraus (vgl. § 1 Abs. 1 der Zertifikatsordnung). Eine regelmäßige Teilnahme liegt nicht vor, wenn bei einem Semesterbegleitenden Kurs mehr als zwei Lehrveranstaltungstermine – auch aus einem nicht zu vertretenden Grund – versäumt werden (vgl. § 1 Abs. 2 der Zertifikatsordnung (PDF, 27 KB)).
  • Die Ergebnisse für diese Fachsprachenkurse werden nicht in LSF eingetragen. Es werden Zeugnisse ausgestellt.