Betriebsratstätigkeit im Homeoffice?
© Jens Oellermann
18. Juni 2026
Dr. Andreas M. Schönhöft
Pusch Wahlig Workplace Law
Inhalt
Homeoffice und mobiles Arbeiten sind – soweit es die jeweilige Tätigkeit zulässt – mittlerweile in vielen Unternehmen eine etablierte Form der Zusammenarbeit. Doch was gilt für Betriebsräte? Kann Betriebsratstätigkeit ebenfalls im Homeoffice erbracht werden? Der Vortrag beleuchtet die Frage, inwieweit Betriebsratstätigkeit außerhalb von Sitzungen nach § 30 Abs. 2 BetrVG überhaupt außerhalb des Betriebs zulässig ist und welche Gestaltungsspielräume den Betriebsparteien hierbei verbleiben. Im Mittelpunkt stehen die gefestigte Rechtsprechung des BAG zum Grundsatz der Betriebsratstätigkeit im Betrieb sowie die daraus folgenden praktischen und rechtlichen Grenzen moderner Arbeitsformen für Betriebsräte.
Kurzprofil Dr. Andreas Schönhöft
Dr. Andreas Schönhöft ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht und als Partner der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law am Standort Hamburg tätig. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst sämtliche Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen insbesondere in der betrieblichen Mitbestimmung sowie in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Zudem war Dr. Schönhöft viele Jahre als Führungskraft bei der Lufthansa Technik AG für das kollektive Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Grundsatzfragen verantwortlich. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte dort auch sein Referendariat.