Nationalsozialistisches Strafrecht steht für völkisches Denken, Materialisierung („Recht statt Formalismus“), extreme Subjektivierung und unnachsichtige Härte. Der Vortrag vermittelt anhand ausgewählter Beispiele einen Überblick über die charakteristischen Elemente nationalsozialistischen Strafrechtsdenkens sowie über gescheiterte und verwirklichte Reformen, die in Teilen bis heute fortwirken. Zur Sprache kommen ferner das rassistische „Blutschutzgesetz“ sowie zentrale Normen des NS-Kriegsstrafrechts. Ein besonderes Augenmerk liegt schließlich auf der Rolle, die Rechtsprechung und Wissenschaft bei der Auslegung von NS-Gesetzen einnahmen.
16
Mai
16.5.2024 | Prof. Dr. Arnd Koch: "Nationalsozialistisches Strafrecht"
Termin:
- Do.:
- 18:15 Uhr
16. Mai 2024