Lehre
Die universitäre Lehre des ZAAR beruht auf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht und der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die universitäre Lehre des ZAAR beruht auf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht und der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die Direktoren des ZAAR sind ordentliche Professoren
der Juristischen Fakultät der LMU.
Der Schwerpunktbereich 5 "Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht"
wird von ihnen wesentlich mitgetragen.
Wissenschaftliches Arbeiten übt der Student in der Hausarbeit, vor allem in der Seminararbeit.
Ihren (vorläufigen) Höhepunkt findet die Wissenschaft in der Dissertation, also der schriftlichen Doktorarbeit.
„Wie lächerlich der Begriff «Studierende» ist, wird deutlich, wenn man ihn mit einem Partizip Präsens verbindet. Man kann nicht sagen: «In der Kneipe sitzen biertrinkende Studierende.»“ (Max Goldt in: Wenn man einen weißen Anzug anhat, 2002, S. 55) mehr
Weil heutzutage die häusliche Erziehung manches vernachlässigt, hier ein paar formale Hinweise zur korrekten Kommunikation mit Professoren – auf mehrfache Nachfrage aus studentischem Publikum! mehr