Wiederkehr der gewollten Tarifunfähigkeit?
2. Tübinger Arbeitsrechtsgespräch
Eberhard Karls Universität Tübingen, Großer Senat
Freitag, 27. November 2026
Tarifverträge und Streik werden zum Rechtsrisiko: Das Europäische Recht erzwingt nicht nur in der Entgelttransparenz eine intensive Gleichheitskontrolle – mit Anpassung nach oben. Der Tarifautonomieschutz des BVerfG soll nach dem BAG hier ausscheiden. Das Streikrecht wird ausgeweitet: Seit Jahren stellen die Gewerkschaften die Friedenspflicht in Frage. Die Rühreitheorie wird als Hemmschuh gewerkschaftlicher Durchsetzungsmacht begriffen. Die autonome Tarifbindung lässt durchweg nach: ein Zeichen, dass der Tarifvertrag von den Unternehmen als unattraktiv gesehen wird. Womöglich wird § 5 Abs. 1 TVG die Allgemeinverbindlicherklärung wieder auf Antrag nur der Gewerkschaft möglich machen – so wie die Rechtsverordnung nach dem Bundestariftreuegesetz. Zusätzlich drohen „Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen“ nach Art. 4 Abs. 2 MindestlohnRL, die im Tarifzwang enden können.
Insofern ist es eine Frage der Zeit, bis sich Tarifträger der Arbeitgeberseite überlegen, ob die Teilnahme am Tarifsystem noch sinnvoll ist. Die gewollte Tarifunfähigkeit von Arbeitgeberverbänden (und Handwerksinnungen) könnte ein Weg zu kollektiver Tarifflucht sein.
Die Tagung geht den damit verbundenen Rechtsfragen nach.
Programm
- Gründe für den kollektiven Ausstieg aus dem Tarifsystem
Privatdozent Dr. Clemens Latzel
Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
- Aufgabe der Verbandstariffähigkeit durch Satzungsänderung und ihre Rechtsfolgen
Professor Dr. Stephan Gräf
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Alternative: AVE-resistente Tarifverträge
Rechtsanwalt Thomas Ubber
Ubber Labour & Law
- Sonderfall: Tarifunfähigkeit von Handwerksinnungen
Rechtsanwalt Dr. Lukas Preuß
Seitz
Privatdozent Dr. Clemens Latzel
Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
Professor Dr. Stephan Gräf
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Rechtsanwalt Thomas Ubber
Ubber Labour & Law
Rechtsanwalt Dr. Lukas Preuß
Seitz