Das Studienbüro für Lehrende
Das Studienbüro kümmert sich um die Evaluationen, die Seminarvergabe und den E-Learning-Support.
Das Studienbüro kümmert sich um die Evaluationen, die Seminarvergabe und den E-Learning-Support.
Bei allen nachfolgend nicht behandelten Themen steht Ihnen das Studienbüro gerne beratend und unterstützend zur Seite.
Das Studienbüro unterstützt Sie bei allen Fragen zur digitalen Lehre. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an studienbuero@jura.uni-muenchen.de.
Auch im Wintersemester 2023/24 übernimmt das Studienbüro die Verwaltung der Seminarplätze. Bei Rückfragen wenden Sie sich an studienbuero@jura.uni-muenchen.de.
Grundsätzlich müssen sämtliche Professorinnen und Professoren sowie sonstige Lehrpersonen evaluationstauglicher Lehrveranstaltungen (siehe unten) eine Lehrveranstaltung pro Evaluationszeitraum evaluieren lassen. Der Evaluationszeitraum beträgt ein Jahr, sodass es den Dozierenden frei steht, ob sie eine Vorlesung im Winter- oder Sommersemester evaluieren lassen.
Soweit eine Professorin oder ein Professor ein Forschungsfreisemester hat, muss in dem Semester eine Vorlesung in dem anderen Semester evaluiert werden.
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen evaluationstauglich.
Lediglich Seminare sind nicht evaluationstauglich. Ausnahme: Wenn in einem Studienjahr ausschließlich Seminare durch die Lehrperson abgehalten werden, kann eine Evaluation eines Seminars erfolgen.
Examinatorien, propädeutische Übungen und Tutorien können auf freiwilliger Basis evaluiert werden.
Bei Fragen zum Ablauf der Evaluation sowie zu den einzelnen Punkten wenden Sie sich bitte an evaluation@jura.uni-muenchen.de.