
© Katharina Vukadin
Die Produkthaftung für innovative Systeme, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, wirft sowohl allgemein als auch in Bezug auf spezifische Sektoren herausfordernde dogmatische und praktische Fragen auf. Die von der LMU München mit Unterstützung durch die Robotics & AI Law Society (RAILS) und das Institut für KI-Sicherheit (DLR) veranstaltete rechtsvergleichende Konferenz widmet sich dem Thema im Kontext nationaler und europäischer Ansätze. Diskutiert werden sollen vor allem die Auswirkungen der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie, die kurz vor ihrer Verabschiedung steht und die bisherige Richtlinie 85/374/EWG ablösen wird. Dabei werden Stimmen aus Wissenschaft und Praxis zusammengeführt.
Der Fokus liegt auf Beiträgen zu verschiedenen europäischen Rechtsordnungen. Es soll beleuchtet werden, wie die neue Richtlinie die Produkthaftung in den nationalen Rechtsordnungen verändern wird. Wird sie lediglich für eine Aktualisierung sorgen, mit der die Haftungsvorschriften an die neuen Technologien angepasst werden (Update), oder wird die Produkthaftung darüber hinaus durch neue Funktionalitäten aufgerüstet (Upgrade)? Für das schweizerische Recht sind insbesondere Unterschiede zu und Gemeinsamkeiten mit dem unionsrechtlichen Ansatz von Interesse. Hinzu kommen praxisrelevante Fragestellungen, die über ausgewählte Sektoren erschlossen werden. Namentlich gilt es aufzuzeigen, welche speziellen haftungsrechtlichen Figuren für spezifische Produktkategorien entwickelt wurden und wie diese an die neuen legislativen Ansätze anzupassen sind.
Anmeldung erforderlich (bis 30.6.2024)