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Professor Dr. Richard Giesen

21.08.2026

Die Betriebsverfassung beim Deutschen Juristentag 2026, RdA 2026, 193–203

Giesen, Die Betriebsverfassung beim Deutschen Juristentag 2026, RdA 2026, 193–203

21.08.2026

Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen rechtspolitischen Diskussion um die Betriebsverfassung. Im Zentrum steht das Gutachten, welches Claudia Schubert, Universität Hamburg, dem Deutschen Juristentag (DJT) erstattet hat, der Mitte September 2026 in Erfurt stattfindet. Die Aufgabenstellung für das Gutachten betrifft nicht alle Aspekte der Betriebsverfassung, sondern ist thematisch beschränkt; Schwerpunkte sind die organisatorischen Grundlagen der Betriebsverfassung, die Möglichkeiten vereinbarter Betriebsverfassungsstrukturen sowie die Digitalisierung.

Hieraus hat die Gutachterin einige berechtigte Kernanliegen entwickelt. Unter anderem fordert sie

  • Verbesserungen bei Betriebsratswahlen, insbesondere durch die Erleichterung und Ermöglichung von Stimmabgaben per Brief und online,
  • Vereinfachungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zuständigkeitsabgrenzung von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat,
  • eine Normierung des Beschlussmängelrechts, nach der Verfahrensfehler des Betriebsrats durchgängig zulasten des Betriebsrats und der durch ihn vertretenen Belegschaft gehen,
  • eine ausgewogene Regelung des Eilfalls in der Betriebsverfassung,
  • die Erstreckung des Rechts der digitalisierten Betriebsratssitzungen auf die Sitzungen auch aller anderen Vertretungsgremien sowie
  • bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, dem Mitbestimmungstatbestand zu technischen Überwachungseinrichtungen, eine gesetzliche Klarstellung, nach welcher eine zu bewältigende Gefahrenlage nur dann anzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber tatsächlich die Überwachung bezweckt.

Aufgrund der beschränkten Aufgabenstellung bleiben im Gutachten einige rechtspolitische Problemstellungen ausgeblendet. Das betrifft nicht zuletzt grundlegende Fragen wie diejenige, ob das Betriebsverfassungsgesetz künftig auf jegliche unternehmerische oder allgemeinpolitische Mandatierung verzichten sollte. Die vom DJT vorgenommene Beschränkung kann man deshalb zwar kritisieren; sie ermöglicht aber eine fokussierte Diskussion auf der Tagung.