Vortrag von Prof. Dr. Stephan Dusil
Friederike Dorothea Engelhardt aus Brettach / Württemberg brachte im April 1807 eine Tochter zur Welt - es war unehelich, da der Kindsvater trotz anderer Versprechungen nicht heiraten wollte. Sie verklagte den Kindsvater auf Kindbett- und Taufkosten, Dotation und Alimentation. Das Gericht in Neustadt legte den Rechtsfall der Juristischen Fakultät in Tübingen vor, die darüber im August 1808 beriet. Das Gutachten der Tübinger Fakultät ist abschriftlich im Universitätsarchiv überliefert.
Der Vortrag stellt die Erschließung der Gutachten im Sommersemester 1808 mit Hilfe von KI-stützten Tools wie Transkribus wie auch der data extraction mit Hilfe von LLMs dar. Zudem wird im Vortrag das (rechts)historische Potential der Quellengattung der Konsilien diskutiert.