Das ZAAR als An-Institut der LMU
Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht ist ein Institut an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Kooperationsvereinbarung
Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) und die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) arbeiten auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der LMU und der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) eng zusammen.
Durch die wissenschaftliche Zusammenarbeit wollen die Kooperationspartner aus der Perspektive des Arbeitsrechts und unter Einbeziehung sowohl anderer Fachwissenschaften als auch der arbeitsrechtlichen Praxis einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und zur Sicherung des sozialen Friedens leisten.
Die Professoren des Forschungszentrums sind zugleich ordentliche Professoren an der Juristischen Fakultät der LMU. Sie werden in einem regulären Verfahren nach dem Bayerischen Hochschulgesetz durch Universität und Ministerium berufen und nehmen dort ihre Lehrverpflichtung wahr.
Ziele der Zusammenarbeit:
- Durchführung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Arbeitsbeziehungen
- Ausbau des Lehrangebotes an der LMU
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen wissenschaftlichen Einrichtungen
- Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und
- Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis
Leistungen des ZAAR:
- Die ZAAR-Bibliothek schafft jedes Jahr Bücher, Zeitschriften und Loseblattergänzungen im Wert von rund 150.000 € an und steht Wissenschaftlern und Studenten der LMU zur Verfügung.
- Die Direktoren des ZAAR sind Mitglieder der juristischen Fakultät der LMU und halten Lehrveranstaltungen, insbesondere im Schwerpunktbereich 5 „Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht“.
- Die Direktoren des ZAAR nehmen an universitären und staatlichen Prüfungen teil, betreuen Seminararbeiten, Magisterarbeiten, Promotionen und Habilitationen.
- Am ZAAR entstehen ständig wissenschaftliche Publikationen in Form von wissenschaftlichen Aufsätzen, Handbuchbeiträgen, Lehrbüchern und Kommentarliteratur. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des ZAAR verfassen dort Promotionen und Habilitationen.
- Am ZAAR arbeiten regelmäßig ausländische Gastwissenschaftler.
- Das ZAAR veranstaltet regelmäßig Vortragsabende und Konferenzen für Praktiker und Wissenschaftler des Arbeitsrechts.