Mindestlohnverordnung auf dem Prüfstand
21. Mai 2026
Professor Dr. Christian Picker
Eberhard Karls Universität Tübingen
Inhalt
Die Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1.1.2026 auf brutto 13,90 EUR und zum 1.1.2027 auf brutto 14,60 EUR je Zeitstunde zu erhöhen; die Bundesregierung hat diesen Vorschlag Ende Oktober 2025 durch Rechtsverordnung verbindlich gemacht. Diese aktuelle Mindestlohnanpassung widerspricht höherrangigem Recht und ist schon formell rechtswidrig: Die Kommission hatte sich dabei nämlich eigenmächtig und vorrangig an einem gesetzlich nicht vorgesehenen und in der – mittlerweile vom EuGH für teilweise nichtig erklärten – Mindestlohnrichtlinie der EU auch nur optional enthaltenen Referenzwert orientiert, wonach der Mindestlohn 60 Prozent des Bruttomedianlohns Vollzeitbeschäftigter betragen soll; damit ist die Kommission als unzureichend legitimiertes „Hilfsorgan“ des BMAS von der Vorgabe des § 9 Abs. 2 S. 2 MiLoG abgewichen, wonach sie „sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung“ zu orientieren hat. Weitergehend beleuchtete der Verfasser in seinem Vortrag grundsätzlich, welche Funktion(en) der gesetzliche Mindestlohn in unserer freiheitlichen, der Tarifautonomie verpflichteten Rechts- und Wirtschaftsordnung verfassungsrechtlich erfüllen darf, rechtspolitisch erfüllen soll und wie er auszugestalten ist, damit er die ihm zugedachte(n) Funktion(en) erfüllen kann.
Kurzprofil Professor Picker
- Prof. Dr. Christian Picker studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen (Schottland). Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 2005 in Freiburg, das Zweite Juristische Staatsexamen 2007 in Stuttgart ab.
- Von 2008 bis 2010 war Christian Picker Justitiar am Universitätsklinikum Freiburg, wissenschaftlicher Angestellter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht bei Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch und Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2011 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. durch die Universität Freiburg mit der Schrift „Die betriebliche Übung“.
- Von 2011 bis 2017 war Christian Picker Habilitand, Stipendiat und wissenschaftlicher Angestellter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Volker Rieble. Am 14.12.2017 erfolgte seine Habilitation mit der Schrift „Genossenschaftsidee und Governance“ durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.
- Von 2018 bis 2023 war Christian Picker Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz.
- Seit dem 1.10.2023 ist er Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.