Dr. Clemens Latzel
04.04.2014
Social Judgement Rule – soziale Rechtfertigung der Duldung von Rechtsverstößen, Giesen/Junker/Rieble (Hrsg.), Compliance im kollektiven Arbeitsrecht, 2014, S. 121–156
04.04.2014
Social Judgement Rule – soziale Rechtfertigung der Duldung von Rechtsverstößen, Giesen/Junker/Rieble (Hrsg.), Compliance im kollektiven Arbeitsrecht, 2014, S. 121–156
Strenge Rechtstreue ist im Umgang mit Arbeitnehmern, Betriebs- und Sozialpartnern praktisch nicht durchzuhalten, ohne den Betriebsfrieden zu gefährden. Die sozialen Besonderheiten der Arbeitsbeziehungen verlangen nach Compliance mit Augenmaß. In Anlehnung an die Business und die Legal Judgement Rule kann eine Social Judgement Rule den rechtstreuen Umgang mit Rechtsverstößen in den (Kollektiv-)Arbeitsbeziehungen praxistauglich gewährleisten.
Wie die ARAG/Garmenbeck-Doktrin trotz allgegenwärtiger Untreue-Warnungen nicht zur rücksichtslosen Rechtsdurchsetzung zwingt, ist auch der aktuelle Compliance-Hype gemäß der Spezifika rechtlicher Teilbereiche zu relativieren. Das heißt hier: »Compliance, ja aber« unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Kollektivarbeitsbeziehungen, wie sie der deutsche Gesetzgeber bereits angelegt hat. Deshalb ist die Duldung von Rechtsverstößen – mit Einschränkungen – kein Compliance-Verstoß, soweit sie dem Betriebsfrieden und der guten Sozialpartnerschaft und damit letztlich dem Unternehmenswohl dient.
I. Rechtsuntreue im Kollektivarbeitsrecht
II. Compliance-Pflicht zur Verfolgung von Rechtsverstößen
III. Legitime Duldung von Rechtsverstößen
IV. Die Social Judgement Rule im Compliance-System
V. Fazit