Wiederkehr der gewollten Tarifunfähigkeit?
2. Tübinger Arbeitsrechtsgespräch
Universität Tübingen, Großer Senat
Freitag, 27. November 2026
Tarifverträge und Streik werden zum Rechtsrisiko: Das Europäische Recht erzwingt nicht nur in der Entgelttransparenz eine intensive Gleichheitskontrolle - mit Anpassung nach oben. Der Tarifautonomieschutz des BVerfG soll nach dem BAG hier ausscheiden. Das Streikrecht wird ausgeweitet: Seit Jahren stellen die Gewerkschaften die Friedenspflicht in Frage. Die Rühreitheorie wird als Hemmschuh gewerkschaftlicher Durchsetzungsmacht begriffen. Die autonome Tarifbindung lässt durchweg nach: ein Zeichen, dass der Tarifvertrag von den Unternehmen als unattraktiv gesehen wird. Womöglich wird § 5 Abs. 1 TVG die Allgemeinverbindlicherklärung wieder auf Antrag nur der Gewerkschaft möglich machen – so wie die Rechtsverordnung nach dem Bundestariftreuegesetz.
Insofern ist es eine Frage der Zeit, bis sich Tarifträger der Arbeitgeberseite überlegen, ob die Teilnahme am Tarifsystem noch sinnvoll ist.
Die gewollte Tarifunfähigkeit von Arbeitgeberverbänden (und Handwerksinnungen) könnte ein Weg zu kollektiver Tarifflucht sein.
Die Tagung geht den damit verbundenen Rechtsfragen nach.
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