16 Jul

ZAAR-Vortragsreihe 26/07

Termin:

Do.:
19:00 Uhr

16. Juli 2026

Ort:

Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht Seminarraum (4. Stock) Destouchesstraße 68 80796 München

Fiktiver Zwischenverdienst bei Annahmeverzug?

16. Juli 2026

RA Dr. Johannes Sedlmeier, LL.M.
HSW Rechtsanwälte

Die Frage der Anrechnung fiktiven Zwischenverdienstes auf Annahmeverzugsvergütung stellt sich regelmäßig im Rahmen länger dauernder Kündigungsschutzverfahren. Bis vor wenigen Jahren war Annahmeverzugsvergütung in der Regel ein erheblicher Risikofaktor für Arbeitgeber und entsprechend ein bequemes Druckmittel für Arbeitnehmer.
Der Vortrag wirft einen kritischen Blick auf die Entwicklung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung der letzten Jahre und deren Auswirkungen auf die anwaltliche Beratungspraxis. Ab 2021 haben sich infolge mehrerer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts erhebliche Änderungen ergeben, ohne dass eine Änderung der materiellrechtlichen Voraussetzungen eingetreten wäre. Auseinandersetzungen über „böswilliges“ Unterlassen und Zumutbarkeit der Aufnahme anderweitiger Arbeit nehmen zu. Diese ziehen Streitigkeiten über die Anforderungen an Vermittlungsvorschläge des Arbeitgebers und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitnehmers nach sich. Die Darlegungs- und Beweislasten werden neu justiert.

Kurzprofil Dr. Sedlmeier

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz, Essex (UK) und Auckland (NZ)
  • Master in European Business Law (LL.M.) des internationalen PALLAS-Konsortiums in Nimwegen (NL)
  • Referendariat und Wehrdienst in München
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Rechtswissenschaft der LMU München am Lehrstuhl von Professor Dr. Martin Franzen
  • Promotion durch die LMU München zum Thema „unzureichende Arbeitsleistung“
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Seit 2017 Lehrbeauftragter an der LMU München (Arbeitsrecht für Nebenfachstudierende)
  • Seit 2022 Gründungspartner der Kanzlei HSW Rechtsanwälte, München
  • Mitglied im Fachausschuss II der Rechtsanwaltskammer München

Ablauf und Anmeldung