ZAAR / StAR
Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) wird getragen von der gemeinnützigen Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR).
Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) wird getragen von der gemeinnützigen Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR).
Die gemeinnützige Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) wurde 2003 im Zusammenwirken mit der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) errichtet.
Der aus den Professoren des Forschungszentrums bestehende Stiftungsvorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der Satzung und ist in allen wissenschaftlichen Fragen unabhängig. Der Geschäftsführende Direktor des Forschungszentrums ist der Vorsitzende des Vorstandes:
Der Stiftungsrat, der den Stifterwillen repräsentieren soll, ist für die Vermögensverwaltung der Stiftung zuständig, ohne auf Forschungsinhalte und Ergebnisse Einfluss zu nehmen. Er besteht aus mindestens drei bis höchstens fünf Personen, wobei mindestens drei Mitglieder die Stifter repräsentieren müssen. Derzeit sind dies:
Das Kuratorium beruft den Geschäftsführenden Direktor und die Nachfolger des Stiftungsrates, genehmigt die Jahresrechnung und kann Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Stiftungsmittel geben. Es entlastet den Vorstand. Das Kuratorium besteht aus mindestens drei bis höchstens fünf Mitgliedern, die von den Stiftern bestellt werden. Derzeit sind dies:
Die Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissenschaft und Bildung auf dem Gebiet des Deutschen, Europäischen und Internationalen Arbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts nachhaltig zu fördern. Das Arbeitsrecht soll seiner wirklichen Bedeutung entsprechend und vor dem Hintergrund der ökonomischen Folgenanalyse ordnungspolitisch strukturiert werden.
Zu diesem Zweck unterhält die Stiftung die wissenschaftliche Forschungseinrichtung Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR).
Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) kommt seinem Auftrag durch die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Forschung nach – insbesondere durch ordnungspolitische Grundlagenforschung, aber auch durch die Erforschung der Unternehmensverträglichkeit und der Beschäftigungswirkung des Arbeitsrechts sowie der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Existenzgründer oder der Klein- und Mittelstandsunternehmer.
Die Forschungsergebnisse werden dokumentiert und publiziert.
Weitere tragende Säulen der Tätigkeit des Forschungszentrums sind die universitäre Ausbildung und die Weiterbildung von Praktikern des Arbeitsrechts.
Durch die ausschließliche Besetzung des Vorstandes der Stiftung mit den wissenschaftlich verantwortlichen Professoren des Zentrums und die gesetzlichen Folgen der gewählten Form einer Stiftung ist eine größtmögliche Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung sogar von den Stiftern selbst gegeben. Eine Unabhängigkeit, die unabdingbare Voraussetzung für eine freie Wissenschaft ist.
Jeder Universitätsprofessor am ZAAR wird in einem ordentlichen Berufungsverfahren der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ausgewählt. Die Stelle wird im üblichen Verfahren für Universitätsprofessoren ausgeschrieben. Eine von der Universität besetzte Berufungskommission entscheidet nach wissenschaftlichen Kriterien über die Besetzung der Stelle. Die Stifter sind in der Kommission nicht präsent; lediglich die wissenschaftlichen Belange des ZAAR werden von einem ihrer Professoren vertreten.
Nach dem Kooperationsabkommen mit der LMU und dem Freistaat Bayern werden die Professoren zu Ordinarien ernannt (Besoldungsgruppe C 4 bzw. W 3) und sodann ohne Bezüge beurlaubt.
Vergütet werden sie auf der Basis eines Anstellungsvertrages mit der Stiftung, können aber jederzeit in den Beamtenstatus zurückkehren. In diesem Fall erstattet die Stiftung dem Freistaat die Kosten der Beamtenbesoldung. Der Anstellungsvertrag schreibt die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Professoren fest und sichert sie dadurch, dass die Anstellung nur durch Erreichen der Altersgrenze befristet und ansonsten die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Auch die Ausstattung (Assistenten, Bibliotheksmittel) wird vertraglich fest zugesagt.
Die institutionelle Konzeption ruht auf zwei Säulen:
Die Stifter haben sich bei der Konzeption der Stiftung und des Zusammenwirkens des ZAAR als Forschungseinrichtung mit der Universität im Einvernehmen mit LMU und Freistaat auf das im Wissenschaftsrecht anerkannte „Jülicher Modell“ verständigt: Die Stiftung stellt die Mittel für die Vergütung der Professoren und die Sach- und Personalmittel des ZAAR direkt zur Verfügung.
Die Alternative einer Finanzierung über den Staat als „Stiftungsprofessur“ erschien unzweckmäßig. Das ZAAR ist anders als normale Stiftungsprofessuren nicht auf Zeit sondern auf Dauer errichtet worden. Dazu war ein Kapitalstock erforderlich, aus dessen Zinserträgen die Arbeit des ZAAR finanziert wird. Ein hinreichend großer Kapitalstock braucht einen eigenen Rechtsträger, also eine gemeinnützige Stiftung, die als Rechtsperson die Forschungsstelle tragen kann. Damit stehen die ZAAR-Professoren nicht unter dem Druck, Drittmittel einwerben zu müssen.
Die Stifter haben mit der Errichtung der gemeinnützigen Stiftung ihr Kapital verloren. In den Aufsichtsgremien der Stiftung entscheiden sie über die Kapitalanlage. Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht des Freistaates Bayern und der steuerrechtlichen Aufsicht der Finanzämter, die darauf achten, dass Erträge nur für den begünstigten gemeinnützigen Zweck ausgegeben werden.
Das ZAAR ist ein Institut an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Die Einrichtungen arbeiten auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der LMU und der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) eng zusammen.