16 Jan

ZAAR-Vortragsreihe

Termin:

Do.:
19:00 - 20:00 Uhr

16. Januar 2025

Ort:

Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht Seminarraum Destouchesstraße 68 80796 München

Wer darf Compliance-Untersuchungen führen?

Zimmer | © ZAAR

Dr. Mark Zimmer
ADVANT Beiten

16. Januar 2025

Handout (PDF, 2.093 KB)
Zusammenfassung (PDF, 81 KB)

Inhaltsangabe

In Unternehmen kommt es immer wieder zu Compliance-Verstößen. Statt die Aufklärung solcher Verstöße staatlichen Behörden zu überlassen, werden sie oft – jedenfalls zunächst – intern aufgearbeitet. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, wer solche Compliance-Untersuchungen durchführt: Dürfen oder sollten dieselben Anwälte, die die Ermittlungen geleitet haben, das Unternehmen später in Verfahren vertreten, die aus den Untersuchungen hervorgehen?

Gliederung

  • Gründe für Compliance-Verstöße
  • Anlässe und Ablauf interner Ermittlungen
  • Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer
  • Selbstbelastungsschutz?
  • Rolle des Betriebsrats
  • Externe Anwälte als Ermittler
  • Blick über den Tellerrand: UK

Kurzprofil Dr. Mark Zimmer

Dr. Mark Zimmer ist Partner bei ADVANT Beiten in München. Er betreut Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte sind Restrukturierung und Compliance. Seit 1999 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hatte 2010 einen Lehrauftrag an der UniBw München und 2013 an der Hochschule Augsburg. Zudem ist Herr Zimmer durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge hervorgetreten. Im aktuellen JUVE-Handbuch wird er als „oft empfohlen“ mit folgenden Bewertungen genannt: „hochprofessionell und durchsetzungsstark“ sowie „sehr erfahren in Compliance“.