Lehre
Die universitäre Lehre des ZAAR beruht auf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht und der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die universitäre Lehre des ZAAR beruht auf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht und der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die Direktoren des ZAAR sind ordentliche Professoren
der Juristischen Fakultät der LMU.
Der Schwerpunktbereich 5 "Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht"
wird von ihnen wesentlich mitgetragen.
Wissenschaftliches Arbeiten übt der Student in der Hausarbeit, vor allem in der Seminararbeit.
Ihren (vorläufigen) Höhepunkt findet die Wissenschaft in der Dissertation, also der schriftlichen Doktorarbeit.