(Freiwilliges) E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab Termin 2026/2
22.12.2025
Das Landesjustizprüfungsamt hat mitgeteilt, dass ab dem Termin 2026/2 in der Ersten Juristischen Staatsprüfung Klausuren am Computer angefertigt werden dürfen.
Ab dem Termin 2026/2 wird flächendeckend an allen Prüfungsorten in Bayern das (freiwillige) E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS) eingeführt. Dies hat das Landesjustizprüfungsamt mitgeteilt. Es wird möglich bleiben, Klausuren auch weiterhin handschriflich anzufertigen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist § 5d Abs. 6 DRiG iVm. der bayerischen JAPO, die entsprechend rechtzeitig angepasst wird.
Laptop und Tastaturen
Die Klausuren werden auf Laptops geschrieben, die vom LJPA gestellt werden. Das Mitbringen einer eigenen Tastatur ist möglich; zugelassen sind zwei Modelle (CHERRY KC 1000 ohne Zusatz "SC" und Logitech K280e auch mit Zusatz "Pro" bzw. "for Business"). Das Studienbüro hat eine geringe Anzahl beider Tastaturen angeschafft, sodass Studierende ab Januar für sich testen können, welche Tastatur sie anschaffen möchten.
Demoportal des im E-Examen eingesetzten Editors
Der Editor, der zum Schreiben eingesetzt wird, ist über folgendes Demoportal erreichbar:
Informationen finden sich auf der Webseite des LJPA, wo sich auch ein ausführlicher FAQ-Bereich findet.
Universitäre Vorbereitung auf das E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung
Die Juristische Fakultät ermöglicht ab sofort allen Studierenden in der Examensvorbereitung, Klausuren des Uni-Klausurenkurses und der Klausurwerkstatt über die Software EDUTIEK zu schreiben, die eine bestmögliche Simulation der Verhältnisse in der Ersten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung stellt.